Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht neben der Sanierung von Wohngebäuden und Einzelmaßnahmen auch die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden vor. Im Programm BEG Nichtwohngebäude (NWG) werden die förderfähigen Sanierungskosten mit einem Kredit und Tilgungszuschuss gefördert. Auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes wird unterstützt. Der Kredit wird von der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) vergeben. Die BEG trägt dazu bei, die Klimaziele der Bundesregierung voranzutreiben und den Energieverbrauch und die Treibhausemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Gefördert wird die Sanierung eines Bestandsgebäudes auf das Effizienzgebäude-Niveau.
Darunter fallen alle energetischen Maßnahmen, die zum Schluss der Sanierung mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 70 ergeben. Voraussetzung für den Förderkredit ist zudem, dass das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist. Genauer: Zum Zeitpunkt der Kreditantragsstellung muss der Bauantrag oder die Bauanzeige des Nichtwohngebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegen. Außerdem werden die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten und die Nachhaltigkeitszertifizierung in Krediten mitgefördert.
So viel Förderung gibt es beim Programm BEG Nichtwohngebäude
Doch wie sieht das Ganze genau aus? Für die BEG Nichtwohngebäude gilt eine festgelegte Fördersumme pro Quadratmeter Nettogrundfläche als Richtwert für den Kreditbetrag. Pro Quadratmeter Nettogrundfläche gewährt die KfW 2.000 Euro, insgesamt maximal zehn Millionen Euro pro Vorhaben, für die förderfähigen Kosten. Außerdem wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Dessen Höhe richtet sich nach der erreichten Effizienzgebäude-Stufe. Wenn zusätzlich zur energieeffizienten Sanierung auf eine Wärme- und Kälteversorgung aus mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien (EE-Klasse) oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse) gesetzt wird, wird der Tilgungszuschuss um fünf Prozent angehoben. Die EE-Stufe setzt zwingend eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung voraus.
Für eine Sanierung auf den Effizienzgebäude-40-Standard gibt es einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Bei Erreichen einer EE- oder Nachhaltigkeitsklasse sind 25 Prozent Zuschuss möglich. Für ein Effizienzgebäude 55 gibt es 15 Prozent Tilgungszuschuss, mit EE- oder NH-Klasse entsprechend 20 Prozent und bei einem Effizienzgebäude 70 gibt es einen Tilgungszuschuss von zehn Prozess und 15 Prozent mit EE- oder NH-Klasse. Für ein Effizienzgebäude Denkmal gibt es einen Tilgungszuschuss von fünf Prozent beziehungsweise zehn Prozent (mit EE-Klasse oder NH-Klasse).
Wenn ein sogenanntes „Worst Performing Building“ (WPB) zu einem Effizienzhaus saniert wird, gibt es einen Extra-Tilgungszuschuss von zehn Prozent. Ein WPB gehört zu den schlechtesten 25 Prozent Wohn- und Nichtwohngebäude hinsichtlich ihres energetischen Sanierungszustandes in Deutschland. Die Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung für eine Sanierung auf ein Effizienzgebäude durch Energieeffizienz-Experten wird von der KfW jeweils mit einem zusätzlichen Kreditbetrag gefördert. Hierbei ist ein Tilgungszuschuss möglich. Der Kredit für Baubegleitung wird mit bis zu zehn Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche gefördert. Maximal sind 40.000 Euro pro Vorhaben möglich. Die Baubegleitung bekommt 50 Prozent Tilgungszuschuss, also maximal 20.000 Euro. Das Gleiche gilt für die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Quellen: KfW, BMWK, BMWSB, Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz Disclaimer: Alle Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude in ihrer aktuellen Fassung. Alle Angaben ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit.