Energieausweise vom Ingenieurbüro
Energieausweise für Verkauf, Vermietung, Neubau oder größere Sanierungen: Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsausweise nach GEG für Wohngebäude.
GEG-konform
Erstellt von qualifizierten Ingenieuren
Persönlicher Kontakt & feste Ansprechpartner
Qualität statt Standardausweise
Erfahrene Ingenieure & Energieberater
Kompetente Bearbeitung
Bedarfs- & Verbrauchsausweise
Direkt anrufen oder schreiben
Warum ein Energieausweis vom Ingenieurbüro?
Ein professionell erstellter Energieausweis ist weit mehr als ein Pflichtdokument: Wenn erfahrene Ingenieurinnen und Ingenieure Ihr Gebäude sorgfältig analysieren, erhalten Sie eine aussagekräftige Bewertung der energetischen Qualität Ihres Gebäudes als verlässliche Grundlage für Vermietung, Verkauf oder Sanierung.
Qualität statt Massenware
Damit ein Energieausweis sowohl rechtskonform ausgestellt als auch aussagekräftig die energetische Qualität Ihres Gebäudes wiedergibt, ist eine sorgfältige & fachlich korrekte Ausführung entscheidend. Das on. ingenieurbüro erstellt Energieausweise mit Fachwissen und Sorgfalt für Ihr Gebäude.
In diesen Fällen ist ein Energieausweis Pflicht
Ein Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes und gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht oder benötigt. Gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sich auf die Wärmeschutzverordnung von 1977 bezieht. Ein Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile.
Doch wann brauche ich einen Energieausweis für mein Wohngebäude? Ein Energieausweis ist in Deutschland laut GEG in mehreren Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich ist ein Energieausweis Pflicht:
- Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung einer Immobilie oder Wohnung
- Bei größeren Sanierungen, zum Beispiel zum KfW-Effizienzhaus
- Bei Fertigstellung eines Neubaus
Wann kein Energieausweis gebraucht wird
Wer sein Wohneigentum selbst nutzt und nicht neu vermietet oder verkauft, benötigt keinen Energieausweis. Leider kommt es vor, dass Hauseigentümer per Anruf dazu gedrängt werden, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Diese Anrufe sind unzulässig. Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale.
Energieausweise: Unterscheidung zwischen Bedarf und Verbrauch
Die Unterscheidung zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis ist bewusst im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert, um eine möglichst gute Beschreibung des energetischen Gebäudezustands bei gleichzeitig vertretbarem Aufwand zu ermöglichen.
Der Bedarfsausweis bewertet ein Gebäude auf Grundlage seiner baulichen und technischen Eigenschaften, Dämmung, Anlagentechnik, Gebäudehülle, und berechnet daraus den theoretischen Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen. Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und gilt daher als besonders objektiv und aussagekräftig.
Der Verbrauchsausweis dagegen beruht auf den tatsächlichen, witterungsbereinigten Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Er spiegelt wider, wie ein Gebäude im Alltag genutzt wurde, und ermöglicht damit eine praxisnahe Bewertung des bisherigen Energieeinsatzes.

Bedarfsausweis: Wie viel Energie braucht mein Haus?
Rechnerische Analyse von Bausubstanz & Anlagentechnik unter standardisierten Bedingungen unabhängig vom Nutzerverhalten
Ideal für Neubauten oder wenn keine verlässlichen Verbräuche vorliegen
Objektiver & vergleichbarer als ein Verbrauchsausweis, besonders sinnvoll bei Sanierungen
Für Erstellung ist ein Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater Pflicht

Verbrauchsausweis: Wie hoch ist der Energieverbrauch?
Bildet die tatsächlichen Energieverbräuche ab und basiert auf Verbrauch der letzten 3 Jahre
Warmwasserverbrauch und das Heizverhalten fließt in Bewertung ein, aber keine Berücksichtigung der energetischen Qualität von Dämmung/Fenster/Heizung
Günstiger, aber abhängig vom Bewohnerverhalten, daher weniger vergleichbar und aussagekräftig
Vor-Ort-Termin mit dem Energieberater ist nicht dringend nötig, wenn die benötigten Dokumente zur Verfügung stellt werden
Wann brauche ich welchen Energieausweis?
In vielen Fällen dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst entscheiden, welchen Ausweis sie wählen. Die Wahlfreiheit besteht zum Beispiel bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die nach der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, sowie bei den meisten größeren oder gut modernisierten Gebäuden.
Ein Bedarfsausweis wird jedoch verpflichtend, wenn das Gebäude vor 1977 gebaut wurde und nicht energetisch modernisiert ist oder bei Neubauten sowie umfangreichen Sanierungen, bei denen eine energetische Gesamtbilanzierung erforderlich ist.
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn
- Gebäude vor 1977 gebaut und nicht energetisch saniert wurde
- Es ein Neubau ist
- Bei einer größeren Sanierung, bei der sich die energetische Qualität des Gebäudes ändert (Dachdämmung, neue Fenster, etc.) oder wenn der Ausweis für Fördermittel benötigt wird
Ein Verbrauchsausweis ist erlaubt, wenn
- Das Wohngebäude nach 1977 gebaut wurde
- Mindestens 5 Wohneinheiten vorhanden sind (unabhängig vom Baujahr)
- Das Gebäude energetisch saniert wurde und mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht oder es keinen großen Leerstand im Gebäude gab
Warum Sie sich für das on. ingenieurbüro entscheiden sollten:Ingenieurkompetenz statt Massenformulare, denn jede Immobilie ist einzigartig.||Persönlicher Kontakt mit festem Ansprechpartner.||Persönliche Betreuung statt Hotline-Anonymität.||Faires Angebot, transparent und ohne versteckte Extras.
Ihr Ansprechpartner für Energieausweise
Alexander Schäle
Energieberater
Telefon
0521 759821 90
Benötigen Sie doch einen anderen Nachweis?
Das ist kein Problem! Neben Energieausweisen erstellt das on. ingenieurbüro weitere Nachweise und Berechnungen.
GEG-Nachweis
Ein GEG-Nachweis belegt, dass ein Gebäude den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entspricht.
Schallschutznachweis
Ein Schallschutznachweis gibt Auskunft, ob die Schallschutzanforderungen eingehalten werden.
Heizlastberechnung
Eine Heizlastberechnung ermittelt, wie hoch die Leistung einer Heizungsanlage sein muss, um ein Haus mit ausreichend Wärme zu versorgen.
Hydraulischer Abgleich
Ein hydraulischer Abgleich einer Heizanlage sorgt dafür, dass jeder Heizkörper die benötigte Wassermenge erhält und optimal heizen kann.
Wärmebrückenberechnung
Eine Wärmebrückenberechnung analysiert Anschlüsse und Durchdringungen von Bauteilen, an denen Wärmebrücken entstehen könnten.
