Beratung, Planung, Zertifizierung

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Energieberatung mit iSFP

Empfehlungen für effiziente, förderfähige Sanierungen.

QNG-Zertifizierung

Nachhaltigkeitszertifizierung im BiRN- oder DGNB-System.

Begleitung Sanierungsförderung (BAFA & KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit

Begleitung Neubauförderung (KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit.

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Energetische Planung von Effizienzhäusern.

Fachvorträge

Vorträge zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauphysik.

Nachweise und Berechnungen

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Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

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Berechnung des baulichen Schallschutzes.

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Bewertung der ökologischen Gebäudequalität im Lebenszyklus.

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Heizlast für optimal geplante Heizsysteme.

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Messung großer Gebäude wie Industrie- und Logistikhallen, Bürogebäude und mehr.

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Förderstopp und Kürzungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung 2026

Förderstopp und Kürzungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung 2026

Inhalt

Schock für Haussanierer: Voraussichtlich ab dem 21. Juli gelten neue Regeln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Insgesamt gibt es weniger Förderung als bisher. Das sollten Hausbesitzer jetzt wissen.

Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten

Kurzfristiger Förderantragsstopp bei der Heizungs- und Sanierungsförderung! Bald gelten neue, in vielen Punkten gekürzte Förderkonditionen. Und das ging schnell: Erst am 7. Juli 2026 sickerten die Pläne zur Umstellung der Heizungsförderung durch. Schon einen Tag später, am 8. Juli, hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die Änderungen verabschiedet. Fest steht nun: Ab dem 21. Juli 2026 wird die staatliche Förderung für neue Heizungen und energetische Sanierungen reformiert. Sie bleibt zwar bestehen, doch auf Haussanierer kommen einige drastische Einschnitte zu. Was bisher bekannt ist.

Hinweis: Die Informationen geben den offiziellen Stand vom 09. Juli 2026 wider. Da noch keine ausführliche Auslegung der KfW und BAFA bekannt ist, können sich die Förderbedingungen und Details jederzeit noch ändern. Alle Informationen unter Vorbehalt.

Kurzfristiger Förderstopp für BEG-Programme

Bevor es am 21. Juli mit den neuen Förderkonditionen weitergeht, liegt das Beantragen von BEG-Förderungen auf Eis. In der Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 stellen KfW und BAFA ihre IT-Systeme um. Das bedeutet, dass derzeit in den Portalen der KfW und des BAFA keine neuen BzAs (Bestätigung zum Antrag) und TPBs (Technische Projektbeschreibung) gestellt werden können. Das sind die Dokumente, die Energieberater oder Heizungsfachbetriebe vor dem eigentlichen Antrag erstellen, ohne die eine Förderung nicht möglich ist. Für viele ging das schon am Mittwochnachmittag nicht mehr, da die Systeme überlastet waren.

Die IT-Umstellung betrifft alle BEG-Förderungen wie die BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA als auch die BEG-Programme bei der KfW wie etwa die Kredite 261/263 Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude, der Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (Kredit 358/359), die Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW-Zuschuss 458). Ebenso können derzeit keine neuen BzAs für die Neubauförderung Wohneigentum für Familien (KfW-Kredit 300) und für das gerade erst Anfang Juli gestartete Programm Gewerbe zu Wohnen (KfW-Zuschuss 266) erstellt werden. An der Aufteilung der BEG-Förderung ändert sich hingegen nichts. Die KfW betreut weiterhin die Heizungsförderung sowie die systemischen Sanierungen wie BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Das BAFA betreut die BEG Einzelmaßnahmen.

Was passiert mit laufenden oder bewilligten Anträgen?

Zudem gibt es einen sogenannten Vertrauensschutz. Er greift, wenn die nötige Bestätigung für den Antrag bereits vor Beginn der Umstellungsphase (also spätestens am 8. Juli 2026) vom Energieberater oder Heizungsfachbetrieb vorliegt. Liegt eine solche Bestätigung bereits vor, wurde aber noch kein Antrag gestellt, lässt sich damit noch bis zum 20. Juli 2026 ein Antrag zu den alten, besseren Konditionen einreichen (Bei der KfW bis 20 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr). Nach der Umstellungsphase geht es am 21. Juli 2026 mit der BEG-Förderung weiter. Jedoch gibt es dann unterm Strich weniger Geld.

Bereits bewilligte (zugesagte) Förderungen sind nicht betroffen. Auch Anträge, die schon eingereicht, aber noch nicht bewilligt sind, werden nach den alten Konditionen geprüft.

Was sich bei der Heizungsförderung 2026 ändert

Die neuen Pläne der Bundesregierung sehen insbesondere Veränderungen für die Bedingungen der Heizungsförderung vor. Der Einkommensbonus in der Heizungsförderung wird gestaffelt. Es entstehen drei Stufen, je nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen:

  • bis 30.000 Euro: 40 Prozent Bonus (bisher 30 Prozent)
  • 30.000 bis 40.000 Euro: unverändert 30 Prozent
  • 40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozent (neu)

Neu ist außerdem ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig rechnerisch um 10.000 Euro.

Förderhöhe: Dafür schrumpft die Höhe der förderfähigen Kosten mit der Zeit. Je länger man wartet, desto kleiner wird der reale Zuschuss. Zum Start sinkt der Höchstbetrag von 30.000 Euro auf 28.000 Euro pro Wohneinheit. Danach geht es alle sechs Monate um weitere 750 Euro herunter, erstmals zum 1. Februar 2027. Ende 2030 liegen die maximal förderfähigen Kosten dann bei 22.000 Euro.

Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den schnellen Austausch einer alten fossilen Heizung liegt aktuell bei 20 Prozent. Mit dem Start der neuen Förderkonditionen liegt er nur noch bei 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er dann ebenfalls alle sechs Monate und zwar um 4 Prozentpunkte. Ab Mitte 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus komplett.

Sofort nach Inkrafttreten der neuen Regelungen entfällt der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlags für Biomasseheizungen. Dafür gibt es einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen in Deutschland und Europa produziert werden.

Wer einen Heizungstausch plant, sollte sich also besser früher als später entscheiden. Jedes halbe Jahr Wartezeit kostet bares Geld.

Das ändert sich bei der Sanierungsförderung (BEG EM)

Wer neben der Heizung auch die Gebäudehülle seines Hauses sanieren will und dafür einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzen möchte, muss sich ebenfalls auf neue Förderbedingungen einstellen.

iSFP-Bonus: Die 5 Prozent extra für einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt es künftig erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den Betrag darüber. Kleine Einzelmaßnahmen können damit herausfallen.

Bei Mehrfamilienhäusern sinken die förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen: für die 1. Wohneinheit liegen sie noch bei 30.000 Euro, für die 2. bis 6. Wohneinheit sinken sie auf maximal 15.000 Euro und ab der 7. Wohneinheit liegen sie schließlich bei 8.000 Euro.

WPB-Bonus auch für BEG Einzelmaßnahmen: Der sogenannte „Worst-Performing-Building“-Bonus gilt jetzt auch für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, aber nicht für Fenster. Gerade sehr alte, unsanierte Häuser können davon profitieren.

Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) ändert sich – EE wird Standard

Auch bei der kompletten Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) ändert sich einiges: Der Förderhöchstbetrag beträgt nun einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit. Außerdem werden die Tilgungszuschüsse auf den Kredit jeweils um 10 Prozent gekürzt. Die Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird zum Standard, der zusätzliche 5-Prozent-Bonus entfällt dadurch.

Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden wird ausgeweitet. Er erhöht den Tilgungszuschuss um 5 Prozent und gilt nun auch für die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE statt bisher nur für die nur für EH-Stufen 40 und 55. Zudem wird der Serielle Sanieren Bonus auch für Nichtwohngebäude eingeführt. Die Beantragung dieser Förderung werde aber erst ab Ende September 2026 möglich sein.


Sie brauchen Beratung, welche Förderung für den Tausch Ihrer Heizungsanlage oder bei einer Sanierung nun noch in Frage kommt? Unsere Energieberater unterstützen Sie dabei. Jetzt Energieberatung mit iSFP anfragen.


Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die jeweils aktuellen Regelungen und Förderbedingungen der zuständigen Stellen. Die Informationen spiegeln den offiziellen Stand vom 09. Juli 2026 wider. Da noch keine ausführliche Auslegung der KfW und BAFA bekannt ist, können sich die Förderbedingungen und Details jederzeit noch ändern.

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