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Es tut sich etwas in Sachen Heizungsförderung. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, plant die Bundesregierung eine Änderung der Förderung für den Kauf klimafreundlicher Heizungen. Neueste Vorschläge zielen darauf ab, die bisherige Förderung für klimafreundliche Heizanlagen wie Wärmepumpen zu senken. Das gehe aus einer Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor.
Hierbei handelt es sich um erste Informationen. Dem GIH liegt dazu ein internes Papier der Ressortabstimmung zur geplanten Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vor. „Die Vorschläge der Richtlinienänderungen sind noch nicht offiziell beschlossen und bedürfen voraussichtlich unter anderem der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Änderungen im weiteren Verfahren sind daher möglich“, heißt es darin. Die Pläne können sich somit jederzeit ändern. Nach jetzigem Stand solle sich der Haushaltsausschuss am Mittwoch, 8. Juli 2026, mit der Vorlage befassen.
Heizungsförderung: Das soll sich ändern
Laut Berichten sei geplant, die Höhe der maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch schrittweise zu senken. Bei einem Einfamilienhaus sind das bisher maximal 30.000 Euro. Voraussichtlich ab 2027 könne diese Grenze auf 28.000 Euro sinken. Danach reduzieren sich die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro. Außerdem soll der Klimageschwindigkeitsbonus schneller als geplant sinken. Die größte Änderung ist wohl die Neustrukturierung des Einkommensbonus und der Einführung eines Kinderzuschlags.
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Die bisherige Förderung für Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung besteht aus mehreren Bausteinen, die einen Zuschuss von 30 bis maximal 70 Prozent auf die förderfähigen Kosten ermöglichen. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, hinzu kommen ein Effizienzbonus von 5 Prozent bei bestimmten Wärmepumpen, ein Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent) und ein Einkommensbonus (30 Prozent).
Folgendes soll sich laut Medienberichten an der Heizungsförderung (bei Selbstnutzung) ändern:
- Grundförderung: Soll bestehen bleiben, allerdings bezieht sie sich auf einen niedrigeren Satz an Kosten. Statt 30 Prozent auf maximal 30.000 Euro förderfähiger Kosten, werden 30 Prozent auf maximal 28.000 Euro in 2027 gewährt. Danach reduzieren sich die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro.
- Einkommensbonus: Hier gibt es eine größere Differenzierung als bisher. Den bisherigen Bonus von 30 Prozent gibt es weiterhin für Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro. Für Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro soll es noch einen Bonus von zehn Prozent geben. Für Einkommen unter 30.000 zu versteuernden Jahreseinkommen steige der Bonus auf 40 Prozent. Bisher galt der Einkommensbonus für Antragssteller, wenn ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro betrug.
- Kinderzuschlag: Ein komplett neuer Ansatz ist der Kinderzuschlag. Dieser solle Familien zu Gute kommen, die mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt leben. Dann werde einmalig 10.000 Euro vom angesetzten Einkommen abgezogen, sodass der Einkommensbonus für manche Familien wahrscheinlicher werde.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus von 20 Prozent beim Tausch einer funktionsfähigen Heizung auf Basis fossiler Energien gewährt. Laut Berichten solle der Prozentsatz alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte sinken. Das könne ebenfalls ab 2027 der Fall sein.
- Effizienzbonus für Wärmepumpen: Wird voraussichtlich gestrichen.
- Made-in-Europe-Regelung: Ebenfalls eine neue Regelung ist ein Bonus für bis zu 15 Prozent, wenn die neue Heizung aus heimischer Produktion beziehungsweise EU-Ländern stammt.
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