Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in einer Pressemitteilung am 5. August 2024 bekannt gegeben, dass bereits ab Mittwoch, 7. August, der Fördersatz für die Programme „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) und „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ (EBN) von 80 auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt wird. Damit werden im EBW-Programm für Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro und bei mehr als drei Wohneinheiten maximal 850 Euro der Kosten gefördert.
Begründet wird die Kürzung mit der Beliebtheit des Programms und der „haushaltspolitischen Gesamtlage“. Um die hohe Nachfrage nach geförderten Energieberatungen bedienen zu können, sei „eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich“, wie es in der Pressemitteilung des BMWKs heißt. Zur Einordnung nennt das Ministerium aktuelle Zahlen für die geförderte Energieberatung. So seien über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024 eingegangen. Im Jahr 2023 habe es insgesamt 130.600 Anträge im EBW-Programm gegeben.
Kurz nach der Bekanntgabe der Kürzungen äußert sich der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH, Stefan Bolln, in einer Pressemitteilung des Verbandes: „Die ständigen Ad-hoc-Handlungen seitens der Behörden schüren weiterhin starke Verunsicherungen. Sowohl Energieberatende als auch Verbraucher:innen können nicht planen, mit welcher Förderung sie bis Ende des Jahres rechnen können.“ Der GIH vertritt Energieberatende in ganz Deutschland. Der Dachverband von 13 Mitgliedsvereinen repräsentiert laut eigenen Angaben rund 4.400 Energieberatende.
iSFP-Bonus bleibt bestehen
Unverändert bleibt der 5-Prozent-Bonus, wenn vor Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird. Dadurch steigt der Zuschuss bei Einzelmaßnahmen von 15 auf 20 Prozent. Mit einem geförderten iSFP erhöht sich zudem die maximale Zuschusshöhe für Einzelmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr.
Zur Pressemeldung des BMWK vom 5. August 2024: Änderung bei der Förderung von Energieberatungen
Zum Statement des Bundesvorsitzenden des GIH Energieberatendenverbands vom 5. August 2024: Förderkürzung: Ad-hoc-Handlungen sorgen erneut für Verunsicherung