Energieausweise für Wohngebäude
Mit einem Energieausweis kann festgestellt werden, ob ein Gebäude ein Energiefresser ist oder nicht.
Energieausweise erstellen lassen
Ein Energieausweis stellt den energetischen Zustand eines Gebäudes dar und muss den Vorgaben des geltenden Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch beziehungsweise den Energiebedarf eines Gebäudes.
Das Team des on. ingenieurbüros erstellt sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise für jede Immobilie.
Das erledigen wir
Bedarfsausweis
Ein Bedarfsausweis gibt Auskunft über den errechneten Energiebedarf einer Immobilie.
Verbrauchsausweis
Im Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche der letzten drei Jahre abgebildet.
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Schnell, sorgfältig, zuverlässlich Energieausweis erstellen lassen
Sie brauchen einen Energie- oder Bedarfsausweis? Kein Problem! Fragen Sie einfach beim on. ingenieurbüro an.
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Verbrauchsausweis
Mit einem Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Energieverbräuche der (mindestens) letzten drei Verbrauchsjahre abgebildet. Grundlage sind die vollständigen Verbrauchsabrechnungen der drei Jahre. In die Beurteilung fließen der Warmwasserverbrauch und das Heizverhalten ein. Verbrauchsausweise sind nutzungsabhängig. Das bedeutet, dass die Ergebnisse aufgrund des individuellen Wohnverhaltens der Bewohnenden weniger vergleichbar sind.
Ab fünf Wohneinheiten besteht immer Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Bei bis zu vier Wohneinheiten gibt es ebenfalls Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, wenn der Bauantrag für das Gebäude nach dem 1. November 1977 gestellt oder nachweislich auf einen entsprechenden Stand saniert wurde.

Bedarfsausweis
Bei einem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand mehrerer technischer Werte errechnet. Darin werden der Primärenergie- sowie der Endenergiebedarf dargestellt. Betrachtet werden bauliche Eigenschaften (Beschaffenheit der Außenwände, Fenster- oder Dachqualität, welche Heizungsanlage verbaut ist etc.), Gebäude- und Heizungsdaten sowie klimatische Bedingungen.
Ein Bedarfsausweis ist bei Neubauten, umfassenden Modernisierungen und für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 verpflichtend. Auch wenn sich für einen Verbrauchsausweis keine lückenlosen Abrechnungen nachweisen lassen, ist ein Bedarfsausweis anzufertigen.
Achtung vor Betrügern!
Leider kommt es vor, dass Hauseigentümer per Anruf dazu gedrängt werden, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Diese Anrufe sind unzulässig. Wenn Sie in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus leben, besteht keine Pflicht einen Energieausweis zu besitzen. Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale.
Eine Pflicht zum Besitz eines Energieausweises besteht nur bei Vermietung oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung. In diesem Fall ist der Hauseigentümer/die Hauseigentümerin laut GEG verpflichtet, den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis vorzulegen.
Wer selbst nicht verpflichte ist, einen Energieausweis zu besitzen, für den ist ein Energieausweis dennoch eine gute Orientierungshilfe für einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes.
Weitere Nachweise vom on. ingenieurbüro
Ihr Ansprechpartner
für Energieausweise
Alexander Schäle, Energieberater
