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GEG-Nachweise für Neubau und Sanierung

Ein GEG-Nachweis ist erforderlich für Neubauten, bei Umbau und Sanierungen sowie beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien – die Wärmeschutz-Experten des on. ingenieurbüros erstellen den Nachweis für Sie.

Wärmeschutz mit GEG-Nachweis bestätigen

Ein GEG-Nachweis belegt die Einhaltung des Wärmeschutzes und der Vorgaben für thermische Gebäudehülle und Anlagentechnik. Der Nachweis gibt somit Auskunft darüber, ob ein Gebäude die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebenen Vorschriften über die Wärmedämmung für Wohn- oder Nichtwohngebäude einhält.

Das übernehmen wir

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Erstellung GEG-Nachweis

Darunter fällt die Berechnung des Primärenergiebedarfs, der Transmissionsverluste und des sommerlichen Wärmeschutzes.

Wärmeschutznachweise für Neubau und Sanierung - jetzt GEG-Nachweis beauftragen

Wann muss ein GEG-Nachweis vorliegen?

Der GEG-Nachweis muss angefertigt werden, wenn für ein Bauvorhaben (Neubau, energetische Sanierung oder Gebäudeerweiterung) ein Bauantrag nach dem Gebäudeenergiegesetz gestellt wird.

Der Nachweis belegt den Wärmeschutz des Hauses und, ob die gesetzlichen Vorgaben für die thermische Gebäudehülle und die Anlagentechnik eingehalten werden. Er wird häufig als Wärmeschutznachweis bezeichnet und ist ein wichtiges Dokument, um Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor zu realisieren. Der GEG-Nachweis wird zusammen mit dem Bauantrag erstellt.

Gut zu wissen: Wärmeschutznachweis und Energieausweis sind nicht dasselbe. Ein Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie eine Immobilie samt Anlagen nach Fertigstellung tatsächlich verbraucht und dokumentiert damit den Ist-Zustand der Immobilie.

Hier erfahren Sie mehr über Energieausweise.

3 wichtige Kennwerte

für GEG-Nachweise

Für die Nachweisberechnung werden etwa anhand der Planunterlagen der Heizwärmebedarf des Gebäudes und die Wärmeverluste der Außenhülle betrachtet.

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Primärenergiebedarf

Der Wert Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie aufgewendet werden muss, um ein Gebäude zu heizen. Er wird anhand des Energieträgers (erneuerbar oder fossil), der Wärmedämmwerte und des Transmissionswärmeverlusts berechnet. Zudem wird der Korrekturfaktor der Energie bei Erzeugung berücksichtigt.

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Sommerlicher Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz sorgt dafür, dass Wohnräume im Sommer nicht überhitzen. Das kann beispielsweise durch eine Sonnenschutzverglasung der Fenster oder durch das Anbringen von Rollläden umgesetzt werden.

Im GEG-Nachweis ist der sommerliche Wärmeschutz vor allem deshalb relevant, da der Primärenergiebedarf beispielsweise durch die Nutzung einer Klimaanlage erhöht wird. Das gilt es zu vermeiden.

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Transmissionsverluste

Bei Transmissionsverlusten handelt es sich um Energie, die durch die Gebäudehülle und die verwendeten Außenbauteile entweicht. Berechnet wird der Wert anhand der sogenannten U-Werte der Außenbauteile. Je nach Fall gibt das Gebäudeenergiegesetz bestimmte Anforderungen vor.

Außenbauteile sind Fenster, Türen, aber auch die Wände und das Dach des Gebäudes. Der jeweilige U-Wert gibt an, wie hoch die Dämmwirkung des Bauteils ist. Je niedriger der Wert, desto weniger Wärmeverluste sind zu erwarten.

Ihr Ansprechpartner

für GEG-Nachweise

Max Jann, Projektingenieur