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Energieberatung mit iSFP

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Nachhaltigkeitszertifizierung im BiRN- oder DGNB-System.

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Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit

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Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit.

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BEG Wohngebäude vorgestellt – Update 2026

BEG Wohngebäude vorgestellt – Update 2026

Inhalt

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude fördert die Umwandlung eines sanierungsbedürftigen Bestandsgebäudes in ein Effizienzhaus. Ein Überblick zu Begriffen und angepassten Förderhöhen.

Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten

Aktualisiert am 16. Juli 2026

Mit dem Programm BEG Wohngebäude fördert die KfW die Umwandlung eines sanierungsbedürftigen Bestandshauses in ein Effizienzhaus. Wir stellen Ihnen das Förderprogramm vor. Sie bekommen einen Überblick zu Begriffen und Förderhöhen, inklusive der Änderungen, die voraussichtlich zum 21. Juli 2026 in Kraft treten.

Was steckt hinter der Förderung BEG Wohngebäude?

Bestandshäuser und Wohnungen energieeffizient zu sanieren ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundlichere Zukunft. Rund 40 Prozent unseres Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Nutzung und Betrieb unserer Gebäude. Deshalb ist eine energetische Haussanierung entscheidend, um langfristig Energie und CO2-Ausstoß zu reduzieren. Um die Kosten für eine energetische Sanierung etwas aufzufangen, unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) die Umwandlung eines Hauses in ein Effizienzhaus mit zinsvergünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Das gilt auch für den Kauf eines frisch zum Effizienzhaus sanierten Gebäudes.

Die BEG WG fördert energetische Maßnahmen, die ein Haus mindestens auf den Effizienzhaus-Standard 85 oder besser bringen. Das sind zum Beispiel eine neue Dämmung des Daches oder eine effiziente Heizanlage auf Basis Erneuerbarer Energien. Förderfähig sind ebenfalls die Baunebenkosten wie Ingenieursdienstleistungen und Wiederherstellungskosten.

Auch die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche ist in bestimmten Fällen förderfähig, sofern entsprechend saniert wird.

Lesen Sie auch: Gewerbe zu Wohnen Förderung: Neuer KfW-Zuschuss 2026 im Überblick

Neue Förderbedingungen ab 21. Juli 2026

Update Juli 2026: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird reformiert. Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte zur Neufassung der BEG veröffentlicht. Die KfW stellt das Produkt „Wohngebäude – Kredit“ (261) daraufhin zum 21.07.2026 auf neue Konditionen um.

Seit dem 09.07.2026 läuft die Umstellungsphase. In dieser Zeit können wir als Energieeffizienz-Experten keine neuen „Bestätigungen zum Antrag“ (BzA) mehr ausstellen. Ab dem 21.07.2026 geht das wieder, dann allerdings zu den neuen Bedingungen. Für Sie heißt das konkret, wenn Sie mit Förderung auf ein KfW-Effizienzhaus sanieren möchten:

  • Wer bereits eine BzA hat, kann noch bis zum 20.07.2026, 20 Uhr, zu den bisherigen Konditionen beantragen. Wenn Ihnen eine BzA vorliegt und Sie den Antrag noch nicht gestellt haben, dann sprechen Sie jetzt mit Ihrem Finanzierungspartner.
  • Zugesagte Anträge bleiben von den Änderungen unberührt. Die Bundesmittel dafür sind reserviert (Änderungen vorbehalten, es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung).
  • Anträge, die noch in Prüfung sind, werden zugesagt, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte BzA vorlag und die damals geltenden Förderbedingungen eingehalten sind.
  • Eine vorhandene BzA verfällt nicht, wenn sie in der Umstellungsphase nicht genutzt wird. Stattdessen können Sie damit ab dem 21.07.2026 die Förderung nach den neuen Bedingungen beantragen.

Was ist ein Effizienzhaus?

Der Begriff Effizienzhaus bezeichnet einen energetischen Standard für Wohngebäude. Dafür ist eine energetisch optimierte Bauweise und effiziente Anlagentechnik erforderlich. Technische Hauptkriterien sind der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust.

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie durchschnittlich für Heizen, Lüften und die Aufbereitung von Warmwasser verbraucht wird. Dazu zählen neben den Verbräuchen beim Betrieb des Hauses auch der gesamte Energieaufwand für vorgelagerte Prozesse wie Erzeugung und Anlieferung von Strom, Gas oder Fernwärme.

Der Transmissionswärmeverlust beschreibt den Verlust von Wärmeenergie über die Gebäudehülle nach außen. Mit einer entsprechenden Wärmedämmung von Außenfassade, Dach oder modernen Fenstern lassen sich diese Verluste minimieren.

So hoch ist die BEG-WG-Förderung ab dem 21. Juli 2026

Trotz Änderungen bleibt folgende Voraussetzung: Zum Zeitpunkt des Förderantrags liegt der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens fünf Jahre zurück. Wie hoch der Kreditbetrag ausfällt, hängt von den förderfähigen Kosten ab; die Höhe des Tilgungszuschusses von der erreichten Effizienzhaus-Stufe.

Was sich ändert: Die sogenannte EE-Klasse wird Standard für eine Förderung. Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) beschreibt, dass mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gedeckt werden. Die EE-Stufe setzt zudem zwingend eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für die Stufe EH 40 voraus. Bisher ließ sich die EE-Klasse zusätzlich erreichen, wofür es einen 5-Prozent-Bonus beim Tilgungszuschuss gab. Der entfällt nun mit der neuen Regelung.

Außerdem ändert sich die Nachweisführung der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse): Es muss keine komplette QNG-Zertifizierung mehr geben, sondern das Effizienzhaus muss eine Ökobilanz nach QNG-Plus-Richtlinien (max. 24 kg CO₂/m² pro Jahr) einhalten. Die NH-Klasse erhöht den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte.

Welche Effizienzhaus-Stufe wird in der Sanierung gefördert?

Mit der Reform ändert sich einiges an den förderfähigen Effizienzhausstufe und den Förderhöhen des Programms BEG Wohngebäude. Insbesondere der Tilgungszuschuss zu den Krediten ist betroffen. Sobald die Neuerungen in Kraft treten werden ab dem 21.07.2026 folgende Effizienzhausstufen als BEG WG gefördert:

  • Effizienzhaus 40 EE / Effizienzhaus 40 NH (40 Prozent Primärenergiebedarf und 55 Prozent Transmissionswärmeverlust)
  • Effizienzhaus 55 EE / Effizienzhaus 55 NH (55 Prozent Primärenergiebedarf und 70 Prozent Transmissionswärmeverlust)
  • Effizienzhaus 70 EE / Effizienzhaus 70 NH (70 Prozent Primärenergiebedarf und 85 Prozent Transmissionswärmeverlust)
  • Effizienzhaus 85 EE / Effizienzhaus 85 NH (85 Prozent Primärenergiebedarf und 100 Prozent Transmissionswärmeverlust)
  • Effizienzhaus Denkmal EE / Effizienzhaus Denkmal NH (160 Prozent Primärenergiebedarf)

Die Effizienzhäuser ohne EE- oder NH-Klasse sind nicht mehr förderfähig. Weitere Änderungen bei der Fördergestaltung sind zudem:

  • Der Förderhöchstbetrag steigt einheitlich. Die KfW gewährt zinsvergünstigte Förder­kredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Bisher galten 120.000 Euro ohne und 150.000 Euro mit einer EE- oder NH-Klasse. Folglich entfällt diese Staffelung.
  • Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte. Die Tilgungszuschüsse variierten bisher zwischen 5 und bis zu 35 Prozent, sodass es für die einige Effizienzhausstufen nun keine Tilgungszuschüsse mehr geben wird. Die Zinssätze und Laufzeiten variieren und sollten vorab bei einem Finanzierungspartner angefragt werden.
  • Der 5-Prozent-Tilgungsbonus für die EE-Klasse entfällt, da sie Standardvoraussetzung wird.
  • Dafür weitet der Fördergeber den Bonus für Serielles Sanieren aus. Er gilt voraussichtlich ab September auch für serielle Sanierungen auf die Stufe EH 70 EE, in Höhe von 5 Prozent. Bisher gab es ihn nur für die Stufen EH 40 und EH 55.

Hinweis: Die Bedingungen für die Förderung können sich noch ändern. Die Angaben zu den ab dem 21.07.2026 geltenden Bedingungen beruhen auf den veröffentlichten Eckpunkten und stehen unter dem Vorbehalt der Förderrichtlinie.

Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten bei BEG Wohngebäude

Eine Förderung für die Baubegleitung ist ebenfalls möglich. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus, einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus ist ein Kreditbetrag von maximal 10.000 Euro je Vorhaben vorgesehen, der Tilgungszuschuss beträgt 50 Prozent. Für Eigentumswohnungen (Voraussetzung: mindestens drei Wohnungen im Gebäude) und Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten sind es 4.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 40.000 Euro je Vorhaben. Mit einem Fördersatz von 50 Prozent ergibt sich ein Zuschuss von 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Objekt.

Beispiel: So erreicht eine Sanierung ein Effizienzhaus 85 EE

Um ein Effizienzhaus-Niveau zu erreichen, ist eine Kombination mehrerer energetischer Maßnahmen notwendig. Je nach Zustand des Hauses können das sein: Dachdämmung von 20 Zentimetern, Außenwanddämmung von 14 Zentimetern, Kellerdämmung von sechs Zentimetern, dreifachverglaste Fenster und eine Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Das ist selbstverständlich nur ein Beispiel und muss für jedes Projekt mit Energieeffizienz-Experten genau geplant werden.

Sie möchten die Förderung BEG WG nutzen? Was Sie jetzt tun sollten

  • Sie haben eine gültige BzA und noch keinen Antrag gestellt? Handeln Sie sofort. Die Frist endet am 20.07.2026 um 20 Uhr. Der Antrag läuft über Ihren Finanzierungspartner, das braucht Vorlauf.
  • Sie stehen noch am Anfang? Neue BzA gibt es erst ab dem 21.07.2026. Nutzen Sie die Zeit für die Planung mit Ihren Energieeffizienz-Experten.
  • Ihre Planung sieht bisher keine EE- oder NH-Klasse vor? Dann sollten wir uns Ihr Projekt gemeinsam noch einmal ansehen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen übrigens vor der Antragstellung erbracht werden und gelten nicht als förderschädlicher Vorhabenbeginn.

Jetzt unverbindlich die Unterstützung von Energieeffizienz-Experten anfragen.


Quellen: KfW (Produktseite 261, Übersicht „Anpassungen in der BEG“, Pressemitteilung vom 08.07.2026), BMWE, BAFA, Bundesanzeiger

Disclaimer: Alle Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude in ihrer aktuellen Fassung. Die Angaben zu den ab dem 21.07.2026 geltenden Bedingungen beruhen auf den veröffentlichten Eckpunkten und stehen unter dem Vorbehalt der Förderrichtlinie. Alle Angaben ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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