
Energieeffizienz-Experten für Fassadendämmung
Eine energetische Fassadendämmung für ein Bestandsgebäude wird gefördert. Denn mit der richtigen Dämmung einer Gebäudefassade verringern sich Energie- und Heizkosten. Die Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros unterstützen bei der BEG Einzelmaßnahme Fassadendämmung.
Fassadendämmung richtig angehen
Die Wärmeschutz- und Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros beraten Sie umfassend zur Dämmung von Gebäudefassaden. Das lohnt sich: Mit der richtigen Dämmung einer Gebäudefassade verringern sich Energie- und Heizkosten. Erfahren Sie mehr über gesetzliche Anforderungen und die geeignete Dämmvariante für Ihr Gebäude.
Mit Fassadendämmung wertvolle Energie sparen
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) handelt es sich um eine Zuschussförderung mit der das BAFA energetische Sanierungsmaßnahmen wie eine Fassadendämmung fördert. Für die Förderung muss ein Energieeffizienz-Experte/eine Energieeffizienz-Expertin hinzugezogen werden.
Die Schall- und Wärmeschutzexperten des on. ingenieurbüros überprüfen Ihr Projekt auf Förderfähigkeit. Zusätzlicher Bonus: Die Beratungs- und Baubegleitungskosten werden ebenfalls gefördert.
Beratung Fassadendämmung
Bei uns erfahren Sie, was bei der Einzelmaßnahme Fassadendämmung zu beachten ist.
Prüfung auf Förderfähigkeit
Als Energieeffizienz-Experten erstellen die TPB und den TPN für die BEG Einzelmaßnahme Fassadendämmung.
Individueller Sanierungsfahrplan
Wir stimmen Sanierungsmaßnahmen aufeinander ab, was einen Förderbonus bringt.
Kontakt
Aufnehmen
Expertenwissen für Fassadendämmung
Nutzen Sie jetzt die Chance, mit der richtigen Fassadendämmung Ihre Energiekosten langfristig zu senken und eine Förderung für die BEG Einzelmaßnahme Fassadendämmung zu bekommen.
Das on. ingenieurbüro aus Bielefeld berät Sie fachkundig, wenn Sie die Gebäudefassade Ihrer Immobilie dämmen möchten.
0521 759821 90
15 Prozent Förderung für die BEG EM Fassadendämmung
Für die energetische Einzelmaßnahme Fassadendämmung bei einem Bestandsgebäude werden nach BEG EM die förderfähigen Kosten mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent durch das BAFA gefördert. Wer außerdem einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, sichert sich zusätzliche fünf Prozent iSFP-Bonus.
Mit einem iSFP werden maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gefördert. Ohne iSFP ist die Einzelmaßnahmen-Förderung auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt.
Wie Fassadendämmung funktioniert
Dämmung arbeitet optimal, wenn sie vor ungewollten Luftbewegungen geschützt wird. Die Dämmung muss allseitig geschlossen sein und ist von innen luftdicht und von außen winddicht. Das Eindringen von feuchter Raumluft in die Fassade wird verhindert. Kalte Außenluft kann nicht ins Haus eindringen.
Ungeschützte Dämmung führt wiederum zu Luftzirkulation, die die Dämmwirkung mindert. Heutige Wärmedämmungen beruhen auf Lufteinschlüssen in das Dämmmaterial. Hierbei ist es egal, ob Mineralfasern, Zelluloseflocken oder andere Dämmstoffe genutzt werden.
Die Effizienz-Anforderungen für die Außendämmung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert. Sie gilt aber nur, wenn Sie mindestens zehn Prozent der Fassadenfläche sanieren wollen. Mit der Einzelmaßnahmen-Förderung lassen sich die Kosten für eine Fassadensanierung spürbar reduzieren.
Höhere Förderung mit einem Individuellen Sanierungsfahrplan
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie eine genaue Zustandsanalyse Ihrer Immobilie und praxisnahe Empfehlungen, wie Sie Ihr Gebäude über einen längeren Zeitraum Schritt für Schritt effizienter gestalten können. So reduzieren Sie nachhaltig den Energieverbrauch Ihres Hauses und schaffen die Grundlage für eine zukunftssichere Sanierung.
Mit einer Energieberatung und einem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie einen 5 Prozent iSFP-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen.
Schritt für Schritt zur BEG-EM-Förderung Fassadendämmung

Energieeffizienz-Experten und Fachunternehmen beauftragen
Am Anfang der Einzelmaßnahme steht die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten/einer Energieeffizienz-Expertin (EEE) sowie des ausführenden Fachunternehmens. Der oder die EEE übernimmt die Planung und Kontrolle der Energieeffizienzmaßnahme, unterstützt also bei Fachplanung und Baubegleitung.
Achtung: Bei der Beauftragung von Fachunternehmen muss vor Antragsstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage sowie mit dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum vorliegen.

Erstellung der Technischen Projektbeschreibung und Antragsstellung
Für einen Förderantrag wird eine technische Projektbeschreibung (TPB) benötigt. Diese kann entweder vom eingebundenen EEE oder vom ausführenden Fachunternehmen erstellt werden, sofern dies RAL-Gütezertfiziert ist. Die vom EEE zur Verfügung gestellte TPB-ID wird für den Antrag benötigt und ist maximal zwei Monate zur Verwendung gültig.
Der Förderantrag ist online über das BAFA-Portal möglich. Dies kann entweder selbst oder von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Zuvor sollte das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung“ der BAFA gelesen werden.

Umsetzung und Abschluss der Einzelmaßnahme
Der Antrag wird vom BAFA auf Förderfähigkeit überprüft. Nach der Antragstellung sollte also mit der Umsetzung der Maßnahme auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden, um zu verhindern, dass die begonnenen Maßnahmen nicht gefördert werden.
Mit einem positiven Zuwendungsbescheid, in dem alle wichtigen Daten und Informationen angegeben sind, kann die Einzelmaßnahme schließlich umgesetzt werden.

Verwendungsnachweis einreichen und abschließende Prüfung
Abschließend werden nach Beendigung der Einzelmaßnahme alle Rechnungen der Fachunternehmen vom Antragsteller bezahlt. Nun muss noch ein Verwendungsnachweis inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der BAFA eingereicht werden. Dies muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geschehen.
Der Verwendungsnachweis belegt, dass alle beantragten Gelder wie geplant eingesetzt wurden. Der oder die EEE oder das ausführende Fachunternehmen erstellt dafür einen technischen Projektnachweis (TPN). Die TPN-ID wird für den Verwendungsnachweis benötigt und ist zwei Monate gültig.
Die eingereichten Unterlagen werden vom BAFA überprüft. Bei einer positiven Prüfung wird ein Festsetzungsbescheid verschickt und die gewährten Zuschüsse für die Einzelmaßnahme ausgezahlt.
Vorteile einer gedämmten Fassade
Energiekosten sinken
Wohnkomfort steigt
Längere Lebensdauer
Aktiver Beitrag zum Umweltschutz
Feuchtigkeits- und Schimmelschutz
Wofür brauche ich Energieeffizienz-Experten bei einer Fassadendämmung?
Energieeffizienz-Experten verbessern die Energieeffizienz von Gebäuden, senken den Energieverbrauch und reduzieren Kosten sowie Umweltauswirkungen von Gebäuden. Sie bieten unabhängige Beratung zur Auswahl energieeffizienter Materialien, Fenster, Dämmungen sowie Heizungsanlagen und unterstützen bei der Planung erneuerbarer Energielösungen.
Hauptaufgaben von Energieeffizienz-Experten sind die Energieberatung und energetische Planung bei Neubauten und Komplettsanierungen im Bestand. Energieeffizienz-Experten unterstützen Eigentümer, Bauherren und Bauunternehmen Energieeffizienzmaßnahmen zu planen und umzusetzen.
Holen Sie sich Unterstützung für eine geförderte Fassadendämmung
Nutzen Sie unser Kontaktformular
Ihr Experte für Fassadendämmung
Ansprechpartner
Edgar Opp, Energieeffizienz-Experte, Energieberater, Geschäftsführer
Telefon
0521 759821 90