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Aktualisiert am 24. Juli 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert neben Wohngebäuden und Einzelmaßnahmen auch die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Im Programm BEG Nichtwohngebäude (Kredit 263) werden die förderfähigen Sanierungskosten über einen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) samt Tilgungszuschuss gefördert. Darunter fallen alle energetischen Maßnahmen, die zum Schluss der Sanierung mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 70 EE ergeben. Auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes wird unterstützt.
Voraussetzungen für BEG NWG (Kredit 263)
- Mindeststandard: Nach der Sanierung muss das Gebäude mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen und zwar mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE). Zusätzlich ist es möglich eine Nachhaltigkeits-Klasse (NH) nachzuweisen, um einen höheren Tilgungszuschuss zu bekommen.
- Gebäudealter: Bauantrag oder Bauanzeige müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
- 65-Prozent-Anforderung: Erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme müssen mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes decken.
- Fachliche Begleitung: Für den Kreditantrag benötigen Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA).
Wichtig seit dem 21. Juli 2026 gilt: Gefördert werden ausschließlich Effizienzgebäude-Stufen mit EE- oder NH-Klasse. Stufen ohne diese Klasse sind nicht mehr förderfähig. Zudem entfällt der bisherige Bonus von 5 Prozentpunkten für die EE-Klasse, da sie künftig Standard ist.
So hoch ist die Förderung für BEG Nichtwohngebäude
Für die BEG Nichtwohngebäude gilt eine festgelegte Fördersumme pro Quadratmeter Nettogrundfläche als Richtwert für den Kreditbetrag. Die KfW gewährt 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Zinshöhen und Laufzeiten müssen mit der Hausbank ermittelt werden.
Wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt, richtet sich weiterhin nach der erreichten Effizienzgebäude-Stufe. Achtung, eine EE-Klasse ist nun Standard:
| Effizienzgebäude-Stufe | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| Effizienzgebäude 40 NH | 15 % |
| Effizienzgebäude 40 EE | 10 % |
| Effizienzgebäude 55 NH | 10 % |
| Effizienzgebäude 55 EE | 5 % |
| Effizienzgebäude 70 NH | 5 % |
| Effizienzgebäude 70 EE | kein Tilgungszuschuss |
| Effizienzgebäude Denkmal NH | 10 % |
| Effizienzgebäude Denkmal EE | 5 % |
Zusätzliche Boni
Worst-Performing-Building-Bonus: Als Worst Performing Building (WPB) gelten die energetisch schlechtesten rund 25 Prozent des deutschen Gebäudebestands. Wird ein solches besonders sanierungsbedürftiges Gebäude zum Effizienzgebäude saniert, dann steigt der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte.
Bonus für Serielles Sanieren: Für Nichtwohngebäude wird dieser Bonus erst im zweiten Halbjahr 2026 neu eingeführt.
Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Beide Leistungen fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag ebenfalls plus Tilgungszuschuss.
- Aufstockung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
- Tilgungszuschuss: 50 Prozent davon, also bis zu 20.000 Euro
Für die Nachhaltigkeitszertifizierung gelten dieselben Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Voraussetzung dafür ist, dass das Gebäude eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht.
Sie planen die Sanierung eines Nichtwohngebäudes und möchten wissen, welche Effizienzgebäude-Stufe sich für Sie rechnet? Jetzt unverbindlich anfragen.
Bitte beachten: Kein Anspruch auf Förderung
Hinweis zur Förderung: Alle Angaben zu Förderungen erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, und die Förderrichtlinien können jederzeit vonseiten der verantwortlichen Ministerien angepasst werden.
Als Energieberater begleiten wir Ihren Antrag fachlich, haben auf die Verfügbarkeit der Förderung selbst aber keinen Einfluss. Maßgeblich sind stets die aktuellen Bedingungen von KfW und BAFA.
Quellen: KfW (Produktseite 263), BMWE, BAFA, Bundesanzeiger
Disclaimer: Alle Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude in ihrer aktuellen Fassung. Alle Angaben ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI bearbeitet.


