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Inhaltsverzeichnis
- Gewerbe zu Wohnen Förderung: Die wichtigsten Eckdaten zum neuen Programm
- Gewerbe zu Wohnen: Wer kann die Förderung beantragen?
- Wie hoch ist der Förderzuschuss im Programm Gewerbe zu Wohnen?
- Welche Gebäude sind im Programm Gewerbe zu Wohnen förderfähig und welche Voraussetzungen gelten?
- Gewerbe zu Wohnen: Was fällt unter die förderfähigen Kosten?
- KfW 266: Welches Effizienzhausniveau vorgeschrieben ist
- Gewerbe zu Wohnen: Was nicht gefördert wird
- Zugelassener Energieeffizienz-Experte ist Voraussetzung für die Förderung
- So beantragen Sie die Förderung Gewerbe zu Wohnen
- Fazit zur neuen Förderung Gewerbe zu Wohnen
Seit dem 1. Juli 2026 ist es für Eigentümerinnen und Eigentümer, Investoren und Kommunen möglich, für den Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum einen direkten Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro neuer Wohneinheit zu erhalten.
Zum Hintergrund: Einerseits stehen in Deutschland zahlreiche Ladenlokale leer und Büroetagen sind ungenutzt, andererseits suchen Menschen auf dem Wohnungsmarkt nach bezahlbarem Wohnraum. Genau dieses Problem will die Bundesregierung mit einem neuen Förderprogramm angehen und hat dazu die Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ geschaffen, umgesetzt als KfW-Zuschussprogramm Nr. 266.
Das Besondere: Der Zuschuss muss nicht zurück gezahlt werden. Denn anders als bei den meisten KfW-Programmen handelt es sich nicht um einen Kredit mit günstigem Zins, sondern um einen Kostenzuschuss.
Wir erklären, was gefördert wird, wer antragsberechtigt ist, und wie Sie die Förderung nutzen.
Gewerbe zu Wohnen Förderung: Die wichtigsten Eckdaten zum neuen Programm
- Fördersumme: 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, gedeckelt auf maximal 100.000 Euro Kosten je Wohneinheit, und maximal 300.000 je Objekt. Daraus ergeben sich maximal 30.000 Euro Zuschuss pro neu entstehender Wohnung.
- Förderstart: Anträge können ab dem 1. Juli 2026 direkt bei der KfW gestellt werden.
- Was gefördert wird: Der eigentliche Umbau, etwa die Anpassung der Baukonstruktion an die Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau sowie die zeitgemäße Umgestaltung der Außenanlagen einschließlich Entsiegelung.
- Was nicht gefördert wird: Die energetische Sanierung selbst (Dämmung, Fenster, Heizungstechnik) ist nicht Teil dieses Zuschusses. Dafür steht weiterhin die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung, insbesondere das KfW-Kreditprogramm Nr. 261.
- Energetische Vorgabe: Die neu geschaffenen Wohneinheiten müssen mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erreichen. Für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz gilt „Effizienzhaus Denkmal EE“. Bei moderner bestehender Heizungstechnik sind Ausnahmen von der Erneuerbare-Energien-Klasse möglich.
- Umsetzungsfrist: 54 Monate nach Förderzusage.
- Auszahlung: Erst nach Abschluss des Vorhabens und Bestätigung der förderfähigen Kosten sowie des erreichten energetischen Niveaus.
- Wer hinter dem Programm steht: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW haben das Programm initiiert. Gefördert wird aus Mitteln des Bundes.
Gewerbe zu Wohnen: Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind unter anderem: Privatpersonen, auch als Selbstnutzer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Projektentwickler oder Kommunen und andere öffentlich-rechtliche Träger. Ist der Antragsteller nicht selbst Eigentümer der Immobilie, muss der Eigentümer über die Förderung informiert werden und bestimmte Verpflichtungen bestätigen.
Wie hoch ist der Förderzuschuss im Programm Gewerbe zu Wohnen?
Die KfW-Förderung Gewerbe zu Wohnen sieht folgende Unterstützung vor: Es gibt 30 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Bis zu maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit werden berücksichtigt, das macht maximal 30.000 Euro Zuschuss pro Wohnung. Bei mehreren Wohneinheiten sind eine maximale Zuschusshöhe bis zu 300.000 Euro möglich, sofern Sie in den letzten drei Jahren keine anderen De-minimis-Beihilfen erhalten haben.
Mit Ausnahme selbstnutzender Privatpersonen müssen alle Antragstellergruppen die Förderung als Beihilfe nach der EU-De-minimis-Verordnung verbuchen. Das ist vor allem für Unternehmen und Projektentwickler relevant, die bereits andere Förderungen in Anspruch genommen haben.
Welche Gebäude sind im Programm Gewerbe zu Wohnen förderfähig und welche Voraussetzungen gelten?
Gefördert wird der Umbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung beheizt, aber nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, die für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden muss. Wichtig: Es muss nicht das gesamte Gebäude zu Wohnzwecken umgebaut werden. Nach dem Umbau kann entweder ein reines Wohngebäude entstehen oder ein gemischt genutztes Gebäude, in dem Wohnen und Gewerbe nebeneinander bestehen. Neue Wohnungen in Form von Anbauten oder Aufstockungen werden nicht gefördert.
Weitere Voraussetzungen: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der ursprüngliche Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die Nutzungsänderung ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Für die KfW ist eine vollständige Dokumentation, inklusive baurechtlich relevanter Unterlagen wie zum Beispiel: Baugenehmigung/Genehmigung der Nutzungsänderung, Brandschutznachweis, Schallschutznachweis und Statik/Standsicherheitsnachweis, für 10 Jahre aufzubewahren.
Außerdem muss das umzubauende Gebäude ein Gebäude sein, das grundsätzlich unter das aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) fällt. In der Praxis ist das bei den allermeisten beheizten Gewerbeimmobilien wie Büros, Ladenlokalen oder Lagerhallen ohnehin der Fall (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Gewerbe zu Wohnen: Was fällt unter die förderfähigen Kosten?
Gefördert werden Kosten, die direkt mit dem Umbau zu Wohnraum zusammenhängen, inklusive Fachplanung und Baubegleitung, sofern diese Kosten erst nach der Antragstellung anfallen. Konkret zählen dazu zum Beispiel:
- Rückbau und Entsorgung alter Bauteile und Anlagen
- Instandsetzung des Gebäudes für die neue Wohnnutzung
- Grundrissänderungen und Innenausbau (Wände, Böden, Installationsschächte)
- Neue oder angepasste Zugänge, Treppenhäuser und Flure
- Technische Anlagen wie Elektroinstallation, Wasser- und Abwasserversorgung oder Aufzüge (sofern nicht Teil der energetischen Sanierung)
- Umgestaltung der Außenanlagen, etwa Balkone, Terrassen oder die Entsiegelung von Flächen
- Pflichtmaßnahmen wie Stellplätze, Fahrradabstellplätze oder Mülltonnenplätze
- Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten
Kurz gesagt: Alles, was für die Umwandlung in nutzbaren, sicheren und zeitgemäßen Wohnraum notwendig ist.
KfW 266: Welches Effizienzhausniveau vorgeschrieben ist
Das Erreichen des Effizienzhaus-Niveaus EH 85 EE ist eine zwingende Fördervoraussetzung im Programm KfW 266. Der energetische Standard „Effizienzhaus“ für Wohngebäude zeichnet sich durch seine energieeffiziente Bauweise und Anlagentechnik aus. EE bedeutet „Erneuerbare-Energien“. Ein Gebäude erreicht diese Klasse, wenn mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs entweder durch nicht anders nutzbare Abwärme oder durch eine neu eingebaute Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa eine Wärmepumpe, gedeckt werden.
Ausgenommen von dieser Vorgabe sind Gebäude, die bereits gut aufgestellt sind: Wer schon eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie hat, an ein Wärmenetz (Fernwärme) angeschlossen ist, oder in den letzten fünf Jahren eine neue Heizung eingebaut hat, muss diese Anforderung nicht zusätzlich erfüllen.
Gewerbe zu Wohnen: Was nicht gefördert wird
Der Zuschuss 266 deckt ausschließlich die Umbaukosten, jedoch nicht für die energetische Sanierung der Wohneinheiten. Die KfW nennt als Lösung dafür beispielsweise die Kombination zweier Förderprogramme: Das Programm KfW 266 bezuschusst den eigentlichen Umbau (Siehe Kapitel „Was fällt unter die förderfähigen Kosten?“). Die energetischen Maßnahmen (z.B: neue Heizung, Dämmung, Fenster), die für das geforderte Effizienzhaus-Niveau notwendig sind, werden parallel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), etwa der Wohngebäude-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss, gefördert. Für kommunale Antragsteller bieten sich entsprechend die Programme Kommunen-Kredit (264) beziehungsweise Kommunen-Zuschuss (464) an. Auch Grundstückserwerbskosten oder die Erwerbskosten des umzubauenden Gebäudes beispielsweise der umzubauenden Fläche sind nicht Teil der KfW 266-Förderung.
Wichtig dabei: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Das bedeutet, dass die Programme sauber voneinander abgegrenzt werden. Genau hier lohnt sich eine frühzeitige fachliche Begleitung, damit am Ende keine Förderung verschenkt wird. Damit kommen wir zur nächsten wichtigen Voraussetzung für die Gewerbe zu Wohnen Förderung. Die zu bezuschussenden Kosten für den Umbau müssen von einem bauvorlageberechtigen und am Objekt verantwortlich eingebundenen Planer bestätigt werden. Üblicherweise ist das der beauftragte Architekt oder Architektin.
Zugelassener Energieeffizienz-Experte ist Voraussetzung für die Förderung
Für die Förderung ist – wie ich in anderen KfW-Förderungen – die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Die oder der muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet sein. Diese Fachperson begleitet die energetische Planung, erstellt die notwendigen Nachweise wie BzA und BnD und bestätigt am Ende den korrekten Abschluss der Maßnahme.
So beantragen Sie die Förderung Gewerbe zu Wohnen
- Machbarkeit und Genehmigungsfähigkeit prüfen
Klären Sie frühzeitig, ob die Umnutzung an Ihrem Standort baurechtlich zulässig ist. Baurechtliche Planungen und Fachplanung sind nicht förderschädlich. Sie dürfen und sollen vor Antragstellung durchgeführt werden. - Energieeffizienz-Experten einbinden
Beauftragen Sie frühzeitig einen dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten. Er entwickelt das energetische Konzept und prüft, ob EH 85 EE (oder EH Denkmal EE) realistisch erreichbar ist. Daraufhin erstellt der Energieeffizienz-Experte die jeweilige BzA (Bestätigung zum Antrag), die Sie für die Antragsstellung bei der KfW benötigen. - Gegebenenfalls Fördermittel-Kombination planen
Bevor es weitergeht: Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Energieberater fest, welche Kosten über den Zuschuss 266 und welche über die BEG-Programme laufen. Eine saubere Kostentrennung verhindert spätere Rückfragen oder Kürzungen. - Antrag vor Vorhabenbeginn stellen
Das ist der wichtigste und am häufigsten übersehene Punkt: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen für die Ausführung. Wer vorher Bauverträge unterschreibt, verliert den kompletten Förderanspruch. Aufschiebende oder Auflösende Bedingungen können hier Abhilfe schaffen, müssen jedoch korrekt formuliert werden. - Förderzusage abwarten
Erst nach Erteilung der Förderzusage durch die KfW dürfen Ausführungsverträge geschlossen werden. Vergessen Sie nicht, dass für das Programm 261 die gleichen Anforderungen an den förderunschädlichen Vorhabenbeginn gestellt werden. - Umsetzung innerhalb von 54 Monaten
Für die Realisierung und den Nachweis des Vorhabens stehen 54 Monate nach Zusage zur Verfügung. - Nachweis und Auszahlung
Nach Fertigstellung werden die förderfähigen Kosten sowie das erreichte energetische Niveau bestätigt. Erst dann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Der Energieeffizienz-Experte erstellt die notwendige BnD (Bestätigung nach Durchführung), die sodann für die Auszahlung bei der KfW eingereicht werden kann.
Fazit zur neuen Förderung Gewerbe zu Wohnen
Die neue KfW-Förderung Gewerbe zu Wohnen ist ein enormer finanzieller Anreiz, um leerstehende Gewerbeflächen zu benötigtem Wohnraum umzuwandeln. Der Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit senkt die Investitionskosten, insbesondere in Kombination mit dem bestehenden BEG-WG-Programm für die energetische Sanierung.
Entscheidend für den Erfolg sind zwei Dinge: die frühzeitige Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit und die korrekte Antragsreihenfolge, denn der Antrag muss zwingend vor Vertragsschluss für die Ausführung gestellt werden. Da zusätzlich ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte eingebunden werden muss, lohnt es sich, frühzeitig mit einer entsprechenden sachverständigen Fachperson zu planen, statt erst kurz vor Baubeginn.
Sie überlegen, eine Gewerbeimmobilie in Wohnraum umzuwandeln, und möchten wissen, ob Ihr Objekt das energetische Niveau EH 85 EE erreichen kann? Als bei der dena gelistetes Energieberatungsbüro unterstützen wir Sie bei der energetischen Konzeption, der Nachweisführung und der Abstimmung der passenden Förderkombination aus KfW 266 und BEG WG. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Quelle: KfW (kfw.de), Stand: 01.07.2026. Alle geltenden Anforderungen zur Förderung Gewerbe zu Wohnen finden Sie auf der Programm-Seite der KfW.
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Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Bei Fragen rund um Kreditbedingungen wenden Sie sich bitte an die KfW-Bank oder Ihre Hausbank.

