Energieeffizienz-Experten für Fenstertausch
Mit einem Fenstertausch Energieeffizienz steigern und dafür staatliche Zuschüsse sichern. Die Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros unterstützen bei der BEG Einzelmaßnahme Fenstertausch.
Bis zu 20 Prozent Zuschuss für den Austausch der Fenster
Fachplanung, Förderantrag & Nachweise für BEG EM aus einer Hand
Beratung durch zugelassene Energieeffizienz-Experten
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Wann lohnt sich ein Fenstertausch?
Ein Austausch alter Fenster ist häufig eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um den Energieverbrauch Ihres Hauses zu senken. Denn moderne Fenster mit hoher Dämmwirkung senken den Energieverbrauch spürbar, reduzieren Wärmeverluste, steigern den Wohnkomfort und helfen, Heizkosten nachhaltig zu senken. Zusätzlich tragen sie zur Schallreduzierung bei, für mehr Ruhe und Lebensqualität.
Besonders sinnvoll ist der Fenstertausch, wenn:
- die Fenster älter als 20 bis 30 Jahre sind
- Zugluft, Kondensat oder kalte Oberflächen auftreten
- hohe Heizkosten bestehen
- im Zuge einer Sanierung oder Modernisierung
- Schallschutz oder Einbruchschutz verbessert werden soll
Mit neuen Fenstern machen Sie einen entscheidenden Schritt in Richtung Energieeffizienz. Ein durchdachtes Wärmekonzept schützt Ihre Gebäudehülle vor Feuchteschäden und sorgt für ein gesundes Raumklima. Der Austausch alter Fenster wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss vom BAFA unterstützt. So sparen Sie nicht nur Energie, sondern auch bares Geld.
So hoch ist die BEG EM Förderung Fenstertausch
Das Wichtigste im Überblick:
- 15 Prozent Zuschuss für förderfähige Kosten bei Austausch alter Fenster
- Förderung erfolgt über das BAFA als BEG Einzelmaßnahme
- Voraussetzung: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, die die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden verbessern. Für die energetische Einzelmaßnahme Fenstertausch werden nach BEG EM die förderfähigen Kosten in Höhe von 15 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Zuschuss-Höchstgrenze für eine Einzelmaßnahme ohne iSFP liegt bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr.
Um die Förderung zu erhalten, muss ein Energieeffizienz-Experte/eine Energieeffizienz-Expertin für Planung und Antragsstellung hinzugezogen werden. Neben den Baukosten wird die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent gefördert. Das on. ingenieurbüro berät Sie gerne über die geltenden Förderbedingungen und Konditionen.
Höhere Förderung mit iSFP
Wer für vor Antragsstellung von BEG Einzelmaßnahmen einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt zusätzliche fünf Prozent Förderung als iSFP-Bonus. So können Sie zusätzlich profitieren. Sie erhalten einen langfristigen Plan für alle Sanierungsschritte und eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen.
Mit einem iSFP erhöht sich die Förderhöchstgrenze bei BEG Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Für im iSFP empfohlene Einzelmaßnahmen gibt es zusätzlich zum Grundfördersatz von 15 Prozent einen iSFP-Bonus von 5 Prozent, also 20 Prozent insgesamt.
Energieeffizienz-Experten unterstützen bei Förderung
Energieeffizienz-Experten sind zertifizierte Fachleute, die sich auf die energetische Optimierung von Gebäuden spezialisiert haben.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) schreibt vor, dass geförderte Maßnahmen, wie der Austausch von Fenstern, von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten begleitet werden müssen. Dafür zugelassen sind unsere Experten für Energieeffizienz in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Das ist nicht nur eine Formalität, sondern sichert die Qualität der Sanierung und die Förderfähigkeit. Denn mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Investition nicht nur finanziell gefördert wird, sondern auch langfristig Energie spart und den Wert Ihrer Immobilie steigert. Wir übernehmen:
Wir erstellen die TPB für die BEG Einzelmaßnahme Fenstertausch. Ein Pflichtdokument für den Förderantrag.
Ausstellung der TPN für die BEG Einzelmaßnahme Fenstertausch. Nachweis gegenüber dem BAFA, dass alle Vorgaben erfüllt sind. Kontrolle der fachgerechten Umsetzung und Abschlussbestätigung für die Auszahlung.
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Wir stimmen Sanierungsmaßnahmen aufeinander ab, was einen Förderbonus bringt.
Ablauf Förderantrag
Fenstertausch (BEG EM)
Energieeffizienz-Experten und Fachunternehmen beauftragen
Am Anfang der Einzelmaßnahme steht die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten/einer Energieeffizienz-Expertin (EEE) sowie des ausführenden Fachunternehmens. Der oder die EEE übernimmt die Planung und Kontrolle der Energieeffizienzmaßnahme, unterstützt also bei Fachplanung und Baubegleitung.
Achtung: Bei der Beauftragung von Fachunternehmen muss vor Antragsstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage sowie mit dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum vorliegen.
Erstellung der Technischen Projektbeschreibung und Antragsstellung
Für einen Förderantrag wird eine technische Projektbeschreibung (TPB) benötigt. Diese kann entweder vom eingebundenen EEE oder vom ausführenden Fachunternehmen erstellt werden, sofern dies RAL-Gütezertfiziert ist. Die vom EEE zur Verfügung gestellte TPB-ID wird für den Antrag benötigt und ist maximal zwei Monate zur Verwendung gültig.
Der Förderantrag ist online über das BAFA-Portal möglich. Dies kann entweder selbst oder von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Zuvor sollte das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung“ der BAFA gelesen werden.
Umsetzung und Abschluss der Einzelmaßnahme
Der Antrag wird vom BAFA auf Förderfähigkeit überprüft. Nach der Antragstellung sollte also mit der Umsetzung der Maßnahme auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden, um zu verhindern, dass die begonnenen Maßnahmen nicht gefördert werden.
Mit einem positiven Zuwendungsbescheid, in dem alle wichtigen Daten und Informationen angegeben sind, kann die Einzelmaßnahme schließlich umgesetzt werden.
Verwendungsnachweis einreichen und abschließende Prüfung
Abschließend werden nach Beendigung der Einzelmaßnahme alle Rechnungen der Fachunternehmen vom Antragsteller bezahlt. Nun muss noch ein Verwendungsnachweis inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der BAFA eingereicht werden. Dies muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geschehen.
Der Verwendungsnachweis belegt, dass alle beantragten Gelder wie geplant eingesetzt wurden. Der oder die EEE oder das ausführende Fachunternehmen erstellt dafür einen technischen Projektnachweis (TPN). Die TPN-ID wird für den Verwendungsnachweis benötigt und ist zwei Monate gültig.
Die eingereichten Unterlagen werden vom BAFA überprüft. Bei einer positiven Prüfung wird ein Festsetzungsbescheid verschickt und die gewährten Zuschüsse für die Einzelmaßnahme ausgezahlt.
Warum Sie sich für das on. ingenieurbüro entscheiden sollten:Zertifizierte Energieeffizienz-Experten||Langjährige Erfahrung mit staatlichen Förderprogrammen im Bau||Verständliche Beratung ohne Fachjargon||Persönliche Betreuung statt Hotline-Anonymität||Regional verwurzelt & unabhängig
Unser Ziel: Für Ihr Haus die sinnvollste Lösung zu finden
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Ihr Ansprechpartner für Fenstertausch
Edgar Opp
Energieeffizienz-Experte | Energieberater | Geschäftsführer
Telefon
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