Beratung, Planung, Zertifizierung

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Energieberatung mit iSFP

Empfehlungen für effiziente, förderfähige Sanierungen.

QNG-Zertifizierung

Nachhaltigkeitszertifizierung im BiRN- oder DGNB-System.

Begleitung Sanierungsförderung (BAFA & KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit

Begleitung Neubauförderung (KfW)

Energetische Planung + Prüfung auf Förderfähigkeit.

Effizienzhausplanung

Energetische Planung von Effizienzhäusern.

Fachvorträge

Vorträge zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauphysik.

Nachweise und Berechnungen

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Energieausweis

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

GEG-Nachweis

Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des GEG.

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Schallschutznachweis

Berechnung des baulichen Schallschutzes.

Ökobilanz

Bewertung der ökologischen Gebäudequalität im Lebenszyklus.

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Heizlastberechnung

Heizlast für optimal geplante Heizsysteme.

Wärmebrückenberechnung

Berechnung und Bewertung von Wärmebrücken.

Messungen

Blower Door Test

Luftdichtheitsprüfung mit Leckageortung.

Blower Door Test XXL

Messung großer Gebäude wie Industrie- und Logistikhallen, Bürogebäude und mehr.

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Raumluftmessung (VOC)

Messen, Bewerten und Dokumentieren der Raumluftqualität für DGNB, QNG, BiRN, etc.

Energieeffizienz-Experten für Fassadendämmung

Mit der richtigen Dämmung der Gebäudefassade verringern sich Energie- und Heizkosten. Die Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros unterstützen bei der BEG Einzelmaßnahme Fassadendämmung.

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Bis zu 20 Prozent Zuschuss für die Dämmung der Fassade

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Fachplanung, Förderantrag & Nachweise für BEG EM aus einer Hand

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Beratung durch zugelassene Energieeffizienz-Experten

Zugelassene Energieeffizienz-Experten

Energieeffizienz-Expertenliste

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Unabhängige Beratung

In ganz Deutschland

Direkt anrufen:

0521 759821 90

Wann ist eine Fassadendämmung sinnvoll?

Eine Fassadendämmung zählt zu den wirkungsvollsten Maßnahmen in der energetischen Sanierung. Denn über ungedämmte Außenwände ist es möglich, dass ein erheblicher Teil der Wärme verloren geht. Eine fachgerecht geplante Dämmung reduziert somit den Energieverbrauch deutlich und erhöht den Wohnkomfort nachhaltig.

Eine Fassadendämmung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • die Außenwände ungedämmt oder schlecht gedämmt sind
  • hohe Heizkosten oder kalte Wandoberflächen auftreten
  • Feuchte- oder Schimmelprobleme bestehen
  • eine Fassadensanierung ohnehin geplant ist

Die Dämmung der Fassade wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss vom BAFA gefördert. Das on. ingenieurbüro unterstützt Sie fachkundig als Energieeffizienz-Experten bei der Förderung.

So hoch ist die BEG EM Förderung Fassadendämmung

Das Wichtigste im Überblick:

  • 15 Prozent Zuschuss für förderfähige Kosten bei Dämmung der Fassade
  • Förderung erfolgt über das BAFA als BEG Einzelmaßnahme
  • Voraussetzung: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, die die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden verbessern. Für die energetische Einzelmaßnahme Fassadendämmung werden nach BEG EM die förderfähigen Kosten in Höhe von 15 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Zuschuss-Höchstgrenze für eine Einzelmaßnahme ohne iSFP liegt bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr.

Um die Förderung zu erhalten, muss ein Energieeffizienz-Experte/eine Energieeffizienz-Expertin für Planung und Antragsstellung hinzugezogen werden. Neben den Baukosten wird die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent gefördert. Das on. ingenieurbüro berät Sie gerne über die geltenden Förderbedingungen und Konditionen.

Höhere Förderung mit iSFP

Wer für vor Antragsstellung von BEG Einzelmaßnahmen einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt zusätzliche fünf Prozent Förderung als iSFP-Bonus. So können Sie zusätzlich profitieren. Sie erhalten einen langfristigen Plan für alle Sanierungsschritte und eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen.

Mit einem iSFP erhöht sich die Förderhöchstgrenze bei BEG Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Für im iSFP empfohlene Einzelmaßnahmen gibt es zusätzlich zum Grundfördersatz von 15  Prozent einen iSFP-Bonus von 5  Prozent, also 20 Prozent insgesamt.

Energieeffizienz-Experten unterstützen bei Förderung

Energieeffizienz-Experten sind zertifizierte Fachleute, die sich auf die energetische Optimierung von Gebäuden spezialisiert haben.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) schreibt vor, dass geförderte Maßnahmen, wie der Fassadendämmung, von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten begleitet werden müssen. Dafür zuge­lassen sind unsere Experten für Energie­effizienz in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Das ist nicht nur eine Formalität, sondern sichert die Qualität der Sanierung und die Förderfähigkeit. Denn mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Investition nicht nur finanziell gefördert wird, sondern auch langfristig Energie spart und den Wert Ihrer Immobilie steigert. Wir übernehmen:

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Wir erstellen die TPB für die BEG Einzelmaßnahme Fassadendämmung. Ein Pflichtdokument für den Förderantrag.

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Ausstellung der TPN für die BEG Einzelmaßnahme Fassadendämmung. Nachweis gegenüber dem BAFA, dass alle Vorgaben erfüllt sind. Kontrolle der fachgerechten Umsetzung und Abschlussbestätigung für die Auszahlung.

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Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Wir stimmen Sanierungsmaßnahmen aufeinander ab, was einen Förderbonus bringt.

Ablauf Förderantrag

Fassadendämmung (BEG EM)

Schritt 1
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Schritt 1

Energieeffizienz-Experten und Fachunternehmen beauftragen

Am Anfang der Einzelmaßnahme steht die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten/einer Energieeffizienz-Expertin (EEE) sowie des ausführenden Fachunternehmens. Der oder die EEE übernimmt die Planung und Kontrolle der Energieeffizienzmaßnahme, unterstützt also bei Fachplanung und Baubegleitung.

Achtung: Bei der Beauftragung von Fachunternehmen muss vor Antragsstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage sowie mit dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum vorliegen.

Schritt 2
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Schritt 2

Erstellung der Technischen Projektbeschreibung und Antragsstellung

Für einen Förderantrag wird eine technische Projektbeschreibung (TPB) benötigt. Diese kann entweder vom eingebundenen EEE oder vom ausführenden Fachunternehmen erstellt werden, sofern dies RAL-Gütezertfiziert ist. Die vom EEE zur Verfügung gestellte TPB-ID wird für den Antrag benötigt und ist maximal zwei Monate zur Verwendung gültig.

Der Förderantrag ist online über das BAFA-Portal möglich. Dies kann entweder selbst oder von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Zuvor sollte das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung“ der BAFA gelesen werden.

Schritt 3
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Schritt 3

Umsetzung und Abschluss der Einzelmaßnahme

Der Antrag wird vom BAFA auf Förderfähigkeit überprüft. Nach der Antragstellung sollte also mit der Umsetzung der Maßnahme auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden, um zu verhindern, dass die begonnenen Maßnahmen nicht gefördert werden.

Mit einem positiven Zuwendungsbescheid, in dem alle wichtigen Daten und Informationen angegeben sind, kann die Einzelmaßnahme schließlich umgesetzt werden.

Schritt 4
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Schritt 4

Verwendungsnachweis einreichen und abschließende Prüfung

Abschließend werden nach Beendigung der Einzelmaßnahme alle Rechnungen der Fachunternehmen vom Antragsteller bezahlt. Nun muss noch ein Verwendungsnachweis inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der BAFA eingereicht werden. Dies muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geschehen.

Der Verwendungsnachweis belegt, dass alle beantragten Gelder wie geplant eingesetzt wurden. Der oder die EEE oder das ausführende Fachunternehmen erstellt dafür einen technischen Projektnachweis (TPN). Die TPN-ID wird für den Verwendungsnachweis benötigt und ist zwei Monate gültig.

Die eingereichten Unterlagen werden vom BAFA überprüft. Bei einer positiven Prüfung wird ein Festsetzungsbescheid verschickt und die gewährten Zuschüsse für die Einzelmaßnahme ausgezahlt.

So funktioniert Fassadendämmung

Dämmung arbeitet optimal, wenn sie vor ungewollten Luftbewegungen geschützt wird. Die Dämmung muss allseitig geschlossen sein und ist von innen luftdicht und von außen winddicht. Das Eindringen von feuchter Raumluft in die Fassade wird verhindert. Kalte Außenluft kann nicht ins Haus eindringen. Ungeschützte Dämmung führt wiederum zu Luftzirkulation, die die Dämmwirkung mindert. Heutige Wärmedämmungen beruhen auf Lufteinschlüssen in das Dämmmaterial. Hierbei ist es egal, ob Mineralfasern, Zelluloseflocken oder andere Dämmstoffe genutzt werden.

Anforderungen an eine Fassadendämmung sind im GEG definiert

Die Effizienz-Anforderungen für die Außendämmung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert. Sie gilt aber nur, wenn Sie mindestens zehn Prozent der Fassadenfläche sanieren wollen. Mit der Einzelmaßnahmen-Förderung lassen sich die Kosten für eine Fassadensanierung spürbar reduzieren

Warum Sie sich für das on. ingenieurbüro entscheiden sollten:
Zertifizierte Energieeffizienz-Experten
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Langjährige Erfahrung mit staatlichen Förderprogrammen im Bau
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Verständliche Beratung ohne Fachjargon
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Persönliche Betreuung statt Hotline-Anonymität
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Regional verwurzelt & unabhängig

Unser Ziel: Für Ihr Haus die sinnvollste Lösung zu finden

Sie brauchen einen Energieeffizienz-Experten für die BEG-EM-Förderung „Fassadendämmung“?
Dann nutzen Sie unser Anfrageformular.

Ihr Ansprechpartner für Fassadendämmung
Edgar Opp

Energieeffizienz-Experte | Energieberater | Geschäftsführer

Telefon

0521 759821 90