Beratung, Planung, Zertifizierung

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Energieberatung mit iSFP

Empfehlungen für effiziente, förderfähige Sanierungen.

QNG-Zertifizierung

Nachhaltigkeitszertifizierung im BiRN- oder DGNB-System.

Begleitung Sanierungsförderung (BAFA & KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit

Begleitung Neubauförderung (KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit.

Effizienzhausplanung

Energetische Planung von Effizienzhäusern.

Fachvorträge

Vorträge zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauphysik.

Nachweise und Berechnungen

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Energieausweis

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

GEG-Nachweis

Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des GEG.

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Schallschutznachweis

Berechnung des baulichen Schallschutzes.

Ökobilanz

Bewertung der ökologischen Gebäudequalität im Lebenszyklus.

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Heizlastberechnung

Heizlast für optimal geplante Heizsysteme.

Wärmebrückenberechnung

Berechnung und Bewertung von Wärmebrücken.

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Blower Door Test

Luftdichtheitsprüfung mit Leckageortung.

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Messung großer Gebäude wie Industrie- und Logistikhallen, Bürogebäude und mehr.

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Raumluftmessung (VOC)

Messen, Bewerten und Dokumentieren der Raumluftqualität für DGNB, QNG, BiRN, etc.

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Haltezeitberechnung

Nach ISO, EN & NFPA für Löschgasanlagen.

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BEG Wohngebäude vorgestellt – Update 2026

11. März 2024 | Blog, Ratgeber

Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten

Aktualisiert am 21. Juli 2026

Mit dem Programm BEG Wohngebäude fördert die KfW die Umwandlung eines sanierungsbedürftigen Bestandshauses in ein Effizienzhaus. Wir stellen Ihnen das Förderprogramm vor. Sie bekommen einen Überblick zu Begriffen und Förderhöhen, inklusive der Änderungen.

Was steckt hinter der Förderung BEG Wohngebäude?

Bestandshäuser und Wohnungen energieeffizient zu sanieren ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundlichere Zukunft. Rund 40 Prozent unseres Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Nutzung und Betrieb unserer Gebäude. Deshalb ist eine energetische Haussanierung entscheidend, um langfristig Energie und CO2-Ausstoß zu reduzieren. Um die Kosten für eine energetische Sanierung etwas aufzufangen, unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) die Umwandlung eines Hauses in ein Effizienzhaus mit zinsvergünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Das gilt auch für den Kauf eines frisch zum Effizienzhaus sanierten Gebäudes.

Die BEG WG fördert energetische Maßnahmen, die ein Haus mindestens auf den Effizienzhaus-Standard 85 oder besser bringen. Das sind zum Beispiel eine neue Dämmung des Daches oder eine effiziente Heizanlage auf Basis Erneuerbarer Energien. Förderfähig sind ebenfalls die Baunebenkosten wie Ingenieursdienstleistungen und Wiederherstellungskosten.

Auch die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche ist in bestimmten Fällen förderfähig, sofern entsprechend saniert wird.

Lesen Sie auch: Gewerbe zu Wohnen Förderung: Neuer KfW-Zuschuss 2026 im Überblick

Reform der Förderbedingungen ab 21. Juli 2026

Update Juli 2026: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird reformiert. Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte zur Neufassung der BEG veröffentlicht. Die KfW stellte das Produkt „Wohngebäude – Kredit“ (261) auf neue Konditionen um. Bis zum 20.07.2026 lief die Umstellungsphase, in der Energieeffizienz-Experten keine neuen „Bestätigungen zum Antrag“ (BzA) mehr ausstellen konnten. Ab dem 21.07.2026 soll das zu den neuen Bedingungen wieder möglich sein.

Zugesagte Anträge bleiben von den Änderungen unberührt. Die Bundesmittel dafür sind reserviert (Änderungen vorbehalten, es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung). Anträge, die noch in Prüfung sind, werden zugesagt, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte BzA vorlag und die damals geltenden Förderbedingungen eingehalten sind. Eine vorhandene BzA verfällt nicht, wenn sie in der Umstellungsphase nicht genutzt wird. Stattdessen können Sie damit ab dem 21.07.2026 die Förderung nach den neuen Bedingungen beantragen.

Was ist ein Effizienzhaus?

Der Begriff Effizienzhaus bezeichnet einen energetischen Standard für Wohngebäude. Dafür ist eine energetisch optimierte Bauweise und effiziente Anlagentechnik erforderlich. Technische Hauptkriterien sind der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust.

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie durchschnittlich für Heizen, Lüften und die Aufbereitung von Warmwasser verbraucht wird. Dazu zählen neben den Verbräuchen beim Betrieb des Hauses auch der gesamte Energieaufwand für vorgelagerte Prozesse wie Erzeugung und Anlieferung von Strom, Gas oder Fernwärme.

Der Transmissionswärmeverlust beschreibt den Verlust von Wärmeenergie über die Gebäudehülle nach außen. Mit einer entsprechenden Wärmedämmung von Außenfassade, Dach oder modernen Fenstern lassen sich diese Verluste minimieren.

Neuerungen der BEG-WG-Förderung ab dem 21. Juli 2026

Mit der Reform ändert sich einiges an den förderfähigen Effizienzhausstufe und den Förderhöhen des Programms BEG Wohngebäude. Der Förderhöchstbetrag steigt einheitlich. Die KfW gewährt zinsvergünstigte Förder­kredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Bisher galten 120.000 Euro ohne und 150.000 Euro mit einer EE- oder NH-Klasse. Folglich entfällt diese Staffelung. Der 5-Prozent-Tilgungsbonus für die EE-Klasse entfällt, da sie Standardvoraussetzung wird.

Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) beschreibt, dass mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gedeckt werden. Für das Niveau EH-40-EE muss zwingend eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingeplant werden. Bisher ließ sich die EE-Klasse zusätzlich erreichen, wofür es einen 5-Prozent-Bonus beim Tilgungszuschuss gab. Der entfällt nun mit der neuen Regelung.

Außerdem ändert sich die Nachweisführung der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse): Es muss keine komplette QNG-Zertifizierung mehr geben, sondern das Effizienzhaus muss eine Ökobilanz nach QNG-Plus-Richtlinien (max. 24 kg CO₂/m² pro Jahr) einhalten. Die NH-Klasse erhöht den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte.

Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte. Die Tilgungszuschüsse variierten bisher zwischen 5 und bis zu 35 Prozent, sodass es für die einige Effizienzhausstufen nun keine Tilgungszuschüsse mehr geben wird. Die Zinssätze und Laufzeiten variieren und sollten vorab bei einem Finanzierungspartner angefragt werden.

Dafür weitet der Fördergeber den Bonus für Serielles Sanieren aus. Er gilt voraussichtlich ab September auch für serielle Sanierungen auf die Stufe EH 70 EE, in Höhe von 5 Prozent. Bisher gab es ihn nur für die Stufen EH 40 und EH 55.

Für „Worst Performing Buildings“ (WPB) gibt es weiterhin einen 10 Prozent extra Tilgungszuschuss.

Trotz Änderungen bleibt folgende Voraussetzung: Zum Zeitpunkt des Förderantrags liegt der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens fünf Jahre zurück. Wie hoch der Kreditbetrag ausfällt, hängt von den förderfähigen Kosten ab; die Höhe des Tilgungszuschusses von der erreichten Effizienzhaus-Stufe.

Welche Effizienzhaus-Stufe wird in der Sanierung gefördert?

Folgende Effizienzhausstufen werden als BEG WG gefördert, Effizienzhäuser ohne EE- oder NH-Klasse sind nicht mehr förderfähig:

EffizienzstufeTilgungszuschuss von max. 150.000 Euro KreditbetragAnforderungen
Effizienzhaus 40 EE10 Prozent40 Prozent Primärenergiebedarf und 55 Prozent Transmissionswärmeverlust
Effizienzhaus 40 NH15 Prozent40 Prozent Primärenergiebedarf und 55 Prozent Transmissionswärmeverlust + Ökobilanz nach QNG-Plus-Richtlinien (max. 24 kg CO₂/m² pro Jahr)
Effizienzhaus 55 EE5 Prozent55 Prozent Primärenergiebedarf und 70 Prozent Transmissionswärmeverlust
Effizienzhaus 55 NH5 Prozent55 Prozent Primärenergiebedarf und 70 Prozent Transmissionswärmeverlust + Ökobilanz nach QNG-Plus-Richtlinien (max. 24 kg CO₂/m² pro Jahr)
Effizienzhaus 70 EE70 Prozent Primärenergiebedarf und 85 Prozent Transmissionswärmeverlust
Effizienzhaus 70 NH5 Prozent70 Prozent Primärenergiebedarf und 85 Prozent Transmissionswärmeverlust + Ökobilanz nach QNG-Plus-Richtlinien (max. 24 kg CO₂/m² pro Jahr)
Effizienzhaus 85 EE85 Prozent Primärenergiebedarf und 100 Prozent Transmissionswärmeverlust
Effizienzhaus 85 NH5 Prozent85 Prozent Primärenergiebedarf und 100 Prozent Transmissionswärmeverlust + Ökobilanz nach QNG-Plus-Richtlinien (max. 24 kg CO₂/m² pro Jahr)
Effizienzhaus Denkmal EE5 Prozent160 Prozent Primärenergiebedarf
Effizienzhaus Denkmal HH10 Prozent160 Prozent Primärenergiebedarf + Ökobilanz nach QNG-Plus-Richtlinien (max. 24 kg CO₂/m² pro Jahr)

Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten bei BEG Wohngebäude

Eine Förderung für die Baubegleitung ist ebenfalls möglich. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus, einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus ist ein Kreditbetrag von maximal 10.000 Euro je Vorhaben vorgesehen, der Tilgungszuschuss beträgt 50 Prozent. Für Eigentumswohnungen (Voraussetzung: mindestens drei Wohnungen im Gebäude) und Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten sind es 4.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 40.000 Euro je Vorhaben. Mit einem Fördersatz von 50 Prozent ergibt sich ein Zuschuss von 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Objekt.

Beispiel: So erreicht eine Sanierung ein Effizienzhaus 85 EE

Um ein Effizienzhaus-Niveau zu erreichen, ist eine Kombination mehrerer energetischer Maßnahmen notwendig. Je nach Zustand des Hauses können das sein: Dachdämmung von 20 Zentimetern, Außenwanddämmung von 14 Zentimetern, Kellerdämmung von sechs Zentimetern, dreifachverglaste Fenster und eine Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Das ist selbstverständlich nur ein Beispiel und muss für jedes Projekt mit Energieeffizienz-Experten genau geplant werden.

Jetzt unverbindlich die Unterstützung von Energieeffizienz-Experten anfragen.


Bitte beachten: Kein Anspruch auf Förderung

Hinweis zur Förderung: Alle Angaben zu Förderungen erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, und die Förderrichtlinien können jederzeit vonseiten der verantwortlichen Ministerien angepasst werden.

Als Energieberater begleiten wir Ihren Antrag fachlich, haben auf die Verfügbarkeit der Förderung selbst aber keinen Einfluss. Maßgeblich sind stets die aktuellen Bedingungen von KfW und BAFA.


Quellen: KfW (Produktseite 261, Übersicht „Anpassungen in der BEG“, Pressemitteilung vom 08.07.2026), BMWE, BAFA, Bundesanzeiger

Disclaimer: Alle Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude in ihrer aktuellen Fassung. Alle Angaben ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI bearbeitet.

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