Nachhaltigkeitszertifikat

Dank unserer Mitgliedschaft bei der DGNB und unseren BNK-Auditoren und DGNB-Auditoren sind wir Ihr perfekter Ansprechpartner für eine wertsteigernde Nachhaltigkeitszertifizierung von Wohn- und Nichtwohngebäude.

Mit dem QNG Nachhaltigkeitszertifikat können Sie die KfW-Neubauförderung beantragen. Als Berater für Nachhaltigkeit sind wir deutschlandweit für Sie erreichbar und vor Ort präsent, um Ihnen jederzeit zur Verfügung zu stehen.

Eine Nachhaltigkeitszertifizierung kann dazu beitragen, dass ein Bauvorhaben ökologisch und sozial verträglicher umgesetzt wird. Allerdings gibt es verschiedene Zertifizierungssysteme, die sich in ihrem Umfang und ihren Anforderungen unterscheiden können.

Der BiRN (Bewertungssystem Nachhaltiger Wohnungsbau) ist beispielsweise speziell auf den Wohnbau ausgerichtet und umfasst weniger Kriterien als die Zertifizierungssysteme der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), was ihn wirtschaftlicher für den Bauherren machen kann. Allerdings ist es mit dem BiRN nicht möglich, Nichtwohngebäude oder Quartiere zu zertifizieren. Hierfür bietet die DGNB passende Zertifizierungssysteme an.

Es ist also wichtig, das richtige Zertifizierungssystem für das jeweilige Bauvorhaben auszuwählen, um eine effektive und wirtschaftliche Zertifizierung zu gewährleisten.

KfW-Neubauförderung, Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Hier sind die wichtigsten Punkte der überarbeiteten Förderung für den Klimafreundlichen Neubau (KFN) zusammengefasst:

  • Das KfW-Programm heißt Klimafreundlicher Neubau, kurz KFN.
  • Die überarbeitete Neubauförderung ist am 1. März gestartet.
  • KFN fördert Neubauten, die den Effizienzhaus 40-Standard erfüllen und gewisse Anforderungen des QNG-Siegels sowie technische Mindestanforderungen erfüllen. Gebäude, die mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifiziert sind, erhalten zusätzliche Unterstützung.
  • Die Förderung erfolgt nur noch in Form von zinsverbilligten Krediten, es gibt keine Zuschüsse mehr (mit Ausnahme für Kommunen). Der Kredithöchstbetrag für Wohngebäude beträgt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Die Ziele der überarbeiteten Neubauförderung ab 2023 sind die Verringerung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, die Fokussierung der Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes und die Einhaltung der Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
  • Die Stufen der Neubauförderung im KFN-Programm sind: Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude und Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG.
  • Um eine Förderung in der Stufe zu erhalten, muss das Gebäude energetisch den Effizienzhaus 40-Standard erreichen und spezifische Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten. Zudem müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden.
  • Um eine höhere Förderung in der Stufe KFWG-QNG zu erhalten, müssen zusätzlich zu den Anforderungen hinsichtlich nachhaltigem Bauen erfüllt werden. Dies muss entweder mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) oder dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM (QNG-PREMIUM) bestätigt werden.