Förderrechner für Einzelmaßnahmen
Hinweis: Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein, um förderfähig zu sein.
Ihr energetisches Sanierungsvorhaben ist förderungsfähig.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung in Höhe von 0 EUR und reichen Sie direkt hier Ihren Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
Ihre Förderungsmöglichkeit
Geplante Maßnahme | |
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Anzahl der Wohneinheiten | |
Förderfähiger Betrag | 0 EUR |
Fördersatz | 0% |
Maximale Fördersumme | 0 EUR |
Ihre Förderung | 0 EUR |
(Enthaltener Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan: | 0 EUR) |
Kosten für Energieberater* | 0 EUR |
Förderung Kosten Energieberater** | 0 EUR |
Sie erhalten | 0 EUR |
* 3,00% gem. HOAI (Honorordnung für Architekten und Ingenieure). Mindestens 457 EUR inkl. 19% MwSt. (bei Haustürtausch und Fenstertausch) und 795 EUR inkl. 19% MwSt. bei allen anderen Maßnahmen.
** Das Honorar für Energieberater wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.