Energieeffizienz-Experten für Heizungstausch
Die BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch fördert den Wechsel auf klimafreundliche Heizarten. Damit eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien optimal läuft, beraten die Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros.
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Umstieg auf effizientes Heizen
Wie wir heizen hat großen Einfluss auf das Klima und die Treibhausgasemissionen. Wer seine alte Heizung gegen eine Variante mit Erneuerbaren Energien tauscht, bekommt daher staatliche Fördermittel von der KfW im Förderprogramm BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch. Die qualifizierten Wärmeschutz- und Energieexperten des on. ingenieurbüros aus Bielefeld finden die passende Heiz-Variante für Ihr Haus.
So hoch ist die KfW-Heizungsförderung
Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien wird von der KfW mit einer Grundförderung der Kosten von 30 Prozent per Zuschuss gefördert (Zuschuss 458). Es lassen sich verschiedene Förderboni kombinieren, sodass maximal 70 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden können. Haushalte mit einem jährlich zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro erhalten einen Einkommensbonus von 30 Prozent.
Außerdem können je nach Fall weitere Förderprogramme der KfW und des BAFA mit der Heizungsförderung kombiniert werden. Die Experten des on. ingenieurbüros beraten Sie gerne ausführlich dazu.
Grundlage ist das aktuelle Gebäudeenergiegesetz
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der langfristige Umstieg auf klimafreundliches Heizen gesetzlich vorgegeben. Ziel ist unter anderem, die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung von Gebäuden durch eine verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien zu reduzieren. Mit der neuesten Novelle gibt es verschiedene Abstufungen, wer wann seine Heizung umrüsten muss.
Seit dem 1. Januar 2024 sollen in Neubaugebieten alle neuen Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb von Neubaugebieten ist dies frühestens ab 2026 verpflichtend. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
Förderfähige Heizvarianten
Für den Austausch Ihrer fossilen Heizung gibt es die Möglichkeit auf eine Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ziehen Sie einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros hinzu, um die passende Heizlösung für Ihr Zuhause zu finden. Im Folgenden haben wir erste Informationen über förderfähige Heizvarianten zusammengestellt.
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Energieeffizienz-Experten unterstützen bei Förderung
Die Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros übernehmen die notwendige Planung und Berechnungen für Ihre energieeffiziente Sanierung. Zugelassen sind unsere Experten für Energieeffizienz in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Unser Team plant und begleitet alle wichtigen Schritte, damit die neue Heizung die Anforderungen erfüllt.
Wir erstellen die BzA und BnD für KfW-Förderung und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung passen.
Unsere Energieeffizienz-Experten beraten, welche Heizvariante umsetzbar ist und, ob die Fördervoraussetzungen passen.
Ablauf Heizungsförderung (BEG EM)
Energieeffizienz-Experten hinzuziehen und BzA erstellen
Um eine Förderung von der KfW zu erhalten, sollten Sie zuerst einen Energieeffizienz-Experten/eine Energieeffizienz-Expertin (EEE) hinzuziehen. Diese erstellen eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Darin ist angegeben: um welche geplante Heizung es sich handelt, die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Höhe der förderfähigen Gesamtkosten.
Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags
Für einen Förderantrag bei der KfW muss vorab ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung und dem Datum der Maßnahmenumsetzung vorliegen. Das bedeutet, dass das Fachunternehmen bestätigt, dass der Vertrag erst zu Stande kommt, wenn die KfW eine Förderzusage erteilt hat. Das Ausführungsdatum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraum von 36 Monaten liegen.
Zuschuss bei KfW beantragen
Wenn die ersten beiden Punkte abgeschlossen sind, kann der Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ beantragt werden. Dazu ist die 15-stellige BzA-ID aus der Bestätigung zum Antrag einzugeben. Der Zuschuss gilt auch für die Kosten der Baubegleitung durch einen/eine EEE, sofern das Förderlimit nicht erschöpft ist.
Umsetzung und Abschluss des Heizungstauschs
Wenn die Zusage der KfW für eine Förderung eingetroffen ist, kann mit dem Heizungstausch begonnen werden. Dafür haben Sie 36 Monate Zeit. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme abgeschlossen und die Heizung in Betrieb genommen worden sein.
Wenn alle Arbeiten beendet sind, stellt der oder die EEE die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) über eine ordnungsgemäße Umsetzung aus. Damit beantragen Sie im KfW-Portal die Auszahlung des Zuschusses.
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Ihr Ansprechpartner für Heizungstausch
Edgar Opp
Energieeffizienz-Experte | Energieberater | Geschäftsführer
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