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FAQ: Häufige Fragen zum neuen Heizungsgesetz

15. Mai 2026 | Blog, FAQs

Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es löst das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab – umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ genannt. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Heizungsgesetz.

FAQ Gebäudemodernisierungsgesetz

Ist das Heizungsgesetz abgeschafft?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird nicht abgeschafft, sondern in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und inhaltlich geändert. Gestrichen wird vor allem die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau.

Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Nach dem neuen Heizungsgesetz dürfen Sie weiterhin eine Gasheizung einbauen. Allerdings müssen Sie ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent grüne Brennstoffe nutzen. Dieser Anteil steigt schrittweise auf 60 Prozent bis 2040.

Wann tritt das neue Heizungsgesetz in Kraft?

Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 13. Mai 2026. Der Bundestag muss noch zustimmen. Geplant ist das Inkrafttreten vor der parlamentarischen Sommerpause 2026.

Wird die Wärmepumpe noch gefördert?

Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen und ist nach Aussage der Bundesregierung bis 2029 gesichert. Aktuell sind bis zu 70 Prozent Förderung für klimafreundliche Heizungen möglich.

Was kostet die Bio-Treppe einen Hausbesitzer?

Eine seriöse Bezifferung ist derzeit nicht möglich, das räumt die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung selbst ein. Biomethan und Wasserstoff sind heute deutlich teurer als fossiles Erdgas, der Markt ist klein und stark schwankend. Eigentümer tragen damit ein erhebliches Preisrisiko.

Gilt das neue Heizungsgesetz auch in Großstädten?

Ja. Das GModG gilt bundesweit. Die bisherige Sonderregel mit gestaffeltem Inkrafttreten für Großstädte (ab 100.000 Einwohner) entfällt mit der Streichung des § 71 GEG.

Was ist ein Nullemissionsgebäude?

Ein Nullemissionsgebäude ist nach der EU-Definition ein Gebäude mit sehr hoher Gesamtenergieeffizienz, das nur eine sehr geringe Energiemenge benötigt und am Gebäudestandort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht. Ab 2030 ist dieser Standard für alle Neubauten in Deutschland verpflichtend.

Wer profitiert vom 50/50-Mieterschutz?

Mieter in Wohnungen, die mit einer nach dem 1. Januar 2028 (CO₂-Kosten und Netzentgelte) bzw. 1. Januar 2029 (Bio-Treppe-Mehrkosten) installierten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung versorgt werden. Vermieter müssen sich zur Hälfte an diesen Kosten beteiligen.

Fazit: Mehr Wahl, aber auch mehr Verantwortung

Das neue Heizungsgesetz schafft formal mehr Flexibilität, aber es entlässt Eigentümer in eine größere wirtschaftliche Eigenverantwortung. Wer heute eine Heizung wählt, trifft eine Entscheidung mit Auswirkungen bis ins Jahr 2045. CO₂-Preis, Bio-Treppe, Solarpflicht und Nullemissionsstandard verändern die Rahmenbedingungen erheblich.

Wenn Sie eine Heizung tauschen, neu bauen oder Ihr Nichtwohngebäude in den nächsten Jahren modernisieren müssen, lohnt sich eine individuelle Energieberatung. Nur sie kann die für Ihr Gebäude beste Lösung unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen ermitteln.

Kommentar zum GmodG: Warum das neue Gebäudemodernisierungsgesetz zu kurz greift

Quellen und weiterführende Informationen: 

  • Kabinettvorlage Gebäudemodernisierungsgesetz vom 13. Mai 2026 (Datenblatt-Nr. 21/09062) 
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung vom 9. Januar 2026 
  • EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 
  • Pressekonferenz BMWE und BMWSB vom 13. Mai 2026 

Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI bearbeitet.

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