Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
Die befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 – Wohngebäude im Programm Klimafreundlicher Neubau (Kredit Nr. 297/298) ist nun beantragbar. Das teilt die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) auf ihrer Website mit.
Das Effizienzhaus 55 – Wohngebäude wird mit einem Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit gefördert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Neubau die energetischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllt und nicht mit Öl oder Gas beheizt wird.
Außerdem ist für die Förderstufe Effizienzhaus 55 entscheidend, dass, „zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf“, so die Angaben der KfW.
Lesen Sie auch: Effizienzhaus 55 Förderstufe im Neubau angekündigt: Was Bauherren jetzt wissen müssen
Das sind die Zinssätze für die Förderstufe Effizienzhaus 55
Der effektive Jahreszins für die Förderstufe Effizienzhaus 55 liegt zwischen 1,94 Prozent und 2,84 Prozent. Die Laufzeiten liegen zwischen vier und 35 Jahren. Die Zinsbindung liegt bei zehn Jahren und die tilgungsfreie Anlaufzeit beläuft sich je nach Kreditlaufzeit auf ein bis fünf Jahre. Weitere Informationen zum Kredit finden Sie bei der KfW.
Weiterhin gilt: Für die Förderstufe muss ein Energieeffizienz-Experte beziehungsweise eine Energieeffizienz-Expertin eingebunden werden. Falls Sie sich für das Effizienzhaus 55 im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ interessieren, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren Energieeffizienz-Experten auf.
Quelle: KfW (kfw.de), Stand: 16.12.2025. Alle geltenden Anforderungen zur Effizienzhaus 55 Förderstufe finden Sie im offiziellen Merkblatt zur Förderung der KfW und in der Anlage zum Merkblatt oder auf der Programm-Seite der KfW.
Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Bei Fragen rund um Kreditbedingungen wenden Sie sich bitte an die KfW-Bank oder Ihre Hausbank.

