Nein. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gelten folgende Grenzwerte für Wohn- und Nichtwohngebäude:
Bei einem Innenvolumen größer 1500 m³ ist ein hüllflächenbezogener q50 Grenzwert von 2,5 m³/(m² x h) festgelegt, wenn Sie eine raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) betreiben. Bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage liegt der q50 Grenzwert bei 4,5 m³/(m² x h).
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