Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
Ende Februar 2026 wurden die von einer Verhandlungsgruppe der SPD und der CDU/CSU erarbeiteten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Das GMG soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen, das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist.
Wir haben die ersten Details zum Thema Heizen und der Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengefasst und wie es mit dem Gesetz weitergeht.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Wie geht es mit dem Heizungstausch weiter?
Eine der größten Änderungen im Gebäudemodernisierungsgesetz ist die geplante Abkehr von der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für neue Heizungen. Die „freie Heizungswahl“ ist ein zentrales Thema des Eckpunkteplans. Zukünftig solle es keine festen Vorgaben mehr geben, welche Art von Heizung bei einem Austausch eingebaut werden muss. Auch eine verpflichtende Beratung beim Heizungstausch könnte entfallen.
Das bedeutet, dass weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Allerdings soll schrittweise ein höherer Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder synthetische Brennstoffe eingesetzt werden. Dazu sollen sogenannte Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquoten eingeführt werden. Wie genau diese ausgestaltet sein werden, soll noch festgelegt werden.
Das Ziel des Klimaschutzgesetzes bleibe weiterhin bestehen: Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral werden.
Wie geht es mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude weiter?
Zum Thema staatliche Förderung in der Sanierung und im Neubau nennt der Eckpunkteplan bislang nur wenige Details. Lediglich ein Satz findet sich dazu: „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.“
Die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) sollen in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass der Gebäudesektor bis 2050 weitgehend dekarbonisiert wird, also der CO₂-Ausstoß von Gebäuden deutlich sinkt.
Bis Ostern will die Bundesregierung auf Grundlage des Eckpunktepapiers einen Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorlegen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll nach derzeitigen Plänen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Quellen:
Pressemeldung der SPD-Fraktion im Bundestag, Stand 25.02.2026, die Eckpunkte sind dort abrufbar
Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Stand 25.02.2026

