Wenn Sie ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus neu errichten, gibt es keine über die EnEV 2014 hinausgehenden Anforderungen an die Luftdichtheit. Handelt es sich um eine Bestandssanierung mit Lüftungsanlage kann eine Sonderregelung greifen. Bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich, um genaueres zu erfahren.