Denkmalsanierung: Begleitung und Förderberatung
Ein denkmalgeschütztes Haus energetisch zu sanieren ist eine besondere Herausforderung, da Denkmalschutz und Klimaschutz aufeinander abgestimmt werden müssen.
KfW-Förderung für energetischen Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses
BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen mit niedrigeren Grenzwerten für denkmalgeschützte Gebäude
Zugelassene Energieeffizienz-Experten für "Effizienzhaus KfW Denkmal"
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Energetische Sanierung bei Baudenkmälern
Denkmalgeschützte Häuser sind einzigartig, aber oft energetisch ineffizient. Typische Probleme in denkmalgeschützten Wohnhäusern sind hohe Heizkosten, alte Fenster und fehlende Dämmung. Eine energetische Sanierung von Denkmal-Gebäuden ist in mehrfacher Hinsicht herausfordernd. Denn bei einer Sanierung gilt es neben energetischen Aspekten auch Denkmalschutzauflagen zu beachten: zum Beispiel dürfen Außenwände meistens nicht ohne Weiteres gedämmt werden, um die historische Fassade zu erhalten.
Energieeffizienz-Experten für Denkmalsanierung
Eine fachgerechte Planung von Expertinnen und Experten ist deshalb bei einer Denkmalsanierung besonders entscheidend. Wer sich dafür entscheidet ein denkmalgeschütztes Gebäude zu sanieren, kann sich finanzielle Unterstützung über Förderungen holen: Über das Effizienzhaus Denkmal der KfW oder über BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA.
Mit Förderung zum Effizienzhaus KfW Denkmal
Die KfW bietet mit dem „Effizienzhaus Denkmal“ eine spezielle Förderung, die höhere Energiebedarfswerte erlaubt und so den Denkmalschutz berücksichtigt. Unsere zugelassenen Energieeffizienz-Experten unterstützen Sie bei der KfW-Förderung, kümmern sich um Förderanträge und kontrollieren, ob die Anforderungen erfüllt sind.
BAFA-Förderung für einzelne energetische Maßnahmen
Das BAFA fördert die Sanierung von Denkmalschutz-Gebäuden über das Programm BEG Einzelmaßnahmen. Die Grenzwerte für energetische Maßnahmen sind für einzelne Bauteile (Fenster, Fassade, Dach, Anlagentechnik) geringer, um somit die Denkmalschutzauflagen einzuhalten und dennoch eine Förderung zu erhalten.
Was ist ein KfW-Effizienzhaus Denkmal?
Das KfW-Effizienzhaus Denkmal ist eine spezielle Effizienzhaus-Stufe für denkmalgeschützte Gebäude oder Immobilien mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Ein KfW-Effizienzhaus ist ein von der KfW definierter energetischer Standard für Wohngebäude. Er bewertet, wie energieeffizient ein Gebäude ist und ist eine zentrale Bewertungsgröße in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Da bei der Sanierung Denkmalschutzauflagen gelten, sind nicht alle energetischen Maßnahmen möglich. Trotzdem können Eigentümer historische Gebäude energetisch verbessern und gleichzeitig Förderungen nutzen, ohne den charakteristischen Charme des Denkmals zu gefährden.
KfW-Förderung für Denkmal-Sanierung
Die Sanierung von Bestandsgebäuden auf das Effizienzhaus-Niveau fördert die KfW mit zinsgünstigen Krediten plus Tilgungszuschuss. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten dabei vereinfachte Bedingungen aufgrund der Denkmalschutzauflagen. Die KfW fördert die Denkmal-Sanierung mit einem Kredit über 120.000 Euro und 5 Prozent Tilgungszuschuss. Wenn zusätzlich eine Erneuerbare-Energien– oder Nachhaltigkeitsklasse erreicht wird, steigt der Kredit auf 150.000 Euro mit 10 Prozent Tilgungszuschuss.
Wichtig: Für die Förderung wird eine Bestätigung der Kommune benötigt, dass ein Gebäude zur erhaltenswerten Bausubstanz zählt. Wenn die Angabe nicht im Grundbuch steht, ist eine Auskunft/Bescheinigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde zu erfragen/einzuholen.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung Denkmal
Mit der Effizienzhaus-Stufe „Denkmal“ legt die KfW fest, wie energieeffizient Ihr Gebäude nach der Sanierung sein muss. Dabei wird der sogenannte Primärenergiebedarf betrachtet, also die gesamte Energie, die für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt wird. Bei einem Denkmal darf der Primärenergiebedarf bei 160 Prozent des Referenzwertes liegen. Das heißt: Sie müssen Ihr Haus nicht auf Neubaustandard bringen, sondern dürfen mehr Energie verbrauchen, weil die Denkmalschutzauflagen bestimmte Maßnahmen einschränken.
Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erhalten Sie, wenn mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien oder Abwärme gedeckt werden. Die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) erreichen Sie, wenn Ihr Gebäude die Qualifikation des staatliches Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erfüllt.
Wie unterstützen Energieeffizienz-Experten bei der KfW-Förderung Denkmal?
Unsere zugelassenen Energieeffizienz-Experten für Denkmal-Sanierung übernehmen die Fachplanung und begleiten Ihre Sanierung. Sie prüfen die energetischen Maßnahmen, erstellen die notwendigen Nachweise und bestätigen die Einhaltung der KfW-Anforderungen. Ohne diese Bestätigung ist eine Förderung nicht möglich.
Gut zu wissen: Die Kosten für die Baubegleitung durch zugelassene Energieeffizienz-Experten sind ebenfalls förderfähig. Die KfW übernimmt 50 Prozent der Kosten der Baubegleitung. Voraussetzung ist, dass der Energieeffizienz-Expertin oder der -Experte, in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Unterschied Denkmalschutz und erhaltenswerte Bausubstanz
Zudem wird zwischen Denkmalschutz und erhaltenswerter Bausubstanz unterschieden. Eine genaue Definition des Begriffs „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ gibt es rechtlich nicht, muss aber vom Begriff „Denkmalschutz“ unterschieden werden. Erhaltenswerte Bausubstanz ist nicht gesetzlich denkmalgeschützt, aber städtebaulich wertvoll und soll bei Sanierungen berücksichtigt werden, während Denkmalschutz eine strikte, gesetzliche Unterschutzstellung mit strengen Auflagen ist.
Erhaltenswerte Bausubstanz wird oft von Kommunen erfasst, Denkmalschutz von Denkmalbehörden. Kommunen geben in der Regel darüber Auskunft, ob ein Haus als Denkmal eingestuft wird oder nicht. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Gebäude in einer Altstadt liegt.
BEG EM: Denkmal-Gebäude Schritt für Schritt sanieren
Denkmalgeschütze Gebäude oder Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz lassen sich auch schrittweise sanieren. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik per Zuschuss.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert ebenfalls die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz. Das BAFA unterstützt einzelne, energetische Sanierungsmaßnahmen per Zuschuss.
Die Förderung erfolgt über das Programm BEG Einzelmaßnahmen, wobei die Grenzwerte für die energetischen Maßnahmen für einzelne Bauteile (Fenster, Fassade, Dach, etc.) geringer als üblich sind – zum Beispiel durch angepasste U-Werte. Energetische Sanierungsmaßnahmen in denkmalgeschützten Häusern müssen grundsätzlich den denkmalpflegerischen Anforderungen gerecht werden und im Verhältnis zum Aufwand eine wirtschaftlich vertretbare Energieeinsparung ermöglichen.
Unterstützung von Energieeffizienz-Experten
Unabhängig davon ist für die Förderung immer die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten mit der Qualifizierung „Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ erforderlich. Dieser prüft die Maßnahmen auf Förderfähigkeit und übernimmt die Antragstellung beim BAFA.
So hoch ist die BEG EM Förderung Denkmal
Das Wichtigste im Überblick:
- 15 Prozent Zuschuss für förderfähige Einzelmaßnahmen
- 5 Prozent Bonus mit iSFP
- Förderung erfolgt über das BAFA als BEG Einzelmaßnahme
Wie wird gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, die die Energieeffizienz von (denkmalgeschützten) Bestandsgebäuden verbessern. Für energetische Einzelmaßnahmen an Denkmal-Gebäuden und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz werden nach BEG EM förderfähige Kosten in Höhe von 15 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Zuschuss-Höchstgrenze für eine Einzelmaßnahme ohne iSFP liegt bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr.
Höhere Förderung mit iSFP
Wer für vor Antragsstellung von BEG Einzelmaßnahmen einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt zusätzliche fünf Prozent Förderung als iSFP-Bonus. So können Sie zusätzlich profitieren. Sie erhalten einen langfristigen Plan für alle Sanierungsschritte und eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen.
Mit einem iSFP erhöht sich die Förderhöchstgrenze bei BEG Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Für im iSFP empfohlene Einzelmaßnahmen gibt es zusätzlich zum Grundfördersatz von 15 Prozent einen iSFP-Bonus von 5 Prozent, also 20 Prozent insgesamt.
Das on. ingenieurbüro berät Sie gerne über die geltenden Förderbedingungen und Konditionen.
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Alexander Schäle
Energieeffizienz-Experte für Denkmal
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