Bestandshäuser und Wohnungen energieeffizient zu sanieren ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundlichere Zukunft. Denn circa 40 Prozent unseres Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf die Nutzung und den Betrieb unserer Gebäude. Natürlich verursacht eine Sanierung und Modernisierung zunächst entsprechende Kosten, bevor langfristig von einer energieeffizienten und damit energiesparenden Immobilie profitiert werden kann. Deshalb sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) für die Umwandlung eines sanierungsbedürftigen Bestandsgebäudes in ein Effizienzhaus Unterstützung mit zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss vor. Dies gilt auch für den Kauf eines zum Effizienzhaus sanierten Gebäudes.
Die BEG WG umfasst alle energetischen Maßnahmen, um ein Haus auf den Effizienzhaus-Standard zu sanieren. Diese Maßnahmen müssen mindestens den Standard eines Effizienzhaus-85 ergeben. Wenn eine höhere Stufe erreicht wird, gibt es eine erhöhte Förderung. Gefördert werden ebenfalls die Baunebenkosten, zum Beispiel Ingenieursdienstleistungen und Wiederherstellungskosten. Es ist außerdem möglich in bestimmten Fällen die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche fördern zu lassen, sofern entsprechend saniert wird.
Was ist ein Effizienzhaus?
Das Ziel der BEG WG ist die Sanierung eines Bestandsgebäudes auf das Effizienzhaus-Niveau. Doch was ist ein Effizienzhaus? Unter dem Begriff Effizienzhaus wird ein energetischer Standard für Wohngebäude verstanden. Dieser wird durch eine energetisch optimierte Bauweise und effiziente Anlagentechnik erreicht. Technische Hauptkriterien sind der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust.
Mit dem Primärenergiebedarf wird angegeben, wie viel Energie durchschnittlich für Heizen, Lüften und die Aufbereitung von Warmwasser verbraucht wird. Dazu zählen neben den Verbräuchen beim Betrieb des Hauses, auch der gesamte Energieaufwand für vorgelagerte Prozesse wie Erzeugung und Anlieferung von Strom, Gas oder Fernwärme.
Der Transmissionswärmeverlust gibt den Verlust von Wärmeenergie über die Gebäudehülle einer beheizten Immobilie nach außen an. Mit einer entsprechenden Wärmedämmung von Außenfassade, Dach oder modernen Fenstern können Wärmeverluste über die Außenhülle minimiert werden.
So hoch ist die BEG Wohngebäude-Förderung
Voraussetzung für die Sanierungsförderung für Wohngebäude ist, dass zum Zeitpunkt des Förderantrags der Bauantrag oder die Bauanzeige eines Wohngebäudes mindestens fünf Jahre zurück liegt. Wie hoch ein Kreditbetrag ist, hängt von der Höhe der förderfähigen Kosten ab und wie energieeffizient das Gebäude saniert wird (also die erreichte Effizienzhaus-Stufe). Je höher die angestrebte Energieeffizienz des zu sanierenden Hauses, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Die Zinssätze und Laufzeiten können variieren und sollten vorab bei einem Finanzierungspartner angefragt werden.
Wenn zusätzlich zur energieeffizienten Sanierung auf eine Wärme- und Kälteversorgung aus mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien (EE-Klasse) oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse) gesetzt wird, wird sowohl die Kreditsumme erhöht als auch der Tilgungszuschuss noch einmal um fünf Prozent angehoben. Die EE-Stufe setzt zwingend eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung voraus.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für eine Komplettsanierung auf das Effizienzhausniveau folgende Kredithöhen:
Effizienzhaus 40: 40 Prozent Primärenergiebedarf und 55 Prozent Transmissionswärmeverlust
Die maximale KfW-Kredithöhe je Wohneinheit liegt bei 120.000 Euro mit 20 Prozent Tilgungszuschuss. Als Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse erhält man bei dieser Effizienzstufe 150.000 Euro mit 25 Prozent Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus 55: 55 Prozent Primärenergiebedarf und 70 Prozent Transmissionswärmeverlust
Die maximale Kredithöhe der KfW je Wohneinheit liegt hier ebenfalls bei 120.000 Euro, aber mit 15 Prozent Tilgungszuschuss. Als Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse gibt es 150.000 Euro und 20 Prozent Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus 70: 70 Prozent Primärenergiebedarf und 85 Prozent Transmissionswärmeverlust
Die maximale KfW-Kredithöhe je Wohneinheit beläuft sich auf 120.000 Euro mit zehn Prozent Tilgungszuschuss. Mit zusätzlich einer Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse gibt es 150.000 Euro mit 15 Prozent Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus 85: 85 Prozent Primärenergiebedarf und 100 Prozent Transmissionswärmeverlust
Die maximale KfW-Kredithöhe je Wohneinheit liegt bei 120.000 Euro mit fünf Prozent Tilgungszuschuss und als Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse gibt es 150.000 Euro und zehn Prozent Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus Denkmal: 160 Prozent Primärenergiebedarf
Die maximale KfW-Kredithöhe je Wohneinheit liegt bei 120.000 Euro mit fünf Prozent Tilgungszuschuss und als Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse gibt es 150.000 Euro und zehn Prozent Tilgungszuschuss.
Baubegleitung bei BEG Wohngebäude
Die Baubegleitung kann mit beantragt werden. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus, einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus ist maximal ein Kreditbetrag von 10.000 Euro je Vorhaben möglich. Der Tilgungszuschuss beträgt 50 Prozent.
Für Eigentumswohnungen (Voraussetzung: Mindestens drei Wohnungen im Gebäude) und Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten können maximale Beträge von 4.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt bis zu 40.000 Euro je Vorhaben genutzt werden. Mit einem Fördersatz von 50 Prozent je Wohneinheit ergibt sich ein Zuschuss von 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Objekt.
Sanierungsbeispiel: Mit diesen Maßnahmen kann ein Effizienzhaus 85 erreicht werden
Um ein Effizienzhaus-Niveau zu erreichen, ist eine Kombination mehrerer energetischer Maßnahmen notwendig. So können – je nach Zustand des zu sanierenden Hauses – folgende Maßnahmen für eine Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 85 angedacht werden: Dachdämmung von 20 Zentimetern, Außenwanddämmung von 14 Zentimetern, Kellerdämmung von sechs Zentimetern, dreifachverglaste Fenster und die Nutzung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Dies ist allerdings nur ein Beispiel und muss selbstverständlich für jedes Projekt mit Hilfe von Energieeffizienz-Experten genau geplant werden. Nur so können Sie eine entsprechende Förderung für ein energieeffizientes Wohnhaus im Programm BEG Wohngebäude erhalten.
Quellen: KfW, BMWK, BMWSB, Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz
Disclaimer: Alle Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude in ihrer aktuellen Fassung. Alle Angaben ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit.