Beratung, Planung, Zertifizierung

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Energieberatung mit iSFP

Empfehlungen für effiziente, förderfähige Sanierungen.

QNG-Zertifizierung

Nachhaltigkeitszertifizierung im BiRN- oder DGNB-System.

Begleitung Sanierungsförderung (BAFA & KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit

Begleitung Neubauförderung (KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit.

Effizienzhausplanung

Energetische Planung von Effizienzhäusern.

Fachvorträge

Vorträge zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauphysik.

Nachweise und Berechnungen

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Energieausweis

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

GEG-Nachweis

Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des GEG.

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Schallschutznachweis

Berechnung des baulichen Schallschutzes.

Ökobilanz

Bewertung der ökologischen Gebäudequalität im Lebenszyklus.

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Heizlastberechnung

Heizlast für optimal geplante Heizsysteme.

Wärmebrückenberechnung

Berechnung und Bewertung von Wärmebrücken.

Messungen

Blower Door Test

Luftdichtheitsprüfung mit Leckageortung.

Blower Door Test XXL

Messung großer Gebäude wie Industrie- und Logistikhallen, Bürogebäude und mehr.

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Raumluftmessung (VOC)

Messen, Bewerten und Dokumentieren der Raumluftqualität für DGNB, QNG, BiRN, etc.

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Haltezeitberechnung

Nach ISO, EN & NFPA für Löschgasanlagen.

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Läuft die Effizienzhaus 55 Förderung im Neubau doch weiter?

Läuft die Effizienzhaus 55 Förderung im Neubau doch weiter?

Inhalt

Die befristete Förderstufe-55 läuft noch in diesem Jahr aus. Wer die Förderung noch nutzen möchte, muss schnell handeln. Wann es soweit ist und welche Anforderungen ein Neubau erfüllen muss.

Wer noch eine KfW-Neubauförderung für sein geplantes Effizienzhaus 55 möchte und bisher keinen Antrag gestellt hat, bekommt eventuell mehr Zeit, dies zu tun. Eigentlich war das Ende der Förder­stufe Effizienz­haus 55 im Programm „Klima­freundlicher Neubau“ (KFN) spätestens am 30. Juni 2026 geplant.

Nun hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt, dass eine Verlängerung der befristeten Effizienzhaus-55-Stufe diskutiert wird. Das hat die KfW auf ihrer Website bekannt gegeben. Die Förderung befinde „sich hierzu in Prüfung und Abstimmung“.

Die Förderstufe 55 – Wohngebäude ist seit dem 16. Dezember 2025 beantragbar. Sie wird mit einem Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit gefördert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das EH 55 ist befristet als zusätzliche Förderstufe innerhalb des Förderprogramms Klimafreundicher Neubau (Kredit Nr. 297/298) eingeführt worden. Normalerweise gilt die Effizienzhausstufe 40 als Standard in der aktuellen Neubauförderung.

Es ist entschieden: Effizienzhaus 55 Förderung im Neubau verlängert

Klimafreundliches Effizienzhaus 55 ohne fossiles Heizen

Für eine Förderung hat der klimafreundliche Neubau die energetischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 zu erfüllen. Außerdem darf nicht mit Öl oder Gas geheizt werden. Entscheidend ist bei dieser Variante, dass „zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine gültige Bau­genehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landes­bauordnung nicht genehmigungs­pflichtigen Vorhaben – die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antrag­stellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf“, so die KfW.

Achtung: KfW-Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

Wer die Förderstufe nutzen möchte, muss dafür einen Energieeffizienz-Experte beziehungsweise eine Energieeffizienz-Expertin einbinden. Falls Sie sich für die Förderstufe EH 55 im „Klimafreundlicher Neubau“ interessieren, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren Energieeffizienz-Experten auf. Es besteht kein Rechts­anspruch auf die Förderung, sie ist nur unter Vorbehalt verfügbar solange die Bundesmittel reichen.

Quelle: KfW (kfw.de), Stand: 21.05.2026. Alle geltenden Anforderungen zur Effizienzhaus 55 Förderstufe finden Sie im offiziellen Merkblatt zur Förderung der KfW und in der Anlage zum Merkblatt oder auf der Programm-Seite der KfW.

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Bei Fragen rund um Kreditbedingungen wenden Sie sich bitte an die KfW-Bank oder Ihre Hausbank.

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