Im Gebäudeenergiegesetz (abgekürzt GEG) ist gesetzlich festgehalten, welche energetischen Anforderungen Gebäude in Deutschland erfüllen sollen. Das GEG ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. Danach erhielt das Gesetz weitere Überarbeitungen. So wurden in einer ersten Novelle zum 1. Januar 2023 die Neubaustandards aktualisiert. Auf seine jetzige Form ist das GEG zum 1. Januar 2024 in einer zweiten Novelle aktualisiert worden. Darin wurde der Einsatz erneuerbarer Energien zur Kälte- und Wärmeerzeugung festgeschrieben.
Oberstes Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, einen Teil zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen effizienzsteigernde Maßnahmen für die Einsparung von Treibhausemissionen sorgen und verstärkt erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme für die Energieversorgung von Gebäuden eingesetzt werden. Dabei solle auch Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit geachtet werden. Zusammengefasst sollen durch die Vorgaben des GEG Energie und Ressourcen beim Bauen und Wohnen gespart werden.
Was steht im GEG?
Im GEG sind energetische, technische und bauliche Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude festgehalten, die bei Neubau und bei der Sanierung von Bestandsgebäuden eingehalten werden müssen. Auch für Anlagentechnik wie Heizungen oder Lüftungen und die Energiegewinnung gibt es genaue Vorgaben an die Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit. Enthalten sind auch Berechnungsgrundlagen für Werte wie der Jahres-Primärenergiebedarf, Grundsätze für Energieausweise, Effizienzhausklassen, Ausbau des Wärmenetzes, für Fördermittel des Bundes zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz und einiges mehr. Das GEG ist somit auch eine Grundlage für die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Quelle: BMWSB 2024, BMJ/https://www.gesetze-im-internet.de/geg/ (Abgerufen am 21. Mai 2024)