Beratung, Planung, Zertifizierung

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Energieberatung mit iSFP

Empfehlungen für effiziente, förderfähige Sanierungen.

QNG-Zertifizierung

Nachhaltigkeitszertifizierung im BiRN- oder DGNB-System.

Begleitung Sanierungsförderung (BAFA & KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit

Begleitung Neubauförderung (KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit.

Effizienzhausplanung

Energetische Planung von Effizienzhäusern.

Fachvorträge

Vorträge zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauphysik.

Nachweise und Berechnungen

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Energieausweis

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

GEG-Nachweis

Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des GEG.

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Schallschutznachweis

Berechnung des baulichen Schallschutzes.

Ökobilanz

Bewertung der ökologischen Gebäudequalität im Lebenszyklus.

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Heizlastberechnung

Heizlast für optimal geplante Heizsysteme.

Wärmebrückenberechnung

Berechnung und Bewertung von Wärmebrücken.

Messungen

Blower Door Test

Luftdichtheitsprüfung mit Leckageortung.

Blower Door Test XXL

Messung großer Gebäude wie Industrie- und Logistikhallen, Bürogebäude und mehr.

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Raumluftmessung (VOC)

Messen, Bewerten und Dokumentieren der Raumluftqualität für DGNB, QNG, BiRN, etc.

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Haltezeitberechnung

Nach ISO, EN & NFPA für Löschgasanlagen.

Energieausweise vom Ingenieurbüro

Energieausweise für Verkauf, Vermietung, Neubau oder größere Sanierungen: Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsausweise nach GEG für Wohngebäude.

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GEG-konform

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Erstellt von qualifizierten Ingenieuren

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Persönlicher Kontakt & feste Ansprechpartner

Qualität statt Standardausweise

Erfahrene Ingenieure & Energieberater

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Kompetente Bearbeitung

Bedarfs- & Verbrauchsausweise

Direkt anrufen oder schreiben

Ein präziser, fachkundig bewerteter Energieausweis schützt Sie vor Fehleinschätzungen und teuren Überraschungen, die bei oberflächlichen Schnell-Ausweisen häufig entstehen.

Warum ein Energieausweis vom Ingenieurbüro?

Ein professionell erstellter Energieausweis ist weit mehr als ein Pflichtdokument: Wenn erfahrene Ingenieurinnen und Ingenieure Ihr Gebäude sorgfältig analysieren, erhalten Sie eine aussagekräftige Bewertung der energetischen Qualität Ihres Gebäudes als verlässliche Grundlage für Vermietung, Verkauf oder Sanierung.

Qualität statt Massenware

Damit ein Energieausweis sowohl rechtskonform ausgestellt als auch aussagekräftig die energetische Qualität Ihres Gebäudes wiedergibt, ist eine sorgfältige & fachlich korrekte Ausführung entscheidend. Das on. ingenieurbüro erstellt Energieausweise mit Fachwissen und Sorgfalt für Ihr Gebäude.

In diesen Fällen ist ein Energieausweis Pflicht

Ein Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes und gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht oder benötigt. Gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sich auf die Wärmeschutzverordnung von 1977 bezieht. Ein Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile.

Doch wann brauche ich einen Energieausweis für mein Wohngebäude? Ein Energieausweis ist in Deutschland laut GEG in mehreren Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich ist ein Energieausweis Pflicht:

  • Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung einer Immobilie oder Wohnung
  • Bei größeren Sanierungen, zum Beispiel zum KfW-Effizienzhaus
  • Bei Fertigstellung eines Neubaus

Wann kein Energieausweis gebraucht wird

Wer sein Wohneigentum selbst nutzt und nicht neu vermietet oder verkauft, benötigt keinen Energieausweis. Leider kommt es vor, dass Hauseigentümer per Anruf dazu gedrängt werden, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Diese Anrufe sind unzulässig. Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale.

Energieausweise: Unterscheidung zwischen Bedarf und Verbrauch

Die Unterscheidung zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis ist bewusst im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert, um eine möglichst gute Beschreibung des energetischen Gebäudezustands bei gleichzeitig vertretbarem Aufwand zu ermöglichen.

Der Bedarfsausweis bewertet ein Gebäude auf Grundlage seiner baulichen und technischen Eigenschaften, Dämmung, Anlagentechnik, Gebäudehülle, und berechnet daraus den theoretischen Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen. Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und gilt daher als besonders objektiv und aussagekräftig.

Der Verbrauchsausweis dagegen beruht auf den tatsächlichen, witterungsbereinigten Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Er spiegelt wider, wie ein Gebäude im Alltag genutzt wurde, und ermöglicht damit eine praxisnahe Bewertung des bisherigen Energieeinsatzes.

Bedarfsausweis: Wie viel Energie braucht mein Haus?

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Rechnerische Analyse von Bausubstanz & Anlagentechnik unter standardisierten Bedingungen unabhängig vom Nutzerverhalten

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Ideal für Neubauten oder wenn keine verlässlichen Verbräuche vorliegen

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Objektiver & vergleichbarer als ein Verbrauchsausweis, besonders sinnvoll bei Sanierungen

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Für Erstellung ist ein Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater Pflicht

Verbrauchsausweis: Wie hoch ist der Energieverbrauch?

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Bildet die tatsächlichen Energieverbräuche ab und basiert auf Verbrauch der letzten 3 Jahre

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Warmwasserverbrauch und das Heizverhalten fließt in Bewertung ein, aber keine Berücksichtigung der energetischen Qualität von Dämmung/Fenster/Heizung

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Günstiger, aber abhängig vom Bewohnerverhalten, daher weniger vergleichbar und aussagekräftig

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Vor-Ort-Termin mit dem Energieberater ist nicht dringend nötig, wenn die benötigten Dokumente zur Verfügung stellt werden

Wann brauche ich welchen Energieausweis?

In vielen Fällen dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst entscheiden, welchen Ausweis sie wählen. Die Wahlfreiheit besteht zum Beispiel bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die nach der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, sowie bei den meisten größeren oder gut modernisierten Gebäuden.

Ein Bedarfsausweis wird jedoch verpflichtend, wenn das Gebäude vor 1977 gebaut wurde und nicht energetisch modernisiert ist oder bei Neubauten sowie umfangreichen Sanierungen, bei denen eine energetische Gesamtbilanzierung erforderlich ist.

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn

  • Gebäude vor 1977 gebaut und nicht energetisch saniert wurde
  • Es ein Neubau ist
  • Bei einer größeren Sanierung, bei der sich die energetische Qualität des Gebäudes ändert (Dachdämmung, neue Fenster, etc.) oder wenn der Ausweis für Fördermittel benötigt wird

Ein Verbrauchsausweis ist erlaubt, wenn

  • Das Wohngebäude nach 1977 gebaut wurde
  • Mindestens 5 Wohneinheiten vorhanden sind (unabhängig vom Baujahr)
  • Das Gebäude energetisch saniert wurde und mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht oder es keinen großen Leerstand im Gebäude gab
Wann brauche ich welchen Energieausweis für Wohngebäude?

Warum Sie sich für das on. ingenieurbüro entscheiden sollten:
Ingenieurkompetenz statt Massenformulare, denn jede Immobilie ist einzigartig.
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Persönlicher Kontakt mit festem Ansprechpartner.
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Persönliche Betreuung statt Hotline-Anonymität.
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Faires Angebot, transparent und ohne versteckte Extras.

Ihr Ansprechpartner für Energieausweise
Alexander Schäle

Energieberater

Telefon

0521 759821 90

Benötigen Sie doch einen anderen Nachweis?

Das ist kein Problem! Neben Energieausweisen erstellt das on. ingenieurbüro weitere Nachweise und Berechnungen.

GEG-Nachweis

Ein GEG-Nachweis belegt, dass ein Gebäude den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entspricht.

Schallschutznachweis

Ein Schallschutznachweis gibt Auskunft, ob die Schallschutzanforderungen eingehalten werden.

Heizlastberechnung

Eine Heizlastberechnung ermittelt, wie hoch die Leistung einer Heizungsanlage sein muss, um ein Haus mit ausreichend Wärme zu versorgen.

Hydraulischer Abgleich

Ein hydraulischer Abgleich einer Heizanlage sorgt dafür, dass jeder Heizkörper die benötigte Wassermenge erhält und optimal heizen kann.

Wärmebrückenberechnung

Eine Wärmebrückenberechnung analysiert Anschlüsse und Durchdringungen von Bauteilen, an denen Wärmebrücken entstehen könnten.