Handelt sich um eine Messung nach Energieeinsparverordnung 2014 oder nach DIN 4108-7, kann nach Verfahren B gemessen werden. Führen Sie die Messung als Teil der Passivhauszertifizierung durch, muss Verfahren A genutzt werden.
Handelt sich um eine Messung nach Energieeinsparverordnung 2014 oder nach DIN 4108-7, kann nach Verfahren B gemessen werden. Führen Sie die Messung als Teil der Passivhauszertifizierung durch, muss Verfahren A genutzt werden.
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