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Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft. Es löst das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab – umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ genannt. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Heizungsgesetz.
FAQ Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist nicht direkt abgeschafft, sondern wurde in das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und inhaltlich geändert. Gestrichen ist vor allem die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau.
Ja. Nach dem neuen Heizungsgesetz dürfen Sie weiterhin eine Gasheizung einbauen. Allerdings müssen Sie ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent grüne Brennstoffe nutzen. Dieser Anteil steigt schrittweise auf 60 Prozent bis 2040. Die sogenannte „Bio-Treppe“. Bestehende Heizungen sind davon bislang nicht betroffen, solange sie nicht ausgetauscht werden.
Das neue Heizungsgesetz beziehungsweise das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Einige Regelungen gelten jedoch erst am 2027. Mehr dazu lesen Sie hier: Neues Heizungsgesetz 2026: Was sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen und ist nach Aussage der Bundesregierung bis 2029 gesichert. Aktuell sind bis zu 80 Prozent Förderung für klimafreundliche Heizungen möglich. Mehr dazu lesen Sie hier: Kürzungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung 2026
Eine seriöse Bezifferung ist derzeit nicht möglich, das räumt die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung selbst ein. Biomethan und Wasserstoff sind heute deutlich teurer als fossiles Erdgas, der Markt ist klein und stark schwankend. Eigentümer tragen damit ein erhebliches Preisrisiko.
Ein Nullemissionsgebäude ist nach der EU-Definition ein Gebäude mit sehr hoher Gesamtenergieeffizienz, das nur eine sehr geringe Energiemenge benötigt und am Gebäudestandort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht. Ab 2030 ist dieser Standard für alle Neubauten in Deutschland verpflichtend.
Laut GModG teilen sich Mieter und Vermieter ab 2028 die CO2-Kosten sowie die Gas-Netzentgelte jeweils zur Hälfte. Ab 2029 werden auch die Kosten für grüne Brennstoffe anteilig aufgeteilt. Bei Wärmepumpen können Modernisierungskosten nur dann vollständig umgelegt werden, wenn bestimmte Effizienzanforderungen erfüllt sind.
Fazit: Mehr Wahl, aber auch mehr Verantwortung
Das neue Heizungsgesetz schafft formal mehr Flexibilität, aber es entlässt Eigentümer in eine größere wirtschaftliche Eigenverantwortung. Wer heute eine Heizung wählt, trifft eine Entscheidung mit Auswirkungen bis ins Jahr 2045. CO₂-Preis, Bio-Treppe, Solarpflicht und Nullemissionsstandard verändern die Rahmenbedingungen erheblich.
Wenn Sie eine Heizung tauschen, neu bauen oder Ihr Nichtwohngebäude in den nächsten Jahren modernisieren müssen, lohnt sich eine individuelle Energieberatung, zum Beispiel von unseren Energieberatern in Bielefeld.
Kommentar zum GmodG: Warum das neue Gebäudemodernisierungsgesetz zu kurz greift
Quellen und weiterführende Informationen:
- Kabinettvorlage Gebäudemodernisierungsgesetz vom 13. Mai 2026 (Datenblatt-Nr. 21/09062)
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung vom 9. Januar 2026
- EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275
- Pressekonferenz BMWE und BMWSB vom 13. Mai 2026
- Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle, Stand 10. Juli 2026
- Zustimmung für neues Gebäudemodernisierungsgesetz, Tagesschau 10. Juli 2026
- Bundestag kippt Heizungsgesetz der Ampelregierung, Der Spiegel, 10. Juli 2026
- esetzentwurf BT-Drs. 21/6278 und Stellungnahme Bundesrat/Gegenäußerung 21/6565
- Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026
Disclaimer:
Stand: Juli 2026. Grundlage ist die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung des Gesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28. Juli 2026). Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI bearbeitet.


