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Inhaltsverzeichnis
- BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Sanierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
- BEG EM Heizungstausch (über die KfW)
- BEG Wohngebäude (BEG WG): Sanierung zum Effizienzhaus
- BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG): Sanierung zum Effizienzgebäude
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Klimafreundlicher Neubau (KFN): Neubau-Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Wohneigentum für Familien (WEF)
Hinweis (Stand: Juli 2026): Dieser Beitrag berücksichtigt die zum 21. Juli 2026 in Kraft getretenen BEG-Förderrichtlinien für die Sanierung. Die Neubau-Programme (Klimafreundlicher Neubau, Wohneigentum für Familien) sind von dieser Reform nicht betroffen. Alle Angaben ohne Gewähr – es gelten die offiziellen Bedingungen von KfW und BAFA.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt mehrere Förderprogramme für Neubau und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das Ziel der BEG ist es, den Gebäudebestand in Deutschland Schritt für Schritt energiesparender und klimafreundlicher zu machen.
Zuständig für die Durchführung sind das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die rechtliche Grundlage bildet künftig das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das künftig an die Stelle des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt.
Die aktuellen BEG-Programme im Überblick:
- BEG EM – einzelne Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (BAFA) und Heizungstausch (KfW)
- BEG WG – Komplettsanierung von Wohnhäusern zum Effizienzhaus (KfW)
- BEG NWG – Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude (KfW)
- KFN – Klimafreundlicher Neubau mit und ohne QNG (KfW)
- WEF – Wohneigentum für Familien (KfW)
- EBW – geförderte Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
BEG-Reform – Das ist neu ab dem 21. Juli 2026:
- Der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 Euro Mindestinvestition für Einfamilienhäuser.
- BEG EM: Bei Mehrfamilienhäusern sinken die förderfähigen Kosten gestaffelt.
- Der WPB-Bonus gilt jetzt auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
- Die Heizungsförderung wird umgebaut.
- Bei der Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) werden die Tilgungszuschüsse gekürzt und nur noch EE-/NH-Stufen gefördert.
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Sanierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
Bei der BEG EM werden einzelne Sanierungsschritte an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung) und zur Heizungsoptimierung mit Zuschüssen über das BAFA gefördert. Die dafür notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich gefördert.
- Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
- iSFP-Bonus: zusätzliche 5 Prozent mit einem individuellen Sanierungsfahrplan. Seit dem 21. Juli 2026 erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den übersteigenden Betrag
- Förderfähige Kosten (Wohngebäude): bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis zu 60.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern neu gestaffelt: 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit, 15.000 Euro für die 2. bis 6. und 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit
- Nichtwohngebäude: bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
- Gebäudenetze (Errichtung, Umbau, Erweiterung): 30 Prozent Grundförderung
- WPB-Bonus (neu): gilt ab dem 1. Quartal 2027 auch für einzelne Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle und ist an einen geförderten iSFP gekoppelt
- Fachplanung und Baubegleitung: 50 Prozent der Kosten. Bei Ein-/Zweifamilienhäusern max. 5.000 Euro, ab drei Wohneinheiten max. 2.000 Euro je Einheit (gesamt max. 20.000 Euro); bei Nichtwohngebäuden 5 Euro/m2 (max. 20.000 Euro)
Hier finden Sie weitere Informationen zur BEG Einzelmaßnahmen
BEG EM Heizungstausch (über die KfW)
Der Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird ebenfalls als Einzelmaßnahme gefördert, jedoch anders als die übrigen Maßnahmen aber über die KfW (Zuschuss 458). Die Boni lassen sich kombinieren, maximal sind 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Zum 21. Juli 2026 wurde die Heizungsförderung deutlich umgebaut:
- Grundförderung: 30 Prozent (für alle Eigentümer)
- Förderfähige Kosten: 28.000 Euro pro Wohneinheit (vorher 30.000 Euro), mit weiteren Absenkungen bis 2030
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent (vorher 20 Prozent), sinkt ab 2027 schrittweise weiter
- Einkommensbonus: bis zu 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (gestaffelt); neu ist ein Familienzuschlag, der das anzusetzende Einkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind rechnerisch um 10.000 Euro senkt
- Wertschöpfungsbonus (neu): 15 Prozent für Wärmepumpen, die in Deutschland oder Europa produziert werden
- Entfallen: der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen
Da die förderfähigen Kosten und einzelne Boni über die Jahre sinken, gilt: Wer einen Heizungstausch plant, entscheidet sich besser früher als später. Für bereits zugesagte Zuschüsse vergibt die KfW zudem einen Ergänzungskredit, solange der Zuschuss noch nicht ausgezahlt ist und nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Hier finden Sie weitere Informationen zur BEG Einzelmaßnahmen
BEG Wohngebäude (BEG WG): Sanierung zum Effizienzhaus
Die BEG WG fördert die Komplettsanierung eines Wohngebäudes, das älter als fünf Jahre ist, zum Effizienzhaus über die KfW (Kredit 261) mit einem Förderkredit und Tilgungszuschuss. Wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt (und, ob es einen einen Zuschuss gibt), hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab. Zum 21. Juli 2026 ändert sich hier einiges:
- Förderkredit: einheitlich bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit (die bisherige Staffelung 120.000 / 150.000 Euro entfällt)
- Nur noch mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) förderfähig: gefördert werden die Stufen 40 EE, 55 EE, 70 EE, 85 EE und Denkmal EE. Stufen ohne EE-/NH-Klasse fallen aus der Förderung. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent des Gebäudeenergiebedarfs über unvermeidbare Abwärme oder eine neu eingebaute Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gedeckt werden.
- Nachweisführung der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse): Für eine NH-Klasse muss es keine komplette QNG-Zertifizierung mehr geben, sondern das Effizienzhaus muss eine Ökobilanz nach QNG-Plus-Richtlinien (max. 24 kg CO2/m2 pro Jahr) einhalten. Die NH-Klasse erhöht den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte.
- Tilgungszuschüsse: sinken pauschal um 10 Prozentpunkte; für einzelne Stufen entfällt der Zuschuss dadurch ganz
- EE-Bonus entfällt: der bisherige 5-Prozent-Bonus für die EE-Klasse fällt weg, weil sie künftig Standard ist
- Serielles Sanieren: der 5-Prozent-Bonus gilt voraussichtlich ab Ende September 2026 auch für die Stufe EH 70 EE (bisher nur EH 40 und EH 55)
- WPB-Bonus: für ein zum Effizienzhaus saniertes Worst-Performing-Building gibt es weiterhin 10 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Ein WPB gehört zu den energetisch schlechtesten rund 25 Prozent des Gebäudebestands. Ein Wohngebäude gilt als WPB, wenn es laut Energieausweis in die Klasse H fällt (oder bei älteren Ausweisen ohne Klasse einen Endenergiewert von mindestens 250 kWh/m2a aufweist).
Zinssätze und Laufzeiten unterscheiden sich gegebenenfalls und sollten vorab mit dem Finanzierungspartner geklärt werden.
Weitere Informationen zur BEG Wohngebäude.
BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG): Sanierung zum Effizienzgebäude
Auch die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes auf den Effizienzgebäude-Standard unterstützt die KfW (Kredit 263) mit einem Förderkredit samt Tilgungszuschuss.
- Förderkredit: 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
- Tilgungszuschuss: zwischen 5 und 25 Prozent, je nach erreichter Effizienzgebäude-Stufe; er erhöht sich mit einer Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse
- Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung: zusätzlicher Kreditbetrag von 10 Euro/m² (max. 40.000 Euro), davon 50 Prozent als Tilgungszuschuss (bis zu 20.000 Euro)
- WPB-Bonus: 10 Prozent Extra-Tilgungszuschuss für ein zum Effizienzgebäude saniertes Worst-Performing-Building
Für den Kreditantrag benötigen Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA).
Hier finden Sie noch ausführlichere Informationen zur BEG Nichtwohngebäude
Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude durch Energieeffizienz-Experten ist die Grundlage für einen individuellen Sanierungsfahrplan. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars:
- Ein-/Zweifamilienhäuser: max. 650 Euro
- ab drei Wohneinheiten: max. 850 Euro
- Wohnungseigentümergemeinschaften: zusätzlich 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung vorgestellt werden
Klimafreundlicher Neubau (KFN): Neubau-Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) fördert Bau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude mit zinsgünstigen Krediten.
- Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) bis zu 150.000 Euro
- Nichtwohngebäude (KfW 299): bis zu 1.500 Euro/m² Nettogrundfläche (max. 7,5 Mio. Euro), mit QNG bis zu 2.000 Euro/m² (max. 10 Mio. Euro)
Voraussetzung ist die Effizienzhaus-Stufe 40, ein Nachweis der Lebenszyklus-Treibhausgase (max. 24 kg CO2-Äquivalent/m2/Jahr bei Wohngebäuden) und der Verzicht auf Öl, Gas oder Biomasse als Wärmeerzeuger. Eine zusätzliche Nachhaltigkeitszertifizierung ist möglich.
Mehr zu den KfW-Neubauförderungen
Wohneigentum für Familien (WEF)
Das Programm Wohneigentum für Familien (KfW 300) richtet sich an Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die ein selbst genutztes, klimafreundliches Wohngebäude bauen oder kaufen. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren und dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.
Die technischen Anforderungen entsprechen dem Klimafreundlichen Neubau: Effizienzhaus-Stufe 40, keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse und Einhaltung der QNG-Treibhausgasgrenze. Wenn gewünscht ist auch in diesem Modell eine Nachhaltigkeitszertifizierung möglich.
Mehr zum Programm Wohneigentum für Familien
Bitte beachten: Kein Anspruch auf Förderung
Hinweis zur Förderung: Alle Angaben zu Förderungen erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, und die Förderrichtlinien können jederzeit vonseiten der verantwortlichen Ministerien angepasst werden.
Als Energieberater begleiten wir Ihren Antrag fachlich, haben auf die Verfügbarkeit der Förderung selbst aber keinen Einfluss. Maßgeblich sind stets die aktuellen Bedingungen von KfW und BAFA.
Quellen: KfW, BAFA, BMWE
Disclaimer: Alle Angaben sind zu Informationszwecken bestimmt und in keiner Weise bindend. Es gelten die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude in ihrer aktuellen Fassung. Alle Angaben ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit.
Stand: Juli 2026. Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI bearbeitet.


