Wärmeschutznachweis nach DIN 4108 oder nach 18599 nach aktueller Energieeinsparverordnung vom on. Ingenieurbüro aus Bielefeld.
Wer heute ein beheiztes Gebäude plant oder ein Bestandgebäude im Raum Bielefeld modernisiert muss einen Wärmschutznachweis (EnEV-Nachweis) nach der aktuellen Energieeinsparverordnung 2016 nachweisen. Diese Bauplanung ist ein wichtiger Faktor zum Energie sparen und sollte schon von Beginn der Bauphase an berücksichtigt werden.
Als staatlich anerkannte Sachverständige für Schallschutz und Wärmeschutz entwickeln wir als Ingenieurbüro für Ihren Neubau ein wirtschaftliches und Energie-Effizientes Wärmeschutzkonzept und erstellen den vom Bauamt geforderten öffentlich-rechtlichen Nachweis des Wärmeschutzes nach der aktuellsten Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und selbstverständlich den Energieausweis Ihres Gebäudes.
Wärmeschutz – Neubau – Wohngebäude in Raum Bielefeld
Für den Wärmeschutz eines Neubaus (Wohngebäude) sind folgende Grenzwerte nachzuweisen:
- Jahresprimärenergiebedarf (Qp)
- Transmissionswärmeverlust (HT)
Weitere Leistungen:
- Schallschutz
- Schallschutznachweise nach DIN 4109
- Erstellung Energieausweis