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Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (abgekürzt: GModG) am 13. Mai 2026 beschlossen. Damit nimmt das Gesetz die nächste Hürde. Dass es nun doch schneller als gedacht weiter geht, scheint wahrscheinlich: Der Gesetzentwurf sei besonders eilbedürftig und soll sogar noch vor der parlamentarischen Sommerpause final beschlossen werden.
Freie Heizungswahl und Abkehr von 65 Prozent EE-Regel
Für Privatpersonen ist wahrscheinlich die wichtigste Nachricht, dass die im GEG festgelegte 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung für neue Heizungen in Neubau und Bestand entfallen soll. Es werde den Eigentümern selbst überlassen, welche Heizart sie bei einem Austausch wählen. Neben Wärmepumpen, Hybridheizungen, Fernwärme etc., soll es weiterhin möglich sein, neue Gas- und Ölheizungen einzubauen. Langfristig müssen Gas- und Ölheizungen allerdings mit einem höheren Anteil an CO₂-neutralen Brennstoffen betrieben werden.
Darüber hinaus enthält das novellierte Gesetz aktualisierte bauphysikalischen Anforderungen, zum Beispiel an den sommerlichen Wärmeschutz, den Jahresprimärenergiebedarf oder die Treibhausgas-Bilanz im Lebenszyklus. Neue Vorgaben zur Erstellung von Energieausweisen sind ebenfalls enthalten.
Kommentar zum GmodG: Warum das neue Gebäudemodernisierungsgesetz zu kurz greift
Im Gesetzesentwurf ist allerdings kaum thematisiert, wie es mit der staatlichen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ weitergeht. Laut Mitteilung der Bundesregierung laufe die Heizungsförderung weiter: „Wärmepumpen erhalten weiterhin eine Förderung“. Es bleibt abzuwarten, ob auch bei der Förderung zukünftig Änderungen anstehen.
Abstimmung über GModG im Bundestag
Das GModG (vollständiger Name: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden) ist bereits seit einigen Monaten in der Abstimmung. Das Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben den Entwurf vorgelegt.
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich am 24. Februar 2026 auf die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Anfang Mai folgte ein Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz, der nun zur Abstimmung stand. Das Gesetz ist ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages. Als nächstes muss der Bundestag über den Gesetzesentwurf entscheiden.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und soll zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umsetzen, die insbesondere Energieeffizienz-Anforderungen an Nichtwohngebäude stellt. Die EU-Richtlinie muss bis zum 29. Mai 2026 umgesetzt werden.
Quellen zum Nachlesen:
Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz, bundesregierung.de vom 13.05.2026
Update zum Gebäudemodernisierungsgesetz, Ökozentrum + Kabinettsvorlage vom 13.05.2026
Kabinett beschließt neues Heizungsgesetz, spiegel.de vom 13.05.2026

