
Energieeffizienz-Experten für Heizungstausch
Die BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch fördert den Wechsel auf klimafreundliche Heizarten. Damit eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien optimal läuft, beraten die Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros.
Effizientes Heizen mit richtiger Planung
Wie wir heizen hat großen Einfluss auf das Klima und die Treibhausgasemissionen. Wer seine alte Heizung gegen eine Variante mit Erneuerbaren Energien tauscht, bekommt daher staatliche Fördermittel von der KfW im Förderprogramm BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch. Die qualifizierten Wärmeschutz- und Energieexperten des on. ingenieurbüros aus Bielefeld finden die passende Heiz-Variante für Ihr Haus.
Gut beraten Heizungstausch planen
Unsere Energieeffizienz-Experten wissen um die Wichtigkeit einer passgenauen Beratung. Wir sind in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet – eine Voraussetzung für Förderfähigkeit.
Als Energieeffizienz-Experten kümmern wir uns darum, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer neuen Heizanlage passen. Zusätzlicher Bonus: Die Beratungs- und Baubegleitungskosten werden ebenfalls gefördert.
Beratung Heizungstausch
Unsere Energieeffizienz-Experten beraten, welche Heizvariante umsetzbar ist und, ob die Voraussetzungen für eine Förderung passen.
Planung und Baubegleitung
Unser Team plant und begleitet alle wichtigen Schritte, damit die neue Heizung die Anforderungen erfüllt.
Erstellung BzA und BnD
Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen die BzA und die BnD für die KfW-Förderung.
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Effizient heizen mit der BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch
Sie wollen mit uns zusammenarbeiten? Dann nehmen Sie mit den Energieexperten des on. ingenieurbüros Kontakt auf. Entweder rufen Sie uns an oder Sie nutzen unser Kontaktformular und wir senden Ihnen ein unverbindliches Angebot zu.
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Förderfähige Heizvarianten
Wenn Sie Ihre fossile Heizung austauschen wollen, gibt es die Möglichkeit auf eine Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ziehen Sie einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros hinzu, um die passende Heizlösung für Ihr Zuhause zu finden. Im Folgenden haben wir erste Informationen über förderfähige Heizvarianten zusammengestellt.
Wärmepumpe
Erfüllt die 65-Prozent-Vorgabe des GEG für den Anteil Erneuerbarer Energie.
So funktioniert es:
Eine Wärmepumpe nutzt kostenlose und erneuerbare Umgebungswärme aus Boden, Luft sowie Grund-, Fluss- oder Abwasser, um daraus Energie für das Heizen oder Warmwasser zu speichern.
Geeignet für:
Neubauten und gut gedämmte/energetisch sanierte Bestandsgebäude.
EE-Hybridheizungen
Kann unter bestimmten Umständen die GEG-Vorgaben von 65 Prozent Erneuerbaren Energien erfüllen. Eine Beratung ist hierbei sinnvoll.
So funktioniert es:
Eine Wärmepumpe wird mit einem Spitzenlastkessel kombiniert. Genutzt werden können dafür Biomasseheizungen.
Geeignet für:
Gebäudebesitzerinnen und -besitzer, die innovative Heizlösungen suchen.
Biomasseheizungen
Erfüllt die Vorgaben des GEG. Kann mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden.
So funktioniert es:
Geheizt wird in dieser Variante unter anderem mit Pellets, Holz, Holzhackschnitzeln oder anderen pflanzlichen Brennstoffen.
Geeignet für:
Bestandsgebäude, bei denen andere Alternativen nicht funktionieren oder schwer umsetzbar sind. Zudem muss genügend Platz für das Pelletlager und das Heizsystem vorhanden sein.
Wärmenetz (Fernwärme)
Erfüllt die Vorgaben des GEG. Vorteil: Häufig kann die bestehende Heizung ohne zusätzliche Anforderungen weiterhin genutzt werden.
So funktioniert es:
Ihr Haus wird in dieser Variante über ein kommunales Wärmenetz versorgt. Die Wärme wird in zentralen Kraftwerken produziert. Das Haus ist über ein Rohrsystem an das Netz angeschlossen.
Geeignet für:
Gebäude in Städten oder Kommunen, die über eine kommunale Wärmeplanung verfügen.
Unsicher, ob eine Wärmepumpe bei Ihnen funktioniert?
Dann nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Wärmepumpen-Check. So finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist.
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der langfristige Umstieg auf klimafreundliches Heizen gesetzlich vorgegeben. Ziel ist unter anderem, die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung von Gebäuden durch eine verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien zu reduzieren.
Mit der neuesten Novelle gibt es verschiedene Abstufungen, wer wann seine Heizung umrüsten muss. Seit dem 1. Januar 2024 sollen in Neubaugebieten alle Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb von Neubaugebieten ist dies frühestens ab 2026 verpflichtend. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
So funktioniert die BEG-EM-Förderung für den Heizungstausch
Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien wird mit einer Grundförderung der Kosten von 30 Prozent gefördert. Es lassen sich verschiedene Förderboni kombinieren, sodass maximal 70 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden können. Haushalte mit einem jährlich zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro erhalten einen Einkommensbonus von 30 Prozent.
Außerdem können je nach Fall weitere Förderprogramme der KfW und des BAFA mit der Heizungsförderung kombiniert werden. Die Experten des on. ingenieurbüros beraten Sie gerne ausführlich dazu.
Schritt für Schritt zur BEG-EM-Förderung Heizungstausch

Energieeffizienz-Experten hinzuziehen und BzA erstellen
Um eine Förderung von der KfW zu erhalten, sollten Sie zuerst einen Energieeffizienz-Experten/eine Energieeffizienz-Expertin (EEE) hinzuziehen. Diese erstellen eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Darin ist angegeben: um welche geplante Heizung es sich handelt, die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Höhe der förderfähigen Gesamtkosten.

Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags
Für einen Förderantrag bei der KfW muss vorab ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung und dem Datum der Maßnahmenumsetzung vorliegen. Das bedeutet, dass das Fachunternehmen bestätigt, dass der Vertrag erst zu Stande kommt, wenn die KfW eine Förderzusage erteilt hat. Das Ausführungsdatum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraum von 36 Monaten liegen.

Zuschuss bei KfW beantragen
Wenn die ersten beiden Punkte abgeschlossen sind, kann der Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ beantragt werden. Dazu ist die 15-stellige BzA-ID aus der Bestätigung zum Antrag einzugeben. Der Zuschuss gilt auch für die Kosten der Baubegleitung durch einen/eine EEE, sofern das Förderlimit nicht erschöpft ist.

Umsetzung und Abschluss des Heizungstauschs
Wenn die Zusage der KfW für eine Förderung eingetroffen ist, kann mit dem Heizungstausch begonnen werden. Dafür haben Sie 36 Monate Zeit. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme abgeschlossen und die Heizung in Betrieb genommen worden sein.
Wenn alle Arbeiten beendet sind, stellt der oder die EEE die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) über eine ordnungsgemäße Umsetzung aus. Damit beantragen Sie im KfW-Portal die Auszahlung des Zuschusses.
Wofür brauche ich Energieeffizienz-Experten bei meinem Bauprojekt?
Energieeffizienz-Experten verbessern die Energieeffizienz von Gebäuden, senken den Energieverbrauch und reduzieren Kosten sowie Umweltauswirkungen von Gebäuden. Sie bieten unabhängige Beratung zur Auswahl energieeffizienter Materialien, Fenster, Dämmungen sowie Heizungsanlagen und unterstützen bei der Planung erneuerbarer Energielösungen.
Hauptaufgaben von Energieeffizienz-Experten sind die Energieberatung und energetische Planung bei Neubauten und Komplettsanierungen im Bestand. Energieeffizienz-Experten unterstützen Eigentümer, Bauherren und Bauunternehmen Energieeffizienzmaßnahmen zu planen und umzusetzen.
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Edgar Opp, Energieeffizienz-Experte, Energieberater, Geschäftsführer
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