Förderbegleitung für Klimafreundlichen Neubau
Die Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros unterstützen Sie bei der KfW-Förderung "Klimafreundlicher Neubau" (KfW-Kredit 297/298).
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Für mehr Klimafreundlichkeit im Neubau
Planen Sie einen klimafreundlichen Neubau und möchten dafür eine KfW-Förderung nutzen, doch sorgen sich wegen der energetischen Anforderungen? Keine Sorge, das on. ingenieurbüro unterstützt Sie dabei! Unsere erfahrenen Energieeffizienz-Experten begleiten Sie bei Ihrem Bauprojekt und überprüfen, ob Ihr klimafreundlicher Neubau alle notwendigen Voraussetzungen für die KfW-Förderung erfüllt.
So hoch ist die KfW-Förderung
Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)“ ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verankert. Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) gewährt für den Bau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Neubaus (Wohnhaus oder Eigentumswohnung) einen Kredit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Mit einem Nachhaltigkeitszertifikat ist ein höherer Kredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit möglich.
Anforderungen an klimafreundliches Bauen
Als klimafreundliches Wohngebäude gilt ein Haus, wenn es den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erreicht. Außerdem muss es Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes und die Wärmeerzeugung einhalten.
Anforderung für die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau (297/298)
Ein klimafreundlicher Neubau wird nur dann mit einem KfW-Kredit gefördert, wenn der Bau gewisse Bau- und Energiestandards einhält.
Treibhauspotenzial
Das Treibhauspotenzial wird mit einer Lebenszyklusanalyse (LCA) nach den Bilanzierungsregeln des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ ermittelt. Das heißt, dass ein klimafreundlicher Neubau maximal 24 Kilogramm CO2-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr ausstoßen darf. Die LCA wird von einem Energieeffizienz-Experten berechnet.
Energiestandard
Für eine Förderung muss ein Neubau den Energiestandard eines Effizienzhauses-40 erfüllen. Dieser beschreibt, wie wenig Energie ein Haus braucht. In diesem Fall sind es nur 40 Prozent eines sogenannten Referenzgebäudes, welches im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben ist.
Wärmeerzeugung
Ein klimafreundliches Wohn- oder Nichtwohngebäude darf weder mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden – folglich keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie nutzen.
Neue Effizienzhaus 55 Förderstufe im Neubau
Die neue Förderstufe „Effizienzhaus 55“ im Programm Klimafreundlicher Neubau ist zeitlich befristet gestartet. Wie die KfW auf ihrer Website mitteilt, kann die Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ im Programm Klimafreundlicher Neubau (Kredit Nr. 297/298) ab dem 16. Dezember 2025 unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.
Die KfW fördert mit einem zinsvergünstigten Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Förderstufe ist nur beantragbar, solange die dafür vorgesehenen Fördermittel zur Verfügung stehen.
Gültige Baugenehmigung muss vorliegen
Die Förderstufe sei laut KfW nur möglich, wenn „zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf“.
Neubau-Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten
Die Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros übernehmen die notwendige Planung und Berechnungen für Ihren klimafreundlichen Neubau. Denn die Zusammenarbeit mit einem Energieeffizienz-Experten ist eine Voraussetzung für die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau (297/298)“.
Die Experten für Energieeffizienz des on. ingenieurbüros übernehmen dank Ihres Fachwissens gleich mehrere Aufgaben:
Wir erstellen die BzA und BnD für KfW-Förderung und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung passen.
Wir überprüfen alle technischen und baulichen Maßnahmen für den Standard eines Effizienzhaus-40.
Wir ermitteln die Menge an ausgestoßenen Treibhausgasen im Lebenszyklus der Immobilie.
Ablauf einer Förderbegleitung KfW „Klimafreundlicher Neubau“
Energieeffizienz-Experten engagieren
Für die Förderung eines klimafreundlichen Neubaus, muss ein Energieeffizienz-Experten (EEE) eingebunden werden. Zum Beispiel vom on. ingenieurbüro.
Ökobilanz und Effizienzhausplanung
Das Bauprojekt wird in einer Ökobilanz vom Energieeffizienz-Experten auf sein Treibhauspotenzial überprüft. Es werden die energetische Planung für das Effizienzhaus-40 und die nötigten Nachweise erstellt.
Anmeldung
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erstellt der EEE die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Das KFN-Projekt wird durch Ihren Finanzierungspartner bei der KfW mit der erstellten BzA angemeldet.
Umsetzung
Die korrekte Durchführung wird nach Beendigung des Neubauprojekts mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) von uns bestätigt. Auch hier muss Ihr Finanzierungspartner die Zahlung final auslösen.
Häufige Fragen zum Klimafreundlichen Neubau
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Sie brauchen einen Energieeffizienz-Experten für die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“?
Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular:
Ihre Ansprechpartner für klimafreundlichen Neubau
Ansprechpartner
Max Jann & Harald Schiller
