Wer noch eine KfW-Neubauförderung für sein geplantes Effizienzhaus 55 möchte und bisher keinen Antrag gestellt hat, bekommt eventuell mehr Zeit, dies zu tun. Eigentlich war das Ende der Förderstufe Effizienzhaus 55 im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) spätestens am 30. Juni 2026 geplant.
Nun hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt, dass eine Verlängerung der befristeten Effizienzhaus-55-Stufe diskutiert wird. Das hat die KfW auf ihrer Website bekannt gegeben. Die Förderung befinde „sich hierzu in Prüfung und Abstimmung“.
Die Förderstufe 55 – Wohngebäude ist seit dem 16. Dezember 2025 beantragbar. Sie wird mit einem Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit gefördert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das EH 55 ist befristet als zusätzliche Förderstufe innerhalb des Förderprogramms Klimafreundicher Neubau (Kredit Nr. 297/298) eingeführt worden. Normalerweise gilt die Effizienzhausstufe 40 als Standard in der aktuellen Neubauförderung.
Es ist entschieden: Effizienzhaus 55 Förderung im Neubau verlängert
Klimafreundliches Effizienzhaus 55 ohne fossiles Heizen
Für eine Förderung hat der klimafreundliche Neubau die energetischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 zu erfüllen. Außerdem darf nicht mit Öl oder Gas geheizt werden. Entscheidend ist bei dieser Variante, dass „zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf“, so die KfW.
Achtung: KfW-Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten
Wer die Förderstufe nutzen möchte, muss dafür einen Energieeffizienz-Experte beziehungsweise eine Energieeffizienz-Expertin einbinden. Falls Sie sich für die Förderstufe EH 55 im „Klimafreundlicher Neubau“ interessieren, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren Energieeffizienz-Experten auf. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, sie ist nur unter Vorbehalt verfügbar solange die Bundesmittel reichen.
Quelle: KfW (kfw.de), Stand: 21.05.2026. Alle geltenden Anforderungen zur Effizienzhaus 55 Förderstufe finden Sie im offiziellen Merkblatt zur Förderung der KfW und in der Anlage zum Merkblatt oder auf der Programm-Seite der KfW.
Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Bei Fragen rund um Kreditbedingungen wenden Sie sich bitte an die KfW-Bank oder Ihre Hausbank.

