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Effizienzhaus 55 Förderstufe im Neubau: Was Bauherren jetzt wissen müssen

Effizienzhaus 55 Förderstufe im Neubau: Was Bauherren jetzt wissen müssen

Inhalt

Die KfW hat erste Informationen zur neuen Förderstufe Effizienzhaus 55 veröffentlicht. Wann es unter welchen Bedingungen los geht.

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Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Das geförderte Effizienzhaus 55 im Neubau ist zurück, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) hat Informationen zum Start der Förderstufe auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Ziel der „befristeten Förderung des Effizienzhaus 55-Standards“ sei es, den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude zu fördern und bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bau­vorhaben voran­zubringen.

Noch im Dezember 2025 geht es mit der Förderstufe Effizienzhaus 55 los

Laut Angaben der KfW ist seit dem 16. Dezember 2025 Förder­stufe „Effizienzhaus 55 – Wohn­gebäude“ im Programm Klimafreundlicher Neubau (Kredit Nr. 297/298) unter bestimmten Voraussetzungen beantragbar. Die KfW fördert hierbei mit einem zinsvergünstigten Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Kreditkonditionen (Zinsbindung, Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre) finden Sie hier: Förderstufe Effizienzhaus 55 gestartet -So hoch sind die Zinsen

Die Förderstufe sei befristet und könne nur beantragt werden, solange die dafür vorgesehenen Fördermittel zur Verfügung stehen. Anfang 2022 stoppte die damalige Regierung die Effizienzhaus 55 (EH 55) Förderung im Neubau überraschend. Seitdem gilt für eine Förderung in den Programmen 297, 298 und 300 der KfW die Effizienzhaus-Stufe 40 als Standard.

Mehrere Vorgaben für die EH-55-Förderstufe

Ein Neubau muss einige technische und bauliche Vorgaben erfüllen, um die förderrelevante EH-55-Stufe zu erreichen. Zum Verständnis: Ein Effizienzhaus 55 beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlichen Referenzgebäude ist. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zudem darf nicht mit Wärmeerzeugern auf Basis fossiler Energie wie Öl oder Gas geheizt werden.

Die Förderstufe sei laut KfW außerdem nur möglich, wenn „zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf“.

Energieeffizienz-Experten unterstützen bei der Neubau-Förderung

Nähere Angaben zur Effizienzhaus 55 Förderstufe stehen im Merkblatt „TMA EH55“, das die technischen Mindestanforderungen definiert, und im Merkblatt der KfW zum Programm 297/298 „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“. Die Fördergeber haben Letzteres um die Anforderungen für die Effizienzhaus-55-Förderung ergänzt.

Weiterhin gilt: Für die Förderstufe muss ein Energieeffizienz-Experte beziehungsweise eine Energieeffizienz-Expertin eingebunden werden. Falls Sie sich für die Förderstufe EH 55 im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ interessieren, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren Energieeffizienz-Experten auf.


Quelle: KfW (kfw.de), Stand: 16.12.2025. Alle geltenden Anforderungen zur Effizienzhaus 55 Förderstufe finden Sie im offiziellen Merkblatt zur Förderung der KfW und in der Anlage zum Merkblatt oder auf der Programm-Seite der KfW.

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Bei Fragen rund um Kreditbedingungen wenden Sie sich bitte an die KfW-Bank oder Ihre Hausbank.

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