Beratung, Planung, Zertifizierung

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Energieberatung mit iSFP

Empfehlungen für effiziente, förderfähige Sanierungen.

QNG-Zertifizierung

Nachhaltigkeitszertifizierung im BiRN- oder DGNB-System.

Begleitung Sanierungsförderung (BAFA & KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit

Begleitung Neubauförderung (KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit.

Effizienzhausplanung

Energetische Planung von Effizienzhäusern.

Fachvorträge

Vorträge zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauphysik.

Nachweise und Berechnungen

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Energieausweis

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

GEG-Nachweis

Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des GEG.

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Schallschutznachweis

Berechnung des baulichen Schallschutzes.

Ökobilanz

Bewertung der ökologischen Gebäudequalität im Lebenszyklus.

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Heizlastberechnung

Heizlast für optimal geplante Heizsysteme.

Wärmebrückenberechnung

Berechnung und Bewertung von Wärmebrücken.

Messungen

Blower Door Test

Luftdichtheitsprüfung mit Leckageortung.

Blower Door Test XXL

Messung großer Gebäude wie Industrie- und Logistikhallen, Bürogebäude und mehr.

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Raumluftmessung (VOC)

Messen, Bewerten und Dokumentieren der Raumluftqualität für DGNB, QNG, BiRN, etc.

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Haltezeitberechnung

Nach ISO, EN & NFPA für Löschgasanlagen.

Energieeffizienz-Experten für Kellerdeckendämmung

Die Wärmeschutz- und Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros beraten Sie unterstützen bei der BEG Einzelmaßnahme Kellerdeckendämmung.

Zugelassene Energieeffizienz-Experten

Energieeffizienz-Expertenliste

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Begleitung BEG EM

Fachplanung, Förderantrag & Nachweise

Direkt anrufen:

0521 759821 90

Mit Kellerdeckendämmung viel erreichen

Die Dämmung der Kellerdecke ist eine der einfachsten und zugleich wirkungsvollsten Maßnahmen der energetischen Sanierung. Denn die Dämmung verhindert effektiv ein Auskühlen des Erdgeschosses. Das hat den Effekt, dass Wärme aus beheizten Wohnbereichen nicht nach unten abfließt.

Bei der Dämmung der Kellerdecke wird Dämmmaterial möglichst fugenlos und ohne Hohlraum an der Kellerdecke angebracht. Einen größeren Effekt bietet zusätzlich eine Sockeldämmung zwischen Keller und Außenwand, die Wärmebrücken verhindern kann.

Besonders sinnvoll ist sie, wenn:

  • sich unter den Wohnräumen ein unbeheizter Keller befindet
  • die Fußböden im Erdgeschoss kalt sind
  • keine oder nur wenig Dämmung vorhanden ist
  • Heizkosten gesenkt werden sollen

Über eine ungedämmte Kellerdecke geht häufig Wärme verloren. Daher wird die Dämmung der Kellerdecke im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss vom BAFA gefördert. Das on. ingenieurbüro unterstützt Sie fachkundig als Energieeffizienz-Experten bei der Förderung.

So hoch ist die BEG EM Förderung Kellerdeckendämmung

Das Wichtigste im Überblick:

  • 15 Prozent Zuschuss für förderfähige Kosten bei Dämmung der Kellerdecke
  • Förderung erfolgt über das BAFA als BEG Einzelmaßnahme
  • Voraussetzung: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, die die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden verbessern. Für die energetische Einzelmaßnahme Kellerdeckendämmung werden nach BEG EM die förderfähigen Kosten in Höhe von 15 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Zuschuss-Höchstgrenze für eine Einzelmaßnahme ohne iSFP liegt bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr.

Um die Förderung zu erhalten, muss ein Energieeffizienz-Experte/eine Energieeffizienz-Expertin für Planung und Antragsstellung hinzugezogen werden. Neben den Baukosten wird die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent gefördert. Das on. ingenieurbüro berät Sie gerne über die geltenden Förderbedingungen und Konditionen.

Höhere Förderung mit iSFP

Wer für vor Antragsstellung von BEG Einzelmaßnahmen einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt zusätzliche fünf Prozent Förderung als iSFP-Bonus zum Grundfördersatz von 15  Prozent. Mit einem iSFP erhöht sich die Förderhöchstgrenze bei BEG Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei Einfamilienhäusern.

Seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus bei Einfamilienhäusern erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den übersteigenden Betrag. Für besonders sanierungsbedürftige Gebäude kommt ab dem 1. Quartal 2027 ein weiterer Bonus von 5 Prozentpunkten (WPB-Bonus) hinzu. Für Mehrfamilienhäuser gilt seitdem eine schrittweise gesenkte Obergrenze der maximal förderfähigen Ausgaben.

Wollen Sie wissen, ob sich ein iSFP bei Ihnen lohnt? Dann nutzen Sie unseren Förderrechner!

iSFP Förderrechner | on. ingenieurbüro

Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan?

Berechnen Sie Ihren Fördervorteil mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Geben Sie Ihre geplanten Handwerkerkosten und die Anzahl der Wohneinheiten ein – der Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viel mehr Förderung Sie mit einem iSFP erhalten können.

WE
Begleitung Einzelmaßnahme (nach Förderung) i
Kostenberechnung:
Kosten ca. 1.700 €
− 50 % Förderung durch die BAFA
= 850 € für den Endverbraucher
Das umfasst u. a.:
  • Erstellung von TPB und TPN
  • Antragstellung bei der BAFA
  • Kommunikation mit der BAFA
  • Prüfung von Rechnungen und Angeboten auf Förderfähigkeit
  • Bereitstellung notwendiger Formulare
1.350 €
Für 1–2 WE
Kosten iSFP (nach Förderung) i
Kostenberechnung (1–2 WE):
Kosten iSFP ca. 1.700 €
− 650 € Förderung durch die BAFA
= 1.050 € Kosten nach Förderung
1.050 €
Für 1–2 WE
Ohne iSFP
Einzelmaßnahme (15 %)
Höchstgrenze: 30.000 €
15 % von 30.000 €
abzgl. Begleitung: 1.350 €
3.150 €
Mit iSFP
Mit Sanierungsfahrplan (15 % + 5 %)
Höchstgrenze: 60.000 €
 
abzgl. Begleitung: 1.350 €
abzgl. iSFP-Kosten: 1.050 €
5.600 €
Ihr Vorteil mit iSFP (netto): + 2.450 € mehr Förderung
Jetzt beraten lassen
Vorteile mit iSFP
20 % statt 15 % – auf den Ausgabenanteil oberhalb der Grenze ohne iSFP
Doppelte Förderobergrenze (60.000 € für die 1. WE)
Voraussetzung für den WPB-Bonus (+5 %-Punkte ab Q1 2027)
iSFP-Erstellung wird mit 650 € (1–2 WE) bzw. 850 € (ab 3 WE) gefördert
15 Jahre gültig – keine Umsetzungspflicht
Zusätzlich möglich: WPB-Bonus
Für Dämmmaßnahmen an einem Worst Performing Building (energetisch besonders schlechtes Gebäude) gibt es ab dem 1. Quartal 2027 weitere 5 Prozentpunkte – also bis zu 25 % auf den entsprechenden Ausgabenanteil. Voraussetzung ist ein geförderter iSFP sowie die Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt und ist in diesem Rechner noch nicht berücksichtigt.
Berechnung nach BEG EM in der Fassung vom 17. Juli 2026 (gültig ab 21. Juli 2026). Höchstgrenzen gelten pro Gebäude und Kalenderjahr.

Energieeffizienz-Experten unterstützen bei Förderung

Energieeffizienz-Experten sind zertifizierte Fachleute, die sich auf die energetische Optimierung von Gebäuden spezialisiert haben.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) schreibt vor, dass geförderte Maßnahmen, wie die Dämmung der Kellerdecke, von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten begleitet werden müssen. Dafür zuge­lassen sind unsere Experten für Energie­effizienz in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Das ist nicht nur eine Formalität, sondern sichert die Qualität der Sanierung und die Förderfähigkeit. Denn mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Investition nicht nur finanziell gefördert wird, sondern auch langfristig Energie spart und den Wert Ihrer Immobilie steigert. Wir übernehmen:

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Wir erstellen die TPB für die BEG Einzelmaßnahme Kellerdeckendämmung. Ein Pflichtdokument für den Förderantrag.

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Ausstellung der TPN für die BEG Einzelmaßnahme Kellerdeckendämmung. Nachweis gegenüber dem BAFA, dass alle Vorgaben erfüllt sind. Kontrolle der fachgerechten Umsetzung und Abschlussbestätigung für die Auszahlung.

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Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Wir stimmen Sanierungsmaßnahmen aufeinander ab, was einen Förderbonus bringen kann.

Ablauf Förderantrag Kellerdeckendämmung (BEG EM)

Schritt 1
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Schritt 1

Energieeffizienz-Experten und Fachunternehmen beauftragen

Am Anfang der Einzelmaßnahme steht die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten/einer Energieeffizienz-Expertin (EEE) sowie des ausführenden Fachunternehmens. Der oder die EEE übernimmt die Planung und Kontrolle der Energieeffizienzmaßnahme, unterstützt also bei Fachplanung und Baubegleitung.

Achtung: Bei der Beauftragung von Fachunternehmen muss vor Antragsstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage sowie mit dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum vorliegen.

Schritt 2
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Schritt 2

Erstellung der Technischen Projektbeschreibung und Antragsstellung

Für einen Förderantrag wird eine technische Projektbeschreibung (TPB) benötigt. Diese kann entweder vom eingebundenen EEE oder vom ausführenden Fachunternehmen erstellt werden, sofern dies RAL-Gütezertfiziert ist. Die vom EEE zur Verfügung gestellte TPB-ID wird für den Antrag benötigt und ist maximal zwei Monate zur Verwendung gültig.

Der Förderantrag ist online über das BAFA-Portal möglich. Dies kann entweder selbst oder von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Zuvor sollte das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung“ der BAFA gelesen werden.

Schritt 3
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Schritt 3

Umsetzung und Abschluss der Einzelmaßnahme

Der Antrag wird vom BAFA auf Förderfähigkeit überprüft. Nach der Antragstellung sollte also mit der Umsetzung der Maßnahme auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden, um zu verhindern, dass die begonnenen Maßnahmen nicht gefördert werden.

Mit einem positiven Zuwendungsbescheid, in dem alle wichtigen Daten und Informationen angegeben sind, kann die Einzelmaßnahme schließlich umgesetzt werden.

Schritt 4
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Schritt 4

Verwendungsnachweis einreichen und abschließende Prüfung

Abschließend werden nach Beendigung der Einzelmaßnahme alle Rechnungen der Fachunternehmen vom Antragsteller bezahlt. Nun muss noch ein Verwendungsnachweis inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der BAFA eingereicht werden. Dies muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geschehen.

Der Verwendungsnachweis belegt, dass alle beantragten Gelder wie geplant eingesetzt wurden. Der oder die EEE oder das ausführende Fachunternehmen erstellt dafür einen technischen Projektnachweis (TPN). Die TPN-ID wird für den Verwendungsnachweis benötigt und ist zwei Monate gültig.

Die eingereichten Unterlagen werden vom BAFA überprüft. Bei einer positiven Prüfung wird ein Festsetzungsbescheid verschickt und die gewährten Zuschüsse für die Einzelmaßnahme ausgezahlt.

Warum Sie sich für das on. ingenieurbüro entscheiden sollten:
Zertifizierte Energieeffizienz-Experten
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Langjährige Erfahrung mit staatlichen Förderprogrammen im Bau
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Verständliche Beratung ohne Fachjargon
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Persönliche Betreuung statt Hotline-Anonymität
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Regional verwurzelt & unabhängig

Ihr Ansprechpartner für Kellerdeckendämmung

Edgar Opp

Energieeffizienz-Experte | Energieberater | Geschäftsführer

Telefon

0521 759821 90