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Förderstopp und Kürzungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung 2026

9. Juli 2026 | Blog, News, Ratgeber

Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue, in vielen Punkten gekürzte Förderkonditionen für Heizung und Sanierung. Fest steht nun: Die staatliche Förderung für neue Heizungen und energetische Sanierungen bleibt bestehen, doch auf Haussanierer kommen einige drastische Einschnitte zu. Bereits bewilligte (zugesagte) Förderungen sind nicht betroffen. Auch Anträge, die vor der Umstellung eingereicht, aber noch nicht bewilligt waren, werden nach den alten Konditionen geprüft.

An der Aufteilung der BEG-Förderung ändert sich hingegen nichts. Die KfW betreut weiterhin die Heizungsförderung sowie die systemischen Sanierungen wie BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Das BAFA betreut die BEG Einzelmaßnahmen.

Was sich bei der Heizungsförderung 2026 ändert

Die größten Änderungen betreffen die Heizungsförderung. Zwar bleibt die Grundförderung von 30 Prozent bestehen, doch Förderhöhe und Boni ändern sich. Förderhöhe: Die Höhe der förderfähigen Kosten schrumpft mit der Zeit. Je länger man wartet, desto kleiner wird der Zuschuss. Zum Start sinkt der Höchstbetrag von 30.000 Euro auf 28.000 Euro pro Wohneinheit. Danach geht es alle sechs Monate um weitere 750 Euro herunter, erstmals zum 1. Februar 2027. Ende 2030 liegen die maximal förderfähigen Kosten dann bei 22.000 Euro. Wer einen Heizungstausch plant, sollte sich also besser früher als später entscheiden.

Der Einkommensbonus in der Heizungsförderung wird seit dem 21. Juli gestaffelt. Es gibt drei Stufen, je nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen:

  • bis 30.000 Euro: 40 Prozent Bonus (bisher 30 Prozent)
  • 30.000 bis 40.000 Euro: unverändert 30 Prozent
  • 40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozent (neu)

Neu ist außerdem ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig rechnerisch um 10.000 Euro.

Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den schnellen Austausch einer alten fossilen Heizung liegt aktuell bei 20 Prozent. Mit dem Start der neuen Förderkonditionen liegt er nur noch bei 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er dann ebenfalls alle sechs Monate und zwar um 4 Prozentpunkte. Ab Mitte 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus komplett.

Zudem entfällt der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlags für Biomasseheizungen. Dafür gibt es einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen in Deutschland und Europa produziert werden.

Das ändert sich bei der Sanierungsförderung (BEG EM)

Wer neben der Heizung auch die Gebäudehülle seines Hauses sanieren will und dafür einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzen möchte, muss sich ebenfalls auf neue Förderbedingungen einstellen.

iSFP-Bonus: Die 5 Prozent extra für einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt es künftig erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den Betrag darüber. Kleine Einzelmaßnahmen können damit herausfallen.

Bei Mehrfamilienhäusern sinken die förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen: für die 1. Wohneinheit liegen sie noch bei 30.000 Euro, für die 2. bis 6. Wohneinheit sinken sie auf maximal 15.000 Euro und ab der 7. Wohneinheit liegen sie schließlich bei 8.000 Euro.

WPB-Bonus auch für BEG Einzelmaßnahmen: Der sogenannte „Worst-Performing-Building“-Bonus von 5 Prozent gilt jetzt auch für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Gerade sehr alte, unsanierte Häuser können davon profitieren.

Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) ändert sich – EE wird Standard

Auch bei der kompletten Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) ändert sich einiges: Der Förderhöchstbetrag beträgt nun einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit. Außerdem werden die Tilgungszuschüsse auf den Kredit jeweils um 10 Prozent gekürzt. Die Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird zum Standard, der zusätzliche 5-Prozent-Bonus entfällt dadurch.

Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden wird ausgeweitet. Er erhöht den Tilgungszuschuss um 5 Prozent und gilt nun auch für die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE statt bisher nur für die nur für EH-Stufen 40 und 55. Zudem wird der Serielle Sanieren Bonus auch für Nichtwohngebäude eingeführt. Die Beantragung dieser Förderung werde aber erst ab Ende September 2026 möglich sein.

Kurzfristiger Förderstopp für BEG-Programme

Den Änderungen vorausgegangen war ein kurzer Förderstopp: Am 7. Juli 2026 sickerten die Pläne zur Umstellung der Heizungsförderung durch. Schon einen Tag später, am 8. Juli, hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die Änderungen verabschiedet. Daraufhin lag die Beantragung von BEG-Förderungen kurzzeitig auf Eis. In der Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 stellten KfW und BAFA ihre IT-Systeme um. In dieser Zeit konnten in den Portalen keine neuen BzAs (Bestätigung zum Antrag) und TPBs (Technische Projektbeschreibung) erstellt werden. Also die Dokumente, die Energieberater oder Heizungsfachbetriebe vor dem eigentlichen Antrag anlegen und ohne die eine Förderung nicht möglich ist.

Die IT-Umstellung betrifft alle BEG-Förderungen wie die BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA als auch die BEG-Programme bei der KfW wie etwa die Kredite 261/263 Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude, der Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (Kredit 358/359), die Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW-Zuschuss 458). Ebenso können derzeit keine neuen BzAs für die Neubauförderung Wohneigentum für Familien (KfW-Kredit 300) und für das gerade erst Anfang Juli gestartete Programm Gewerbe zu Wohnen (KfW-Zuschuss 266) erstellt werden.


Sie brauchen Beratung, welche Förderung für den Tausch Ihrer Heizungsanlage oder bei einer Sanierung nun noch in Frage kommt? Unsere Energieberater unterstützen Sie dabei. Jetzt Energieberatung mit iSFP anfragen.


Disclaimer: Stand vom 21. Juli 2026. Dieser Beitrag wurde zum Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien am 21. Juli 2026 aktualisiert. Maßgeblich sind stets die offiziellen Bedingungen von KfW und BAFA. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die jeweils aktuellen Regelungen und Förderrichtlinien der zuständigen Stellen. Änderungen vorbehalten.

Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI bearbeitet.

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