Beratung, Planung, Zertifizierung

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Energieberatung mit iSFP

Empfehlungen für effiziente, förderfähige Sanierungen.

QNG-Zertifizierung

Nachhaltigkeitszertifizierung im BiRN- oder DGNB-System.

Begleitung Sanierungsförderung (BAFA & KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit

Begleitung Neubauförderung (KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit.

Effizienzhausplanung

Energetische Planung von Effizienzhäusern.

Fachvorträge

Vorträge zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauphysik.

Nachweise und Berechnungen

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Energieausweis

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

GEG-Nachweis

Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des GEG.

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Schallschutznachweis

Berechnung des baulichen Schallschutzes.

Ökobilanz

Bewertung der ökologischen Gebäudequalität im Lebenszyklus.

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Heizlastberechnung

Heizlast für optimal geplante Heizsysteme.

Wärmebrückenberechnung

Berechnung und Bewertung von Wärmebrücken.

Messungen

Blower Door Test

Luftdichtheitsprüfung mit Leckageortung.

Blower Door Test XXL

Messung großer Gebäude wie Industrie- und Logistikhallen, Bürogebäude und mehr.

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Raumluftmessung (VOC)

Messen, Bewerten und Dokumentieren der Raumluftqualität für DGNB, QNG, BiRN, etc.

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Haltezeitberechnung

Nach ISO, EN & NFPA für Löschgasanlagen.

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BAFA und KfW: Wer macht was?

4. März 2024 | Blog, Ratgeber

Wenn es um Fördervergaben für Neubau und Sanierungen geht, spielen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) eine entscheidende Rolle. Beide sind für die Durchführung unterschiedlicher Bereiche des Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verantwortlich. Doch wo muss welcher Antrag gestellt werden? Diese Frage beantworten wir im on. Blog.

BAFA und KfW: Wer macht was?

Grundsätzlich können zwei grobe Aufgabenbereiche unterschieden werden, für die sich BAFA und KfW verantwortlich zeigen:

Das BAFA verwaltet einzelne Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung). Das bedeutet, dass über das BAFA die Förderung aller BEG Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden liegen. Das Förderprogramm BEG EM erfolgt in Form von Zuschüssen. Ausnahme: Die BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch wird nicht vom BAFA, sondern von der KfW bearbeitet, sofern es sich nicht um ein Gebäudenetz handelt.

Die KfW verwaltet die systemischen Maßnahmen, die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude vorgesehen ist. Das bedeutet, dass bei der KfW die Komplettsanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern, die Sanierung von Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden sowie die Neubauförderungen Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentum für Familien liegen. Die KfW gewährt als Förderung Kredite mit und ohne Tilgungszuschuss. Seit Beginn 2024 fördert die KfW auch den Heizungstausch. In diesem Fall mit einem Zuschuss für förderfähige Kosten.

Die systematischen Komplettsanierungen sowie Einzelmaßnahmen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert. Die Finanzierung des Klimafreundlichen Neubau liegt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Systemische Maßnahmen: BEG Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Klimafreundlicher Neubau und Heizungsförderung

Die KfW ist zuständig für BEG Förderprogramme, die ein komplettes Gebäude umfassen. Dies gilt für die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzhäusern beziehungsweise Effizienzgebäude (BEG WG und NWG) und den Klimafreundlichen Neubau (BEG KfN) sowie Wohneigentum für Familien (BEG WEF). Zudem läuft über die KfW die neue Heizungsförderung als BEG Einzelmaßnahme.

Bei der Sanierung bestehender Immobilien auf das Effizienzhausniveau fördert die KfW mit einem Förderkredit mit Tilgungszuschuss. Zudem werden Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert. Für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung gibt es jeweils einen zusätzlichen Kreditbetrag mit Tilgungszuschuss. Bei der Heizungsförderung als BEG EM werden Zuschüsse ausgezahlt. Es gibt dabei unter anderem eine Grundförderung, einen Effizienzbonus und unter bestimmten Voraussetzungen einen Einkommensbonus, die miteinander kombiniert werden können.

Mehr zum Förderprogramm BEG Wohngebäude erfahren Sie hier: BEG WG

Mehr zum Förderprogramm BEG Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) erfahren Sie hier: BEG EM

Die Neubauförderungen Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentum für Familien erfolgen in Form zinsvergünstigter Kredite ohne Tilgungszuschuss. Für eine Förderung muss der Neubau das Effizienzhaus-40-Niveau erreichen, es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden und es müssen Grenzwerte bei beim Treibhauspotenzial im Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten werden.

BEG Einzelmaßnahmen

Über das BAFA werden effizienzverbessernde Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Anlagentechnik) und für die Heizungsoptimierung verwaltet. Zudem wird im Bereich „Anlagen für Wärmeerzeugung“ das Errichten, der Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie der Anschluss an neu errichtete, umgebaute oder erweiterte Gebäudenetze über das BAFA gefördert. Ziel ist es, das energetische Niveau der Gebäudehülle und von Anlagen zu verbessern, die Energieeffizienz beim Endverbrauch in Gebäuden zu steigern und insgesamt die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind die Dämmung der Fassade, der Kellerdecke oder des Daches und der Fenstertausch. Zudem fällt darunter der sommerliche Wärmeschutz. Bei der Anlagentechnik geht es unter anderem um die Optimierung von klimatechnischen Anlagen und Lüftungsanlagen und den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung technischer Anlagen oder des angeschlossenen Gebäudenetzes.

Mehr zum Förderprogramm BEG Einzelmaßnahmen gibt es hier: BEG EM

Quellen: BAFA, KfW, BMWK

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