Energetisch Sanieren mit Energieeffizienz-Experten
So unterstützen wir Sie
- Beratung und Planung durch Energieeffizienz-Experten
- Erstellen der TPB und TPN für BAFA-Förderungen
- Kontrolle auf Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- Erstellen der BzA und BnD für KfW-Förderungen
Die Energieeffizienz-Experten des
on. ingenieurbüros beraten Sie unabhängig und fachgerecht bei der
BEG-Sanierungsförderung für
Wohn- und Nichtwohngebäude.

Förderprogramme in der Sanierung
Die energetische Sanierung unserer Gebäude ist ein wichtiger Faktor, um eine flächendeckende klimafreundliche Wärmeversorgung zu ermöglichen und die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland zu steigern. Daher sind die energetische Komplettsanierung von Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) auf eine Effizienzhausstufe und geförderte Einzelmaßnahmen (BEG EM) wesentliche Bausteine der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Eine Sanierung zu einem Effizienzhaus ist die Komplettlösung für Bestandsgebäude. Sinnvolle Planung und Beratung sind entscheidend.
BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch
Der Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren Energien ist ein Weg in eine klimafreundlichere Zukunft. Damit das reibungslos klappt, beraten unsere Experten Sie unabhängig und fachgerecht.
BEG Einzelmaßnahme Fenstertausch
Klare Sache: Moderne Fenster bieten einen besseren Schall- und Wärmeschutz und ermöglichen deutliche Energie-Einsparungen.
BEG Einzelmaßnahme Kellerdecke
Die Dämmung der Kellerdecke ist eine einfache und effektive Methode, teure Heizenergie einzusparen.
BEG Einzelmaßnahme Fassadendämmung
Eine Fassadendämmung ist ein wichtiger Faktor bei einer energetischen Sanierung.
BEG Einzelmaßnahme Dachsanierung
Mit einem richtig gedämmten Dach können circa 30 Prozent Heizenergie eingespart werden.
Mehr Wissenswertes über Förderung für Sanierungen
Viel Wissenswertes zum BEG und den einzelnen Förderprogrammen für Sanierungen finden Sie in unserem Blogartikel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude und auf unseren Social Media Kanälen zusammengefasst.

Das bringt eine energetische Sanierung
Sie sparen Energiekosten!
Sie steigern den Wohnkomfort!
Sie steigern den Immobilienwert!
Sie schützen die Umwelt!
FAQ
Sanierungsförderungen
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt Fördermittel für energetische Gebäudesanierungen zur Verfügung. Öffentliche Einrichtungen, gewerbliche oder kommunale Unternehmen profitieren von der BEG ebenso wie Privatpersonen.
Die Förderprogramme umfassen systemische Maßnahmen wie die energetische Komplettsanierung von Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) auf Effizienzhaus-Niveau und die Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (BEG EM).
Außerdem wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude seit 2024 der Austausch von alten, fossilen Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind für die Durchführung der BEG zuständig.
BEG Wohngebäude (Kredit 261)
Die Sanierung eines Wohngebäudes auf einen Effizienzhausstandard (40, 55, 70, 85) wird von der KfW mit einem Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit plus einem Tilgungszuschuss zwischen fünf und 45 Prozent gefördert.
Gefördert werden die Kosten energetischer Maßnahmen, die Baunebenkosten und die Wiederherstellungskosten sowie die Bau- und Fachplanung. Gefördert wird auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Die Höhe des Kredits sowie des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe und, ob eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeitsklasse erreicht wird.
Die Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros unterstützen Sie bei der Sanierung zum Effizienzhaus.
BEG Nichtwohngebäude (Kredit 263)
Die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes auf den Effizienzhausstandard wird mit einem Förderkredit samt Tilgungszuschuss von der KfW unterstützt. Pro Quadratmeter Nettogrundfläche gibt es 2.000 Euro Förderung. Maximal sind es zehn Millionen Euro pro Vorhaben. Der Tilgungszuschuss bewegt sich zwischen fünf und 25 Prozent. Die Höhe des Tilgungszuschusses bemisst sich anhand der nach der Sanierung erreichten Effizienzhaus-Stufe. Der Zuschuss erhöht sich, wenn eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeitsklasse erreicht wird. Für den Kreditantrag benötigen Sie von Ihren Energieeffizienz-Experten eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA).
Förderung für Kommunen (Kredit 264)
Kommunen erhalten für die Komplettsanierung von Gebäuden auf einen Effizienzhausstandard ebenfalls Kredite von der KfW samt Tilgungszuschuss.
Für die Sanierung von Wohngebäuden gibt es bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit und für Nichtwohngebäude kann ein Kredit bis zu zehn Millionen Euro pro Vorhaben genommen werden.
Zudem sind jeweils Tilgungszuschüsse bis zu 25 Prozent möglich, je nachdem welche Effizienzhausstufe und, ob eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse erreicht wird.
Zuschuss Worst Performing Buildings
Ein sogenanntes „Worst Performing Building“ (WPB) gehört hinsichtlich des Energiebedarfs zu den schlechtesten 25 Prozent Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland. Die energetische Sanierung eines WPB ist daher wichtig, um die deutschen Klimaziele im Bausektor zu erreichen. Deshalb gibt es für die Sanierung eines WPB zusätzliche finanzielle Unterstützung: Wenn ein WPB zu einem Effizienzhaus saniert wird, gibt es einen Extra-Tilgungszuschuss von zehn Prozent.
Grundlage für die Einstufung als Worst Performing Building sind entweder ein gültiger Energieausweis oder das Gebäudebaujahr sowie der Sanierungsstand der Außenwand. Ein Wohngebäude gilt als ein WPB, wenn es laut Energieausweis in die Klasse H fällt. Falls es einen älteren Energieausweis ohne Klassifizierung gibt, gilt ein Gebäude als WPB, wenn es einen Endenergie-Wert von mindestens 250 kWh/(m²a) hat.
Wenn Sie ein WPB zu einem Effizienzhaus sanieren, erhalten Sie einen Extra-Tilgungszuschuss von zehn Prozent.
BEG Einzelmaßnahmen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die die Energieeffizienz der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöhen. Der Grundfördersatz für im BEG geförderte Einzelmaßnahmen sowohl bei Wohn- als auch Nichtwohngebäuden beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Fördergeber ist das BAFA. Zusätzlich gibt es für Wohngebäude einen fünf Prozent Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde. Gefördert werden der Tausch von Fenstern, die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke und die Verbesserung von Anlagentechnik und -Effizienz. Gefördert wird per Zuschuss.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt für Wohngebäude bei 30.000 Euro, mit iSFP bei 60.000 Euro. Bei Nichtwohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen bei insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Eine Ausnahme bildet die Erneuerung der Heizungsanlage. Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt 30 Prozent. Zudem gibt es einen Effizienzbonus für Wärmepumpen (Wärmequelle Wasser, Abwasser, Erdreich oder mit natürlichem Kältemittel) von fünf Prozent. Hier ist die KfW zuständig.
Geförderte Unterstützung von Energieeffizienz-Experten
Bei energieeffizienten Bauen kommt es besonders auf die richtige Planung an. Deshalb werden 50 Prozent der Fachplanungs- und Baubegleitleistungen im BEG EM vom BAFA gefördert.
Die förderfähigen Kosten bei der BEG-EM-Fachberatung für Wohngebäude belaufen sich auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern (drei oder mehr Wohneinheiten) auf insgesamt maximal 20.000 Euro. Pro Wohneinheit gibt es 2.000 Euro.
Bei Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude belaufen sich die förderfähigen Kosten für die Baubegleitung beziehungsweise Fachberatung durch Energieeffizienz-Experten auf fünf Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 20.000 Euro.
Lesen Sie auch: Welche Aufgaben haben Energieeffizienz-Experten?
Ergänzungskredit der KfW (358/359)
Die KfW-Bank fördert bereits bewilligte Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden mit einem Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Der Ergänzungskredit gilt für Einzelmaßnahmen, für die bereits eine Zuschusszusage (BEG EM) vorliegt, die Zuschüsse aber noch nicht ausgezahlt wurden. Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch Investierende wie Einzelunternehmen, Unternehmen oder Wohneigentümergemeinschaften.
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Edgar Opp, Energieeffizienz-Experte, Energieberater, Geschäftsführer
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