Beratung, Planung, Zertifizierung

w

Energieberatung mit iSFP

Empfehlungen für effiziente, förderfähige Sanierungen.

QNG-Zertifizierung

Nachhaltigkeitszertifizierung im BiRN- oder DGNB-System.

Begleitung Sanierungsförderung (BAFA & KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit

Begleitung Neubauförderung (KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit.

Effizienzhausplanung

Energetische Planung von Effizienzhäusern.

Fachvorträge

Vorträge zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauphysik.

Nachweise und Berechnungen

i

Energieausweis

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

GEG-Nachweis

Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des GEG.

y

Schallschutznachweis

Berechnung des baulichen Schallschutzes.

Ökobilanz

Bewertung der ökologischen Gebäudequalität im Lebenszyklus.

a

Heizlastberechnung

Heizlast für optimal geplante Heizsysteme.

Wärmebrückenberechnung

Berechnung und Bewertung von Wärmebrücken.

Messungen

Blower Door Test

Luftdichtheitsprüfung mit Leckageortung.

Blower Door Test XXL

Messung großer Gebäude wie Industrie- und Logistikhallen, Bürogebäude und mehr.

c

Raumluftmessung (VOC)

Messen, Bewerten und Dokumentieren der Raumluftqualität für DGNB, QNG, BiRN, etc.

]

Haltezeitberechnung

Nach ISO, EN & NFPA für Löschgasanlagen.

Sie sind hier: Home > KfW Effizienzhaus 55 Förderung 2026 verlängert

KfW Effizienzhaus 55 Förderung 2026 verlängert

KfW Effizienzhaus 55 Förderung 2026 verlängert

Inhalt

Die Förderung für das Effizienzhaus 55 im Neubau, die ursprünglich nur bis zum 30.06.2026 befristete Förderstufe innerhalb des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“, wurde verlängert.

Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten

Jetzt steht es fest: Die Förder­stufe Effizienz­haus 55 im Programm „Klima­freundlicher Neubau“ (KFN) ist noch bis Ende des Jahres beantragbar, solange die dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel ausreichen. Das teilt die KfW am 19. Juni 2026 mit. Zuvor hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Mai angekündigt über eine Verlängerung der befristeten Effizienzhaus-55-Stufe zu diskutieren.

Für Bauherren, Investoren und Käufer von Neubauten ist das eine wichtige Nachricht. Denn wer ein baureifes Wohngebäude im Effizienzhaus-55-Standard plant und die Förderbedingungen erfüllt, kann weiterhin von einem zinsverbilligten KfW-Kredit profitieren. Pro Wohneinheit kann ein Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Gleichzeitig gilt: Die Förderung ist nicht unbegrenzt verfügbar. Denn sie steht bekanntermaßen unter dem Vorbehalt der vorhandenen Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Wichtig: Welche Zinskonditionen im Einzelfall gelten, hängt vom Zeitpunkt der Zusage und den tagesaktuellen KfW-Konditionen ab. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob das eigene Bauvorhaben die Voraussetzungen erfüllt und wie die Förderung sinnvoll in die Finanzierung eingebunden werden kann.

Was bedeutet die Verlängerung der EH-55-Förderung konkret?

Die Förderstufe Effizienzhaus 55 wurde im Dezember 2025 als befristete, zusätzliche Fördermöglichkeit innerhalb der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau“ eingeführt. Ursprünglich sollte sie zum 30. Juni 2026 enden. Nun haben das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) und die KfW die Laufzeit verlängert: Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, sofern die Bundesmittel vorher nicht aufgebraucht sind.

Das Programm richtet sich an Neubauvorhaben, die bereits konkret geplant und baureif sind. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, bereits genehmigte Bauprojekte tatsächlich in die Umsetzung zu bringen und den sogenannten Bauüberhang zu reduzieren.

Wer kann die KfW EH-55-Förderung nutzen?

Gefördert werden im Programm „Klimafreundlicher Neubau EH-55“ der Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden, wenn die technischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllt werden. Außerdem dürfen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien eingesetzt werden. Öl- und Gasheizungen sind damit ausgeschlossen.

Besonders an diesem Programm ist folgende Voraussetzung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Bei Vorhaben, die nach Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtig sind, muss die zuständige Baubehörde vom Vorhaben Kenntnis erlangt haben und mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden dürfen.

Kurz gesagt: Die Förderung ist vor allem für Bauvorhaben interessant, die nicht mehr ganz am Anfang stehen, sondern bereits baureif geplant sind.

Warum ist ein Energieeffizienz-Experte für die KfW-EH-55-Förderung notwendig?

Wer eine KfW-Förderung im Neubau nutzen möchte, benötigt fachliche Unterstützung durch eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten. Die KfW weist darauf hin, dass für die Förderung eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden ist, die bzw. der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt wird.

Was bringt eine Zusammenarbeit mit Energieeffizienz-Experten?

Damit nachvollziehbar ist, ob ein Haus wirklich den Fördervorgaben entspricht, muss die energetische Planung fachlich sauber nachgewiesen werden. Diese Aufgaben übernehmen Energieeffizienz-Experten. Dabei geht es unter anderem um Gebäudehülle, Wärmeversorgung, technische Anforderungen und die korrekte Einordnung des geplanten Gebäudes in den Effizienzhausstandard.

Gerade bei der EH55-Förderung ist es deshalb sinnvoll, frühzeitig zu prüfen:

  • Erreicht das geplante Gebäude tatsächlich den Effizienzhaus-55-Standard?
  • Entspricht die geplante Heiztechnik den Fördervorgaben?
  • Liegt die Baugenehmigung bereits vor?
  • Wurde noch nicht mit dem Vorhaben begonnen?
  • Sind alle Nachweise für die Antragstellung vollständig vorbereitet?

Je früher diese Punkte geklärt werden, desto geringer ist das Risiko, dass Fristen, Nachweise oder Fördervoraussetzungen zum Problem werden.

EH55 oder EH40: Was ist der Unterschied für Bauherren?

In der aktuellen Neubauförderung gilt normalerweise der Effizienzhaus-40-Standard als besonders anspruchsvoller Maßstab. Die befristete EH55-Förderstufe erleichtert den Zugang zur Förderung, weil sie energetisch weniger streng ist als EH40, aber dennoch einen hohen Effizienzstandard voraussetzt.

Für Bauherren kann das relevant sein, wenn ein Gebäude bereits nach EH55 geplant wurde oder wenn eine Umplanung auf EH40 wirtschaftlich oder technisch nicht sinnvoll ist. Entscheidend ist jedoch immer die konkrete Prüfung des Projekts. Denn auch EH55 ist kein Selbstläufer: Die Anforderungen müssen nachgewiesen und die Förderbedingungen vollständig eingehalten werden.

Fazit: Verlängerte EH55-Förderung bietet Chancen, aber nur bei rechtzeitiger Prüfung

Die Verlängerung der KfW Effizienzhaus 55 Förderung 2026 ist eine gute Nachricht für alle, die ein baureifes Neubauprojekt planen und auf eine wirtschaftliche Finanzierung achten. Bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit lassen sich im Rahmen der Förderung beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig bleibt jedoch: Die Förderung endet spätestens am 31.12.2026 und kann bereits früher auslaufen, wenn die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer die EH55-Förderung nutzen möchte, sollte deshalb zeitnah prüfen lassen, ob das eigene Bauvorhaben förderfähig ist. Eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte helfen dabei, die technischen Anforderungen einzuordnen, notwendige Nachweise vorzubereiten und typische Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

Sie planen einen Neubau und möchten wissen, ob die EH55-Förderung für Ihr Projekt infrage kommt?
Unsere Energieeffizienz-Experten beraten und unterstützen Sie bei der Neubauförderung.

Jetzt Beratung zur KfW EH55-Förderung anfragen


Quelle: KfW (kfw.de), Stand: 19.06.2026. Alle geltenden Anforderungen zur Effizienzhaus 55 Förderstufe finden Sie im offiziellen Merkblatt zur Förderung der KfW und in der Anlage zum Merkblatt oder auf der Programm-Seite der KfW.

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Bei Fragen rund um Kreditbedingungen wenden Sie sich bitte an die KfW-Bank oder Ihre Hausbank.

Zertifizierte Energieberater

Eingetragen in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes

Z

Deutschlandweit tätig

Unabhängige & neutrale Beratung

Direkt anrufen oder schreiben