Beratung, Planung, Zertifizierung

w

Energieberatung mit iSFP

Empfehlungen für effiziente, förderfähige Sanierungen.

QNG-Zertifizierung

Nachhaltigkeitszertifizierung im BiRN- oder DGNB-System.

Begleitung Sanierungsförderung (BAFA & KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit

Begleitung Neubauförderung (KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit.

Effizienzhausplanung

Energetische Planung von Effizienzhäusern.

Fachvorträge

Vorträge zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauphysik.

Nachweise und Berechnungen

i

Energieausweis

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

GEG-Nachweis

Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des GEG.

y

Schallschutznachweis

Berechnung des baulichen Schallschutzes.

Ökobilanz

Bewertung der ökologischen Gebäudequalität im Lebenszyklus.

a

Heizlastberechnung

Heizlast für optimal geplante Heizsysteme.

Wärmebrückenberechnung

Berechnung und Bewertung von Wärmebrücken.

Messungen

Blower Door Test

Luftdichtheitsprüfung mit Leckageortung.

Blower Door Test XXL

Messung großer Gebäude wie Industrie- und Logistikhallen, Bürogebäude und mehr.

c

Raumluftmessung (VOC)

Messen, Bewerten und Dokumentieren der Raumluftqualität für DGNB, QNG, BiRN, etc.

]

Haltezeitberechnung

Nach ISO, EN & NFPA für Löschgasanlagen.

Sie sind hier: Home > Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt nächste Hürde

Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt nächste Hürde

Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt nächste Hürde

Inhalt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Das GmodG bringt wichtige Änderungen fürs Heizen und zur Energieeffizienz von Gebäuden. Was bedeutet das für Hausbesitzer?

Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (abgekürzt: GModG) am 13. Mai 2026 beschlossen. Damit nimmt das Gesetz die nächste Hürde. Dass es nun doch schneller als gedacht weiter geht, scheint wahrscheinlich: Der Gesetzentwurf sei besonders eilbedürftig und soll sogar noch vor der parlamentarischen Sommerpause final beschlossen werden.

Freie Heizungswahl und Abkehr von 65 Prozent EE-Regel

Für Privatpersonen ist wahrscheinlich die wichtigste Nachricht, dass die im GEG festgelegte 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung für neue Heizungen in Neubau und Bestand entfallen soll. Es werde den Eigentümern selbst überlassen, welche Heizart sie bei einem Austausch wählen. Neben Wärmepumpen, Hybridheizungen, Fernwärme etc., soll es weiterhin möglich sein, neue Gas- und Ölheizungen einzubauen. Langfristig müssen Gas- und Ölheizungen allerdings mit einem höheren Anteil an CO₂-neutralen Brennstoffen betrieben werden.

Darüber hinaus enthält das novellierte Gesetz aktualisierte bauphysikalischen Anforderungen, zum Beispiel an den sommerlichen Wärmeschutz, den Jahresprimärenergiebedarf oder die Treibhausgas-Bilanz im Lebenszyklus. Neue Vorgaben zur Erstellung von Energieausweisen sind ebenfalls enthalten.

Kommentar zum GmodG: Warum das neue Gebäudemodernisierungsgesetz zu kurz greift

Im Gesetzesentwurf ist allerdings kaum thematisiert, wie es mit der staatlichen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ weitergeht. Laut Mitteilung der Bundesregierung laufe die Heizungsförderung weiter: „Wärmepumpen erhalten weiterhin eine Förderung“. Es bleibt abzuwarten, ob auch bei der Förderung zukünftig Änderungen anstehen.

Abstimmung über GModG im Bundestag

Das GModG (vollständiger Name: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden) ist bereits seit einigen Monaten in der Abstimmung. Das Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben den Entwurf vorgelegt.

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich am 24. Februar 2026 auf die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Anfang Mai folgte ein Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz, der nun zur Abstimmung stand. Das Gesetz ist ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages. Als nächstes muss der Bundestag über den Gesetzesentwurf entscheiden.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und soll zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umsetzen, die insbesondere Energieeffizienz-Anforderungen an Nichtwohngebäude stellt. Die EU-Richtlinie muss bis zum 29. Mai 2026 umgesetzt werden.

Quellen zum Nachlesen:

Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz, bundesregierung.de vom 13.05.2026

Update zum Gebäudemodernisierungsgesetz, Ökozentrum + Kabinettsvorlage vom 13.05.2026

Kabinett beschließt neues Heizungsgesetz, spiegel.de vom 13.05.2026

Zertifizierte Energieberater

Eingetragen in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes

Z

Deutschlandweit tätig

Unabhängige & neutrale Beratung

Direkt anrufen oder schreiben