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Effizienzhaus 55 Förderung im Neubau: Fristen und Konditionen

12. Oktober 2026 | Blog, Förderung, Neubau, Ratgeber

Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten

EH 55 Förderung im Überblick

Die Förderstufe Effizienzhaus 55 im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) ermöglicht einen zinsvergünstigten Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Im Fokus der Förderung steht der Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden, die den Effizienzhaus-55-Standard erreichen und ohne fossile Heizung auskommen. Die Förderstufe ist befristet und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Aktueller Stand (Oktober 2026): Anträge können derzeit bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, sofern die Bundesmittel vorher nicht ausgeschöpft sind. Da sowohl die Frist als auch die Mittel begrenzt sind, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung Ihres Bauvorhabens. Bislang seien laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 50.000 Wohnungen gefördert worden.

Für eine Effizienzhaus 55 Förderung im Neubau müssen die energetischen Anforderungen an ein Effizienzhaus erfüllt werden. Die Energieeffizienz-Experten des on. ingenieurbüros prüfen die Voraussetzungen.

Was ist die Effizienzhaus-55-Förderstufe im Neubau?

Die wiedereingeführte Effizienzhaus 55 Förderung im Neubau soll bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben in die Umsetzung zu bringen und so den Bauüberhang zu verringern. Eingebettet ist die Förderstufe ins aktuelle KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (Kredit Nr. 297/298). Dort gilt üblicherweise der anspruchsvollere Effizienzhaus-40-Standard als Maßstab. Die Effizienzhaus-55-Stufe wurde am 16. Dezember 2025 als zusätzliche, befristete Fördermöglichkeit wieder eingeführt.

Ursprünglich stoppte die Regierung die EH-55-Förderung im Neubau Anfang 2022 überraschend; seitdem galt in den KfW-Neubauprogrammen 297, 298 und später 300 die Stufe EH 40 als Standard. Die Bezeichnung „Effizienzhaus“ beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude ist. Grundlage dafür ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ehemals das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dabei gilt: je kleiner die Zahl, desto höher die Effizienz.

So lange ist die EH-55-Förderung noch beantragbar

Ursprünglich war die EH-55-Förderstufe bis zum 30. Juni 2026 befristet. Das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat diese Frist verlängert: Nach aktuellem Stand können Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, solange die bereitgestellten Bundesmittel ausreichen. Laut Bundesministerium stünden kurz vor Auslaufen der Förderstufe von der vorgesehenen Fördersumme von rund 800 Millionen Euro derzeit noch rund 69 Millionen Euro zur Verfügung.

Für Bauherren heißt das konkret: Wer die EH-55-Förderung nutzen möchte, sollte nicht bis zum Fristende warten, sondern frühzeitig prüfen lassen, ob das eigene Vorhaben förderfähig ist. Weiterhin gilt: Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Förderhöhe und Voraussetzungen für ein Effizienzhaus 55 im Neubau

Das Effizienzhaus 55 ist Teil des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ und wird mit einem zinsvergünstigten Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit gefördert. Die genauen Zinskonditionen richten sich nach dem Zeitpunkt der Kreditzusage und den tagesaktuellen KfW-Konditionen.

Zur Orientierung: Derzeit liegen die effektiven Jahreszinsen für die Förderstufe zwischen rund 1,0 und 2,21 Prozent, bei Laufzeiten von vier bis 35 Jahren, einer Zinsbindung von zehn Jahren und je nach Laufzeit ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Wichtig: Welche Konditionen in Ihrem Fall gelten, hängt vom Zeitpunkt der Zusage ab. Die aktuellen Zinssätze finden Sie jederzeit auf der Seite der KfW zum Programm 297/298.

Von der KfW fördert den Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Gebäude erreicht die energetischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55.
  • Es wird nicht mit fossilen Energieträgern geheizt. Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt eine gültige Baugenehmigung vor.

Bei Vorhaben, die nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtig sind, muss die zuständige Baubehörde vom Vorhaben Kenntnis erlangt haben und mit der Ausführung begonnen werden dürfen. Die Förderstufe richtet sich demnach vor allem an Bauvorhaben, die bereits baureif geplant sind und nicht an Projekte in einer sehr frühen Ideenphase.

Warum ein Energieeffizienz-Experte Pflicht ist

Für jede KfW-Förderung im Neubau ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Nur Fachleute, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sind, dürfen die erforderlichen Nachweise erbringen.

Die Aufgabe dieser Expertinnen und Experten ist es, fachlich sauber nachzuweisen, dass das geplante Gebäude den Fördervorgaben tatsächlich entspricht. Dabei geht es unter anderem um die Gebäudehülle, die Wärmeversorgung und die korrekte Einordnung in den Effizienzhausstandard.

Gerade bei der EH-55-Förderung ist es sinnvoll, frühzeitig folgende Punkte zu klären:

  • Erreicht das geplante Gebäude tatsächlich den Effizienzhaus-55-Standard?
  • Entspricht die geplante Heiztechnik den Fördervorgaben?
  • Liegt die Baugenehmigung bereits vor?
  • Ist das Bauvorhaben noch nicht begonnen?
  • Sind alle Nachweise für die Antragstellung vollständig vorbereitet?

Je früher diese Fragen geklärt sind, desto geringer ist das Risiko, dass Fristen, Nachweise oder Fördervoraussetzungen am Ende zum Problem werden. Wir unterstützen Sie dabei: Jetzt Beratung zur EH-55-Förderung anfragen

EH55 oder EH40: Was ist der Unterschied für Bauherren?

In der aktuellen Neubauförderung gilt normalerweise der Effizienzhaus-40-Standard als besonders anspruchsvoller Maßstab. Die befristete EH55-Förderstufe erleichtert den Zugang zur Förderung, weil sie energetisch weniger streng ist als EH40, aber dennoch einen hohen Effizienzstandard voraussetzt.

Für Bauherren kann das relevant sein, wenn ein Gebäude bereits nach EH55 geplant wurde oder wenn eine Umplanung auf EH40 wirtschaftlich oder technisch nicht sinnvoll ist. Entscheidend ist jedoch immer die konkrete Prüfung des Projekts. Denn auch EH55 ist kein Selbstläufer: Die Anforderungen müssen nachgewiesen und die Förderbedingungen vollständig eingehalten werden.

Fazit zur EH-55-Förderung im Neubau

Die Effizienzhaus-55-Förderung ist eine vorübergehende Möglichkeit für alle, die ein baureifes Neubauprojekt planen und auf eine wirtschaftliche Finanzierung achten. Bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit lassen sich beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Entscheidend bleibt: Die Förderung ist zeitlich befristet und kann bei ausgeschöpften Mitteln früher enden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer die EH-55-Förderung nutzen möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen lassen, ob das eigene Bauvorhaben förderfähig ist und die notwendigen Nachweise rechtzeitig vorbereiten.

Sie planen einen Neubau und möchten wissen, ob die EH-55-Förderung für Ihr Projekt infrage kommt? Unsere Energieeffizienz-Experten beraten und unterstützen Sie bei der Neubauförderung: Jetzt Beratung zur EH-55-Förderung vom on. ingenieurbüro anfragen

Einfach Formular ausfüllen und ein unverbindliches Angebot erhalten.

Bitte beachten: Kein Anspruch auf Förderung

Hinweis zur Förderung: Alle Angaben zu Förderungen erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, und die Förderrichtlinien können jederzeit vonseiten der verantwortlichen Ministerien angepasst werden.

Als Energieberater begleiten wir Ihren Antrag fachlich, haben auf die Verfügbarkeit der Förderung selbst aber keinen Einfluss. Maßgeblich sind stets die aktuellen Bedingungen von KfW und BAFA.


Quelle: KfW (kfw.de). Alle geltenden Anforderungen zur Effizienzhaus 55 Förderstufe finden Sie im offiziellen Merkblatt zur Förderung der KfW und in der Anlage zum Merkblatt oder auf der Programm-Seite der KfW.

Pressemitteilung vom 30.09.2026: 50.000. Wohnung mit EH-55-Plus-Förderung erreicht

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Bei Fragen rund um Kreditbedingungen wenden Sie sich bitte an die KfW-Bank oder Ihre Hausbank.

Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI optimiert.

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