Förderrechner

Förderrechner für Einzelmaßnahmen

Vorhaben unter 2000 Euro sind nicht förderbar! (Bagatellgrenze)
Hinweis: Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein, um förderfähig zu sein.

Ihr energetisches Sanierungsvorhaben ist förderungsfähig.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung in Höhe von 0 EUR und reichen Sie direkt hier Ihren Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.

Ihre Förderungsmöglichkeit

Geplante Maßnahme
Anzahl der Wohneinheiten
Förderfähiger Betrag0 EUR
Fördersatz0%
Maximale Fördersumme0 EUR
Ihre Förderung0 EUR
(Enthaltener Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan:0 EUR)
Kosten für Energieberater*0 EUR
Förderung Kosten Energieberater**0 EUR
Sie erhalten0 EUR

* 3,00% gem. HOAI (Honorordnung für Architekten und Ingenieure). Mindestens 457 EUR inkl. 19% MwSt. (bei Haustürtausch und Fenstertausch) und 795 EUR inkl. 19% MwSt. bei allen anderen Maßnahmen.

** Das Honorar für Energieberater wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.