
Energieausweise für Wohngebäude
Sie brauchen einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Kein Problem! Denn das on. ingenieurbüro erstellt Energieausweise für Wohngebäude schnell, sorgfältig und zuverlässig.
Wie viel Energie benötigt ein Gebäude?
Ein Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht oder benötigt. Wer zeitnah einen Energieausweis für sein Gebäude benötigt, ist beim on. ingenieurbüro richtig.
Unterscheidung zwischen Bedarf und Verbrauch
Die Energieberater des on. ingenieurbüros erstellen Energieausweise. Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sich auf die Wärmeschutzverordnung von 1977 bezieht.
Während der Bedarfsausweis auf technischen Berechnungen basiert und insbesondere bei Neubauten oder umfassend modernisierten Gebäuden erforderlich ist, spiegelt der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre wider.
Bedarfsausweis
Ein Bedarfsausweis gibt Auskunft über den errechneten Energiebedarf einer Immobilie, unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch.
Verbrauchsausweis
Im Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche der letzten drei Jahre abgebildet. Daher ist er stark vom Nutzerverhalten abhängig.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Ein Energieausweis ist in Deutschland laut GEG in mehreren Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören:
- Beim Verkauf, Vermietung, Verpachtung einer Immobilie/Wohnung
- Bei größeren Sanierungen, zum Beispiel zum KfW-Effizienzhaus
- Bei Fertigstellung eines Neubaus
Eine Pflicht zum Besitz eines Energieausweises besteht bei Vermietung oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung. Das bedeutet, dass Verkäufer und Makler bei jedem Haus- oder Wohnungsverkauf sowie bei einer Vermietung den Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert einen gültigen Energieausweis vorlegen müssen. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Auch bei Neubauten ist der Energieausweis verpflichtend. Darüber hinaus ist er bei Modernisierung eines Gebäudes erforderlich, wenn dabei eine energetische Gesamtbilanzierung notwendig ist.
Wann kein Energieausweis gebraucht wird
Wer sein Wohneigentum selbst nutzt und nicht neu vermietet oder verkauft, benötigt keinen Energieausweis. Leider kommt es vor, dass Hauseigentümer per Anruf dazu gedrängt werden, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Diese Anrufe sind unzulässig. Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale.
Kurz erklärt: Bedarfsausweis
Wie viel Energie braucht mein Haus?
Bei einem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand mehrerer technischer Werte errechnet. Darin sind der Primärenergie- sowie der Endenergiebedarf dargestellt. Hinein fließen bauliche Eigenschaften (Beschaffenheit der Außenwände, Fenster- oder Dachqualität, welche Heizungsanlage verbaut ist etc.), Gebäude- und Heizungsdaten sowie klimatische Bedingungen.

Bedarfsausweis auf einen Blick
- Gibt Auskunft über errechneten Energiebedarf
- Basiert auf technischer Analyse des Gebäudes (Dämmung, Fenster, Heizung etc.)
- Objektiver & genauer als ein Verbrauchsausweis – besonders sinnvoll bei Sanierungen
- Besser vergleichbar als ein Verbrauchsausweis
- Gibt erste grobe Einschätzung der energetischen Gebäudequalität
- Für Erstellung ist ein Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater Pflicht
Kurz erklärt: Verbrauchsausweis
Wie hoch ist der Energieverbrauch?
Mit einem Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Energieverbräuche der (mindestens) letzten drei Verbrauchsjahre abgebildet. Grundlage dafür sind die vollständigen Verbrauchsabrechnungen der drei Jahre. In die Beurteilung fließen der Warmwasserverbrauch und das Heizverhalten ein. Daher sind Verbrauchsausweise nutzungsabhängig. Das bedeutet, dass die Ergebnisse aufgrund des individuellen Wohnverhaltens der Bewohnenden weniger vergleichbar sind.

Verbrauchsausweis auf einen Blick
- Bildet die tatsächlichen Energieverbräuche ab
- Basiert auf Verbrauch der letzten 3 Jahre
- Günstiger, aber abhängig vom Bewohnerverhalten, daher weniger vergleichbar und aussagekräftig
- Keine Berücksichtigung der energetischen Qualität der Dämmung/Fenster/Heizung etc.
- Vor-Ort-Termin mit dem Energieberater ist nicht dringend nötig, wenn die benötigten Dokumente zur Verfügung stellt werden
Bedarf oder Verbrauch: Welchen Energieausweis brauche ich?
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn
- Gebäude vor 1977 gebaut und nicht energetisch saniert wurde
- Es ein Neubau ist
- Bei einer größeren Sanierung, bei der sich die energetische Qualität des Gebäudes ändert (Dachdämmung, neue Fenster, etc.)
- Wenn der Ausweis für Fördermittel benötigt wird
Ein Bedarfsausweis ist bei Neubauten, umfassenden Modernisierungen und für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 verpflichtend. Auch wenn sich für einen Verbrauchsausweis keine lückenlosen Abrechnungen nachweisen lassen, ist ein Bedarfsausweis anzufertigen.
Ein Verbrauchsausweis ist erlaubt, wenn
- Das Wohngebäude nach 1977 gebaut wurde
- Mindestens 5 Wohneinheiten vorhanden sind (unabhängig vom Baujahr)
- Das Gebäude energetisch saniert wurde und mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht
- Es keinen großen Leerstand im Gebäude gab
Ab fünf Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Bei bis zu vier Wohneinheiten gibt es ebenfalls Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, wenn der Bauantrag für das Gebäude nach dem 1. November 1977 gestellt oder nachweislich auf einen entsprechenden Stand saniert wurde.

Nachweise und Berechnungen
Neben Energieausweisen erstellt das on. ingenieurbüro weitere Nachweise und Berechnungen.
GEG-Nachweis
Ein GEG-Nachweis belegt, dass ein Gebäude den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entspricht.
Schallschutznachweis
Ein Schallschutznachweis gibt Auskunft, ob die Schallschutzanforderungen eingehalten werden.
Heizlastberechnung
Eine Heizlastberechnung ermittelt, wie hoch die Leistung einer Heizungsanlage sein muss, um ein Haus mit ausreichend Wärme zu versorgen.
Hydraulischer Abgleich
Ein hydraulischer Abgleich einer Heizanlage sorgt dafür, dass jeder Heizkörper die benötigte Wassermenge erhält und optimal heizen kann.
Wärmebrückenberechnung
Eine Wärmebrückenberechnung analysiert Anschlüsse und Durchdringungen von Bauteilen, an denen Wärmebrücken entstehen könnten.
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Alexander Schäle, Energieberater
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