Unser Bauvorhaben unterteilt sich in verschiedenen Bauabschnitte. Ist eine getrennte Messung möglich?

Von |2017-02-04T13:32:54+01:00Februar 4th, 2017|Kategorien: |

Eine getrennte Messung von Bauabschnitten ist möglich. Wenn die Fertigstellungen und Abnahmen der einzelnen Abschnitte weit auseinanderliegen, raten wir sogar dazu. Über Vor- und Nachteile einer kompletten oder mehrerer getrennter Messungen informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.

Gibt es für Nichtwohngebäude andere Grenzwerte?

Von |2017-02-04T13:32:15+01:00Februar 4th, 2017|Kategorien: |

Nein. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gelten folgende Grenzwerte für Wohn- und Nichtwohngebäude: Bei einem Innenvolumen größer 1500 m³ ist ein hüllflächenbezogener q50 Grenzwert von 2,5 m³/(m² x h) festgelegt, wenn Sie eine raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) betreiben. Bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage liegt der q50 Grenzwert bei 4,5 m³/(m² x h).

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